Anlage2 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage B.7

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TRAINERAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Pistole im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

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1. Semester 2. Semester

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

2. Deutsch .............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

4. Politische Bildung und

Organisationslehre ... 1,0 (5,0) - -

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)

6. Geschichte von Bewegung

und Sport ............. 0,5 (2,5) - -

7. Sportbiologie

(Funktionelle Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0)

8. Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)

9. Sportpsychologie und

Lebenskunde .......... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

10. Pädagogik, Didaktik und

Methodik ............. 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

11. Bewegungslehre und

Biomechanik .......... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

12. Trainingslehre ....... 4,0 (20,0) 4,0 (20,0)

13. Spezielle

Bewegungslehre und

Biomechanik .......... - - - -

14. Spezielle

Trainingslehre ....... - - - -

15. Trainings- und

Wettkampfpsychologie - - - -

16. Seminar für Fachfragen - - - -

17. Wettkampfbestimmungen

und Regelkunde ....... - - - -

18. Audiovisuelle

Hilfsmittel und

Fachliteratur ........ 0,5 (2,5) - -

19. Gerätekunde und

Sportstättenbau ...... - - - -

II. Praxis

20. Praktisch-methodische

Übungen .............. 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

21. Spezielle

praktisch-methodische

Übungen .............. - - - -

22. Massage *1) .......... - - 3,0 (15,0)

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22,5 (112,5) 23,0 (115,0)

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3. Semester

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........... - - 2,0 (10,0)

2. Deutsch ............ 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)

3. Lebende Fremdsprache - - 3,0 (15,0)

4. Politische Bildung

und Organisationslehre - - 1,0 (5,0)

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)

6. Geschichte von

Bewegung und Sport . - - 0,5 (2,5)

7. Sportbiologie

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5)

8. Erste Hilfe ........ - - 2,0 (10,0)

9. Sportpsychologie und

Lebenskunde ........ - - 3,0 (15,0)

10. Pädagogik, Didaktik

und Methodik .......

Fachliteratur ...... - - 3,0 (15,0)

11. Bewegungslehre und

Biomechanik ........ - - 4,0 (20,0)

12. Trainingslehre ..... - - 8,0 (40,0)

13. Spezielle

Bewegungslehre und

Biomechanik ........ 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

14. Spezielle

Trainingslehre ..... 5,0 (25,0) 5,0 (25,0)

15. Trainings- und

Wettkampfpsychologie 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

16. Seminar für

Fachfragen ......... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

17. Wettkampfbestimmungen

und Regelkunde ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

18. Audiovisuelle

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

19. Gerätekunde und

Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

II. Praxis

20. Praktisch-methodische

Übungen ............ 5,0 (25,0) 11,0 (55,0)

21. Spezielle

praktisch-methodische

Übungen ............ 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)

22. Massage *1) ........ - - 3,0 (15,0)

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21,5 (107,5) 67,0 (335,0)

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B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus.

Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftpistole" (Wintersaison) und „Feuerpistole" (Sommersaison) beinhalten.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben.

Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Pistole einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden.

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.

In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Anlage2

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A. 1)

Der in Anlage A. 1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

Gegenstände 2-22:

Wie Anlage B.6, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.

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*1) Wird in Kursform durchgeführt.

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