Kurztitel
Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 529/1992 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 307/2006
§/Artikel/Anlage
Anl. 1/5
Inkrafttretensdatum
01.09.2006
Außerkrafttretensdatum
30.09.2012
Beachte
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage A.5
VOLTIGIERLEHRERAUSBILDUNG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierlehrers vertraut zu machen. Voltigierlehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Voltigierunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Leistungs- und Spitzensportler zu trainieren sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.) | ||||||||||
1.Semester | 2.Semester | 3.Semester | ||||||||
Wochen-stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts | Wochen-stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts | Wochen-stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts | Summe | ||||
A. Pflichtgegenstände | ||||||||||
I. Theorie | ||||||||||
| 1,0 | (5,0) | - | - | - | - | 1,0 | (5,0) | ||
| 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| - | - | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 2,0 | (10,0) | 1,0 | (5,0) | - | - | 3,0 | (15,0) | ||
| - | - | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | ||
| 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | 2,0 | (10,0) | ||
| 0,5 | (2,5) | 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | 2,5 | (12,5) | ||
| 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | ||
| 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | 3,0 | (15,0) | 9,0 | (45,0) | ||
| 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 1,0 | (5,0) | 0,5 | (2,5) | - | - | 1,5 | (7,5) | ||
| 1,5 | (7,5) | 2,0 | (10,0) | - | - | 3,5 | (17,5) | ||
| 1,0 | (5,0) | 0,5 | (2,5) | - | - | 1,5 | (7,5) | ||
| - | - | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| - | - | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | ||
II. Praxis | ||||||||||
| 2,0 | (10,0) | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | 8,0 | (40,0) | ||
| 6,5 | (32,5) | 7,0 | (35,0) | 7,0 | (35,0) | 20,5 | (102,5) | ||
| - | - | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
22,0 | (110,0) | 22,5 | (112,5) | 18,0 | (90,0) | 62,5 | (312,5) | |||
B. Unterrichtspraxis
Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine Praxis von 30 und zwischen dem 2. und 3. Semester eine Praxis von 50 Übungseinheiten an einer beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren gemeldeten Voltigiergruppe zu erbringen.
C. Freigegenstände
- 22. Exkursionen (in Kursform) während aller Semester nach Vereinbarung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierlehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) |
a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.
3. Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
4. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
5. Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
6. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Voltigierlehrers im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
8. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
2. Semester (1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
9. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.
3. Semester (1 Wochenstunde)
Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung; spartenspezifische Schwerpunkte.
10. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Voltigiersport.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Erziehungsziele; der Voltigierlehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
3. Semester (1 Wochenstunde)
Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).
11. Trainings- und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele; -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
3. Semester (2 Wochenstunden)
Übungsformen zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und ihrer physiologischen Hintergründe; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration, Leistungstests.
12. Voltigiertheorie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für alle Leistungsstufen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, Gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen.
2. Semester (4 Wochenstunden)
Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellen von Einzelküren.
3. Semester (3 Wochenstunden)
Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Semesters, Ausbildung eines jungen Pferdes zum Voltigiersport, schwere Kürfiguren für A-Gruppen, Erstellen eines Ausbildungsplanes für A-Gruppen und für Einzelvoltigierer, spezielle Turniervorbereitungen.
13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege.
14. Pferdehaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen.
15. Exterieurlehre und Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
1. Semester (1,5 Wochenstunden)
Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.
16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.
17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
18. Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt heilpädagogisches Voltigieren.
Lehrstoff:
2. Semester (1 Wochenstunde)
Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen.
19. Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am Holzpferd.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden.
3. Semester (4 Wochenstunden)
Anlongieren von jungen Pferden; Turnen am Boden und am Holzpferd.
20. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
1. Semester (6,5 Wochenstunden)
Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen.
2. Semester (7 Wochenstunden)
Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren.
3. Semester (7 Wochenstunden)
Unterrichten am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für A-Gruppen; Einzelvoltigieren usw.
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