Anlage B.7
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TRAINERAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Pistole im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des
gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im
Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)
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1. Semester 2. Semester
(Gesamt- (Gesamt-
Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei
stunden Einbe- stunden Einbe-
ziehung ziehung
des des
Fernunter- Fernunter-
richtes) richtes)
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A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
1. Religion ............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
2. Deutsch .............. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)
4. Politische Bildung und
Organisationslehre ... 1,0 (5,0) - -
5. Betriebskunde und
Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0)
6. Geschichte von Bewegung
und Sport ............. 0,5 (2,5) - -
7. Sportbiologie
(Funktionelle Anatomie,
Physiologie und
Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0)
8. Erste Hilfe .......... - - 2,0 (10,0)
9. Sportpsychologie und
Lebenskunde .......... 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)
10. Pädagogik, Didaktik und
Methodik ............. 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)
11. Bewegungslehre und
Biomechanik .......... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)
12. Trainingslehre ....... 4,0 (20,0) 4,0 (20,0)
13. Spezielle
Bewegungslehre und
Biomechanik .......... - - - -
14. Spezielle
Trainingslehre ....... - - - -
15. Trainings- und
Wettkampfpsychologie - - - -
16. Seminar für Fachfragen - - - -
17. Wettkampfbestimmungen
und Regelkunde ....... - - - -
18. Audiovisuelle
Hilfsmittel und
Fachliteratur ........ 0,5 (2,5) - -
19. Gerätekunde und
Sportstättenbau ...... - - - -
II. Praxis
20. Praktisch-methodische
Übungen .............. 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)
21. Spezielle
praktisch-methodische
Übungen .............. - - - -
22. Massage *1) .......... - - 3,0 (15,0)
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22,5 (112,5) 23,0 (115,0)
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3. Semester
(Gesamtausmaß
Wochen- bei Einbeziehung Summe
stunden des
Fernunter-
richtes)
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A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
1. Religion ........... - - 2,0 (10,0)
2. Deutsch ............ 1,0 (5,0) 3,0 (15,0)
3. Lebende Fremdsprache - - 3,0 (15,0)
4. Politische Bildung
und Organisationslehre - - 1,0 (5,0)
5. Betriebskunde und
Kaufmännisches
Rechnen ............ - - 1,0 (5,0)
6. Geschichte von
Bewegung und Sport . - - 0,5 (2,5)
7. Sportbiologie
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheitserziehung) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5)
8. Erste Hilfe ........ - - 2,0 (10,0)
9. Sportpsychologie und
Lebenskunde ........ - - 3,0 (15,0)
10. Pädagogik, Didaktik
und Methodik .......
Fachliteratur ...... - - 3,0 (15,0)
11. Bewegungslehre und
Biomechanik ........ - - 4,0 (20,0)
12. Trainingslehre ..... - - 8,0 (40,0)
13. Spezielle
Bewegungslehre und
Biomechanik ........ 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
14. Spezielle
Trainingslehre ..... 5,0 (25,0) 5,0 (25,0)
15. Trainings- und
Wettkampfpsychologie 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)
16. Seminar für
Fachfragen ......... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
17. Wettkampfbestimmungen
und Regelkunde ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
18. Audiovisuelle
Hilfsmittel und
Fachliteratur ...... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
19. Gerätekunde und
Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
II. Praxis
20. Praktisch-methodische
Übungen ............ 5,0 (25,0) 11,0 (55,0)
21. Spezielle
praktisch-methodische
Übungen ............ 3,0 (15,0) 3,0 (15,0)
22. Massage *1) ........ - - 3,0 (15,0)
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21,5 (107,5) 67,0 (335,0)
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B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus.
Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftpistole" (Wintersaison) und „Feuerpistole" (Sommersaison) beinhalten.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben.
Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Pistole einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden.
Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.
In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.
In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Anlage2
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A. 1)
Der in Anlage A. 1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
- 1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
Gegenstände 2-22:
Wie Anlage B.6, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.
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*1) Wird in Kursform durchgeführt.
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