Die Entwicklungen in der Rechtsprechung von OGH und EuGH zur verbraucherschutzrechtlichen Missbrauchskontrolle bei Kreditbearbeitungsentgelten aktualisieren die Frage nach dem Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderungen in einem unionsrechtlichen Kontext. Dabei spielen (auch) rechtsstaatliche und grundrechtliche Anforderungen eine entscheidende Rolle; sie zeigen nicht nur Schranken auf, sondern auch Lösungswege.1)