Anlage2 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage B.8

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TRAINERAUSBILDUNG FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

II. STUNDENTAFEL

Anlage2

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

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1. Semester 2. Semester

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

2. Deutsch .............. - - 1,5 (7,5)

3. Englisch ............. 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)

4. Politische Bildung und

Organisationslehre ... 1,0 (5,0) - -

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

6. Geschichte der

Leibesübungen (des

Sports) .............. 0,5 (2,5) - -

7. Funktionelle Anatomie 1,0 (5,0) - -

8. Gesundheitserziehung,

Physiologie und

Lebenskunde .......... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5)

9. Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

10. Pädagogik und

Psychologie .......... 1,0 (5,0) - -

11. Didaktik und Methodik 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

12. Bewegungslehre und

Biomechanik .......... 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

13. Trainingslehre ....... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

II. Praxis

14. Praktische Übungen ... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)

15. Sport-Massage ........ 1,0 (5,0) 1,5 (7,5)

-------------------------------------------

14,5 (72,5) 15,5 (77,5)

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III. Spezialfach

16. Spezielle

Trainingslehre ....... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

17. Spezielle

Bewegungslehre ....... - - - -

18. Sportmedizinisches

Seminar .............. - - - -

19. Wettkampfbestimmungen

(der Sportarten),

Gerätekunde und

audiovisuelle

Hilfsmittel .......... - - - -

20. Spezielle

praktisch-methodische

Übungen .............. 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

-------------------------------------------

17,0 (85,0) 17,5 (87,5)

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3. Semester

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ............. - - 2,0 (10,0)

2. Deutsch .............. - - 1,5 (7,5)

3. Englisch ............. - - 1,5 (7,5)

4. Politische Bildung und

Organisationslehre ... - - 1,0 (5,0)

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

6. Geschichte der

Leibesübungen (des

Sports) .............. - - 0,5 (2,5)

7. Funktionelle Anatomie - - 1,0 (5,0)

8. Gesundheitserziehung,

Physiologie und

Lebenskunde .......... - - 4,5 (22,5)

9. Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

10. Pädagogik und

Psychologie .......... - - 1,0 (5,0)

11. Didaktik und Methodik - - 3,0 (15,0)

12. Bewegungslehre und

Biomechanik .......... - - 3,0 (15,0)

13. Trainingslehre ....... - - 4,0 (20,0)

II. Praxis

14. Praktische Übungen ... - - 1,5 (7,5)

15. Sport-Massage ........ - - 2,5 (12,5)

-------------------------------------------

- - 30,0 (150,0)

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III. Spezialfach

16. Spezielle

Trainingslehre ....... 3,0 (15,0) 4,5 (22,5)

17. Spezielle

Bewegungslehre ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

18. Sportmedizinisches

Seminar .............. 0,5 (2,5) 0,5 (2,5)

19. Wettkampfbestimmungen

(der Sportarten),

Gerätekunde und

audiovisuelle

Hilfsmittel .......... 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

20. Spezielle

praktisch-methodische

Übungen .............. 10,0 (50,0) 13,0 (65,0)

-------------------------------------------

18,0 (90,0) 52,5 (262,5)

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IV. Pflichtpraktikum

  1. 21. Außerhalb des Unterrichtes

    im Ausmaß von

    40 Trainingseinheiten.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und im Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden, Berichte, Sprecherziehung. Verbessern der Rechtschreibung und des Ausdrucks, Wortschatzübungen, Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports. Berichte über vorgeschriebene Themen, Eingaben an Behörden.

  1. 3. Englisch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die englische Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Schulung der Aussprache, Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln. Übersetzen von leichten Sporttexten.

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Alltagsenglisch mit Bezug auf den Sport. Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes. Einfache Konversation.

  1. 4. bis 7.:

Unterrichtsgegenstände 4 bis 7 siehe Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. 8. Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verstehen der Leistungsfähigkeit des Menschen, damit im Trainerberuf entsprechend Rücksicht genommen wird. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Einführen in die Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie (Muskelfunktionen, Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel, Ernährung, Ausscheidung, Wärmeregulation usw.), Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane.

  1. 2. Semester (2,5 Wochenstunden)

Innere Sekretion, Steuerungsvorgänge und Regelkreise, Physische Leistungsfaktoren (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit). Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. Persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

  1. 9. und 10.:

Unterrichtsgegenstände 9 und 10 siehe Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. 11. Didaktik und Methodik
  2. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)
  3. 2. Semester (1,5 Wochenstunden)

    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. 12. Bewegungslehre und Biomechanik
  2. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)
  3. 2. Semester (1,5 Wochenstunden)

    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. 13. Trainingslehre
  2. 1. Semester (2 Wochenstunden)
  3. 2. Semester (2 Wochenstunden)

    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. 14. Praktische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer

Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)
  2. 2. Semester (0,5 Wochenstunde)

    Verbessern der motorischen Grundeigenschaften.

  1. 15. Sport-Massage
  2. 1. Semester (1 Wochenstunde)
  3. 2. Semester (1,5 Wochenstunden)

    sonst wie Trainerausbildung (Anlage B.2)

  1. 16. Spezielle Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der speziellen Trainingstheorie. Kenntnisse und Ausbilden methodischer Fähigkeiten in den Sportarten, die für eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften geeignet sind.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

    Schulen der Beweglichkeit

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

    Schulen der Gewandtheit.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden)

Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Grundeigenschaften mit ausgewählten Inhalten der Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen, Dauerübungen usw.).

  1. 17. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und kritischen Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in den vorgenannten Sportarten.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden)

Biomechanik der Bewegungen in den Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen). Probleme der Technikschulung.

  1. 18. Sportmedizinisches Seminar
  2. 3. Semester (0,5 Wochenstunden)

    sonst wie Trainerausbildung (Anlage C).

  1. 19. Wettkampfbestimmungen, Gerätekunde und audiovisuelle Hilfsmittel

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden der Regeln der Sportarten; Wissen um die Gestaltung von Sportstätten und die Pflege der Geräte der Sportarten sowie Handhabung der audiovisuellen Hilfsmittel.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (1,5 Wochenstunden)

Erklären der einzelnen Regeln und ihre Anwendung, Kenntnisse im Bereiche des Sportstättenbaues und der Geräte sowie Einführung in den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

  1. 20. Spezielle praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Spezielle Einführung in die Trainingspraxis der einzelnen

Sportarten.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Einführen in das Krafttraining, Schulungsmethoden der Beweglichkeit und der Gewandtheit. Formen des Kreistrainings.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

    Methoden des Ausdauertrainings an Hand von praktischen Beispielen.

  1. 3. Semester (10 Wochenstunden)

Körperbildende Inhalte aus der Leichtathletik, Schwimmen, Spiele, Gerätturnen usw.

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