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ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 12/2024

Heft 12 v. 15.12.2024

Newsline

  1. Rudorfer, 1. Topthemen
  2. Rudorfer, 2. Bankenaufsicht
  3. Rudorfer, 3. Kapitalmarktrecht
  4. Rudorfer, 4. Sustainable Finance
  5. Rudorfer, 5. Zahlungsverkehr / Digitalisierung
  6. Rudorfer, 6. Steuerrecht
  7. Rudorfer, 7. Geldwäsche / Sanktionen
  8. Rudorfer, 8. Sonstige Themen

Neues in Kürze - Aufsichtsrecht und Risikomanagement

    1. national
    2. Damm, 6. FMA Praxistagung – Compliance & Geldwäscheprävention
    1. international
    2. Damm, EBA veröffentlicht diverse Regulierungsstandards i.V.m. dem Marktrisiko
    3. Damm, EBA Arbeitsprogramm 2025

Börseblick

  1. Matejka, Der Oktober in gewohnter Börsen-Rolle

Abhandlungen

  1. Fister, Nationale Rechtsprechungsänderungen im Kontext des Unionsrechts
  2. Schindl, Opt-out-Sammelklage ohne Opt-out-Option via UWG?
  3. Ranftl, Auswirkungen eines Kreditnehmerwechsels auf akzessorische Sicherheiten

Berichte und Analysen

  1. Judt, Klausegger, Was ist eigentlich … Digitales Marketing?

Rechtsprechung

    1. Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
      1. » EuGH-Entscheidungen
      2. Lurger, Korp, Kosten für Nebenleistungen iZm einem Verbraucherkreditvertrag sind als "Gesamtkosten des Kredites" und damit auch Bestandteil des "effektiven Jahreszinses" zu betrachten, wenn der Erwerb dieser Nebenleistungen notwendig ist, um den Kredit zu erhalten, oder wenn sie zur Verschleierung der tatsächlichen Kreditkosten führen sollen. Als Sanktion für die Angabe eines unvollständigen effektiven Jahreszinses können die Mitgliedstaaten den Anspruch des Kreditgebers auf Zinsen nach Nichtigerklärung des Vertrages entfallen lassen. Art 4 Abs 2 der Klausel-RL ist eng auszulegen, weshalb die Klauseln für Nebenleistungen nicht den Hauptgegenstand des Vertrages betreffen, selbst wenn deren Kosten in die Gesamtkosten des Kredites einbezogen werden. Eine Klausel, die dem Verbraucher gegen ein Entgelt die Stundung oder Neustaffelung von Kreditraten ermöglicht, kann missbräuchlich sein, wenn die Kosten unverhältnismäßig zum Darlehensbetrag sind. Der Effektivitätsgrundsatz steht einer nationalen Regelung entgegen, die tw einen Ersatz der Verfahrenskosten durch den Verbraucher vorsieht, wenn seinem Antrag auf Nichtigerklärung der missbräuchlichen Klauseln vollumfänglich stattgegeben wurde, sofern die Rückerstattung der geforderten Beträge tw erfolgt ist, da es praktisch unmöglich oder übermäßig schwierig war, den Rückerstattungsanspruch im Vorhinein korrekt zu beziffern.
    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Kellner, Liebel, Zur Haftung des Bank-Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Investitionsstrategie der Bank.
      3. Kellner, Liebel, Zur Transparenz von Klauseln zum individuellen Asset Liability Modeling (ALM).
      4. Kellner, Liebel, Zur "Sanierung" fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nach § 3 KSchG.
      5. Kellner, Liebel, Sorgfaltspflichten und Fraud-Detection-Verfahren im Zahlungsverkehr.
      6. Kellner, Liebel, Zur Aufklärungspflicht der Bank über die Bonität des Hauptschuldners.
      7. Kellner, Liebel, Revolvierender Zessionskredit: Anfechtung gegenüber der "Hausbank" des Schuldners.
      8. Kellner, Liebel, Gläubigerausschuss: Kein Rekursrecht des Schuldners.
      9. Kellner, Liebel, Betrugsverdacht: Warnpflichten des Kreditinstituts bei Oder-Konten.

Fachliteratur

    1. Buchbesprechung
    2. Lucius, MiCAR – Märkte für Kryptowerte
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