Artikel 29 Krankenanstaltenfinanzierung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1988

Artikel 29

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt nach Einlangen der Mitteilungen aller Vertragsparteien beim Bundeskanzleramt, daß die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

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