
- Egger, EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Verordnung (EG) Nr 800/2008 (Gruppenfreistellungsverordnung) – Art 8 Abs 2 – Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben – Begriff ‚Beginn des Vorhabens‘ – Befugnisse der nationalen Behörden – Rechtswidrige Beihilfe – Fehlen eines Beschlusses der Europäischen Kommission oder einer Entscheidung eines nationalen Gerichts – Verpflichtung der nationalen Behörden, eine rechtswidrige Beihilfe aus eigener Initiative zurückzufordern – Rechtsgrundlage – Art 108 Abs 3 AEUV – Allgemeiner unionsrechtlicher Grundsatz des Vertrauensschutzes – Entscheidung der zuständigen nationalen Behörde, mit der eine Beihilfe gemäß der Verordnung Nr 800/2008 gewährt wird – Kenntnis von Umständen, die die Förderfähigkeit des Beihilfeantrags ausschließen – Begründung eines berechtigten Vertrauens – Fehlen – Verjährung – Aus einem Strukturfonds kofinanzierte Beihilfen – Anwendbare Vorschriften – Verordnung (EG, Euratom) Nr 2988/95 – Nationale Regelung – Zinsen – Verpflichtung, Zinsen zu verlangen – Rechtsgrundlage – Art 108 Abs 3 AEUV – Anwendbare Vorschriften – Nationale Regelung – Effektivitätsgrundsatz
- Wiemer, EuG: Einzelbeihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Motorsportrennen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Rückzahlung der für unvereinbar erklärten Beihilfen nicht den neuen Eigentümer des Nürburgring-Komplexes betreffe – Nichtigkeitsklage – Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung – Verein – Status eines Verhandlungsführers – Unzulässigkeit – Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliege – Nichtigkeitsklage – Beteiligter – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten – Fehlen von Schwierigkeiten, die die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens erfordern – Beschwerde – Veräußerung der Vermögenswerte der Empfänger der mit dem Binnenmarkt für unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen – Offenes, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Bietverfahren – Begründungspflicht – Grundsatz der guten Verwaltung
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