Artikel 71 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 71

Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Durchführung
des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

Das Gesetz über Maßnahmen des Landes zur Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, LGBl. Nr. 28/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 6 Abs. 1 wird der Betrag „S 100.000,-" durch den Betrag „7.300 Euro" ersetzt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)