zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024
§ 0
Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
21.02.2012
Unterzeichnungsdatum
22.02.2011
Index
49/06 Schubverkehr
Beachte
zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
Änderung
Sprachen
Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch
Ratifikationstext
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 am 20. Februar 2012 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsparteien im Durchführungsprotokoll
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas, weiterhin „Vertragsparteien“ genannt;
mit dem Wunsch die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (weiterhin “Rückübernahmeabkommen“) zu erleichtern,
haben aufgrund der Bestimmungen des Artikels 19 des Rückübernahmeabkommens Nachstehendes vereinbart:
___________________
1 Siehe ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 66.
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2024
Gesetzesnummer
20007717
Dokumentnummer
NOR40136723
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