In zwei Entscheidungen aus Juni und Juli 2024 hat das OLG Wien einen lauterkeitsrechtlichen "Folgenbeseitigungsanspruch" bejaht. Damit sollen klagsbefugte Verbände den Verwender auf Basis des UWG zur Information der betroffenen Verbraucher über die Unwirksamkeit rechtswidriger AGB sowie zur Rückzahlung von auf deren Basis vereinnahmten Entgelten anhalten können. Kurz darauf hat der BGH zur deutschen Rechtslage entschieden, dass das dUWG keinen solchen auf Rückzahlung gerichteten Anspruch gewährt. Das gibt Anlass, dem (Nicht-)Bestehen eines derartigen "Folgenbeseitigungsanspruchs" und seinem potentiellen Umfang auch für Österreich nachzugehen.