Während die Rechtsprechung der Unionsgerichte auf dem Gebiet der Beihilfen schon von ihrem Umfang her eine Auseinandersetzung mit ihr nahelegt, führt die entsprechende Judikatur der mitgliedstaatlichen Gerichte eher ein Schattendasein. Das betrifft gerade die in weiten Teilen vorherrschende Vergabe von Subventionen in Formen des Privatrechts. Gerade das rechtfertigt es, den Stand der Entwicklung in diesem Bereich zu ermitteln.