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Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.2.2012

zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024

§ 0

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 50/2012

Typ

Vertrag - Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.02.2012

Unterzeichnungsdatum

22.02.2011

Index

49/06 Schubverkehr

Beachte

zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024

Langtitel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)

StF: BGBl. III Nr. 50/2012

Änderung

BGBl. III Nr. 63/2024

Sprachen

Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 am 20. Februar 2012 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien im Durchführungsprotokoll

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas, weiterhin „Vertragsparteien“ genannt;

mit dem Wunsch die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (weiterhin “Rückübernahmeabkommen“) zu erleichtern,

haben aufgrund der Bestimmungen des Artikels 19 des Rückübernahmeabkommens Nachstehendes vereinbart:

___________________

1 Siehe ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 66.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2024

Gesetzesnummer

20007717

Dokumentnummer

NOR40136723

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