Anlage B.5 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2011

Anlage B.5

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITTRAINERINNEN UND REITTRAINERN FÜR DRESSUR, SPRINGEN ODER VIELSEITIGKEIT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reittrainers vertraut zu machen. Reittrainer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist, erwerbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzensportler insbesondere im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

 

1. Semester

2. Semester

3. Semester

Summe

 

A. Pflichtgegenstände

    
 

I. Theorie

    

1.

Religion

5,0

5,0

-

10,0

2.

Deutsch

-

7,5

-

7,5

3.

Lebende Fremdsprache

-

10,0

-

10,0

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

5,0

-

-

5,0

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

-

7,5

-

7,5

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

-

2,5

-

2,5

7.

Sportbiologie (funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitslehre)

10,0

5,0

-

15,0

8.

Erste Hilfe

-

10,0

-

10,0

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

-

10,0

-

10,0

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

5,0

7,5

-

12,5

11.

Bewegungslehre und Biomechanik

-

10,0

-

10,0

12.

Trainingslehre

-

12,5

-

12,5

13.

Reittheorie

10,0

-

25,0

35,0

14.

Sattel- und Zaumzeugkunde

5,0

-

-

5,0

15.

Pferdehaltung und Sportstättenbau

5,0

5,0

-

10,0

16.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

7,5

7,5

-

15,0

17.

Organisation des Reitsports, Turnierwesen und Sportstättenbau

5,0

5,0

-

10,0

18.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

-

2,5

-

2,5

19.

Seminar für Fachfragen

-

5,0

-

5,0

 

57,5

112,5

25,0

195,0

 
 

II. Praxis

    

20.

Praktische Übungen/Dressur

10,0

-

-

10,0

21.

Praktische Übungen/Springen

10,0

-

-

10,0

22.

Praktische Übungen

-

-

35,0

35,0

23.

Praktisch-methodische Übungen/Dressur

15,0

-

-

15,0

24.

Praktisch-methodische Übungen/Springen

15,0

-

-

15,0

25.

Praktisch-methodische Übungen

-

-

45,0

45,0

26.

Konditionsschulung

-

10,0

-

10,0

 

50,0

10,0

80,0

140,0

 

Summe:

107,5

122,5

105,0

335,0

       

III. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 3. Semester ist eine mindestens achtmonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

2. Semester

Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Eingaben an Behörden; Berichte über vorgeschriebene Themen (spezielle Sportthemen); Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2. Semester

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1. Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

2. Semester

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

6. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen wichtiger historischen und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

2. Semester

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. In allen Bereichen ist auf den Reitsport Bezug zu nehmen.

7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE, UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1. Semester

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2. Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2. Semester

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.

9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psychologischen Voraussetzungen für eine effiziente Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2. Semester

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1. Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2. Semester

Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

11. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training.

Lehrstoff:

2. Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Bewegungslehre in der Halle; Videometrie; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

2. Semester

Training; Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchten ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Regeneration; Leistungstests.

13. REITTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Volle Beherrschung der Reitlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für Anfänger und Fortgeschrittene sowie von Ausbildungsprogrammen für Pferde.

Lehrstoff:

1. Semester

Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters; Einwirkung des Reiters; Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren; Ausbildung des jungen Pferdes bis Klasse L in Dressur und Springen; Ausbildungspläne.

3. Semester

Theoretische Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd bis Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

14. SATTEL- UND ZAUMZEUGKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, um Hilfszügel und deren Verwendung, um Spezialgebisse und um die Longierausrüstung.

Lehrstoff:

1. Semester

Sattelkunde; Zäumungen; Gebisse; Hilfszügel; Longiergeräte; Sattel- und Zaumzeugpflege; Einrichtung einer Sattelkammer.

15. PFERDEHALTUNG UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, über Tierschutzbestimmungen und Sportstättenbau.

Lehrstoff:

1. Semester

Pferdehaltung; Stallbau; Fütterungslehre.

2. Semester

Pferdepflege; Pferdetransport; Tierschutzbestimmungen; Straßenverkehrsordnung; Sportstättenbau und –pflege.

16. EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1. Semester

Skelett; Huferkrankungen; Hufbeschlag; Verdauungssystem; Atmungssystem; Herz-Kreislaufsystem.

2. Semester

Exterieur; Beurteilung des Pferdes im Stand und in der Bewegung; Zahnalterbestimmung; Lahmheiten; Erkrankungen des Verdauungsapparates; Erkrankungen der Atemwege; Infektionskrankheiten; anzeigepflichtige Seuchen; rechtliche Bestimmungen beim Pferdekauf; Impfpläne; Doping.

17. ORGANISATION DES REITSPORTS, TURNIERWESEN UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Internationale und nationale Organisationen des Reitsports. Österreichische Turnier-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Lehrstoff:

1. Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung und allgemeine Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2. Semester

Besondere Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

18. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

2. Semester

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

19. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport.

Lehrstoff:

2. Semester

Information über und Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; andere spartenspezifische Themen.

20. PRAKTISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Dressurpferdes und Arbeiten an der Longe.

Lehrstoff:

1. Semester

Dressurreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem jungen und mit einem Korrekturpferd.

21. PRAKTISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Springpferdes und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

1. Semester

Springreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem Springpferd; Freispringen.

22. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen von Pferden und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

3. Semester

Dressur- oder Spring- oder Vielseitigkeitsreiten bis Klasse M.

23. PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Dressurreiten.

Lehrstoff:

1. Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung eines Anfängerreiters an der Longe; Korrektur eines Reiters an der Longe.

24. PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Springreiten.

Lehrstoff:

1. Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung und Korrektur des Springstils des Reiters.

25. PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

3. Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

26. KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitnesssports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht.

Lehrstoff:

2. Semester

Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind; Anlegen eines speziellen Übungsschatzes.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)