In der Regel wird für einen Kredit eine Sicherheit bestellt, um den Kreditgeber vor Zahlungsausfall zu schützen; häufig in Form einer Hypothek2) oder einer Bürgschaft3). Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie sich Änderungen auf Kreditnehmerseite – insbesondere ein Parteienwechsel – auf die akzessorischen Sicherungsrechte Bürgschaft und (Dritt)Pfand auswirken. Es werden sowohl Fälle der Einzel- als auch Gesamtrechtsnachfolge behandelt.