zu Z 1: klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 1) 31.8.2016 (1. Klasse) 31.8.2017 (2. Klasse) 31.8.2018 (3. Klasse)
Formal befindet sich die Überschrift „Artikel I“ vor der Präambel dieser Verordnung.
Artikel I
§ 1.
Für die nachstehend genannten mittleren und höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:
- 1. Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage 1)
- 2. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Anlage 2)
- 3. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Ausbildungszweig Kultur- und Kongreßmanagement (Anlage 3)
- 4. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft (Anlage 4)
- 5. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Aufbaulehrgang (Anlage 5)
(Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015)
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