Laut Berechnungen des Magazins POLITICO seien in den letzten Monaten fast die Hälfte der angefochtenen Beschlüsse auf dem Gebiet der Staatlichen Beihilfe für nichtig erklärt worden. Nach eigenen Untersuchungen verlor die Europäische Kommission im letzten Dreivierteljahr nur etwa ein Drittel der Verfahren vor dem Gericht, wozu noch ein Rechtmittelverfahren vor dem Gerichtshof kommt. Gemessen an der Faustregel, wonach die Europäische Kommission in vier von fünf Verfahren obsiegt, wäre dies dennoch kein Ruhmesblatt.