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Information zu der am 18. Februar 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)

BMF2026-0.141.68318.2.20262026

Am 18. Februar 2026 tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/194 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 geändert wird. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 regelt die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen beim Eingang bestimmter Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Drittländern in die Union (diese sind in Anhang I aufgeführt) und die Einführung besonderer Bedingungen, denen bestimmte Sendungen von Lebens- und Futtermitteln aus bestimmten Drittländern beim Eingang in die Union unterliegen (diese sind in Anhang II aufgeführt). Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/194 ergeben sich die nachstehenden Änderungen:

Im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 aufgenommen wurden:

Aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 gestrichen wurden:

Aus Anhang II in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 überführt wurden:

Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200) unter Anlage 3 bereits berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 18. Februar 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

DVO 2019/1793, ABl. Nr. L 277 vom 29.10.2019 S. 89
VO 2017/625 , ABl. Nr. L 95 vom 07.04.2017 S. 1

Schlagworte:

Lebensmittel, Futtermittel, Amtliche Kontrollen

Verweise:

VB-0200
BMF, 2026-0.141.683 Anlage 3

Stichworte