Anlage A.3
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TENNISLEHRERINNEN UND TENNISLEHRERN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben einer Tennislehrerin bzw. eines Tennislehrers vertraut zu machen.
Tennislehrerin bzw. Tennislehrer im Sinne der Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Unterricht in einer Tennisschule zu leiten und den Übungsbetrieb in einem Leistungszentrum unter Anleitung durchzuführen sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis vorzunehmen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das gesamte Sonderausmaß im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.)
1.Semester Stunden | 2.Semester Stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung von Formen des Blended learnings | |||
A. | Pflichtgegenstände | ||||
I. | Theorie | ||||
1. | Religion | 2,5 | - | 2,5 | |
2. | Deutsch | 2,5 | - | 2,5 | |
3. | Lebende Fremdsprache | - | 5 | 5 | |
4. | Organisation des Sports | 2,5 | - | 2,5 | |
5. | Organisationskunde und Recht | 5 | 2,5 | 7,5 | |
6. | Geschichte des Sports | 2,5 | - | 2,5 | |
7. | Sportbiologie | 10 | 5 | 15 | |
8. | Sportverletzungen und Maßnahmen | 5 | - | 5 | |
9. | Sportpsychologie | 7,5 | 5 | 12,5 | |
10. | Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik | 5 | 2,5 | 7,5 | |
11. | Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik | 15 | 10 | 25 | |
12. | Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik | 5 | 2,5 | 7,5 | |
13. | Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik | 10 | 15 | 25 | |
14. | Allgemeine Trainingslehre | 10 | 10 | 20 | |
15. | Spezielle Trainingslehre | 10 | 15 | 25 | |
16. | Medieneinsatz | 2,5 | - | 2,5 | |
17. | Geräte und Materialkunde | 2,5 | - | 2,5 | |
18. | Antidoping | 2,5 | - | 2,5 | |
19. | Wettkampfbestimmungen und Regelkunde | 2,5 | 2,5 | 5 | |
20. | Spezielle Organisationslehre | - | 5 | 5 | |
Zwischensumme | 102,5 | 80 | 182,5 | ||
II. | Praxis | ||||
21. | Allgemeine praktisch-methodische Übungen | 15 | 10 | 25 | |
22. | Spezielle praktische Übungen | 15 | 20 | 35 | |
23. | Spezielle praktisch-methodische Übungen | 30 | 35 | 65 | |
Zwischensumme | 60 | 65 | 125 | ||
SUMME | 162,5 | 145 | 307,5 | ||
B. | Pflichtpraktikum | ||||
Nachweis einer Praxiszeit | - | 20 | 20 | ||
C. | Freigegenstände | ||||
Aktuelle Fachgebiete | 10 | 10 | 20 |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
Im Unterricht ist in allen Gegenständen, sowohl in den theoretischen als auch praktischen Fächern, auf die spätere Berufsausbildung des Tennislehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Praxisübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. Pflichtgegenstände
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
1. Semester
Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.
3. Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Sprachfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
2. Semester
Einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum fachspezifischen Sport.
4. Organisation des Sports
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen.
Lehrstoff:
1. Semester
Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
5. Organisationskunde und Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind. Kenntnisse über Zivilrecht insbesondere Haftung.
Lehrstoff:
1. und 2. Semester
Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens, vertiefende Versicherungsfragen; Marketing für Vereine.
6. Geschichte des Sports
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports.
Lehrstoff:
1. Semester
Überblick über die Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte.
7. Sportbiologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene.
Lehrstoff:
1. Semester
Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Atmung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat.
2. Semester
Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Therapieformen); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.
8. Sportverletzungen und Maßnahmen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
1. Semester
Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb.
9. Sportpsychologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen.
Lehrstoff:
1. Semester
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie. Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Einführung in die Wettkampfbetreuung.
2. Semester
Psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.
10. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
1. Semester
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.
2. Semester
Kurzwiederholung sowie vertiefende Spezialthemen im Bereich der allgemeinen Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehr- und Lernformen, soziale Kompetenz, usw.)
11. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode.
Lehrstoff:
1. Semester
Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Grundlagenbereich; Einführung in breiten- und freizeitsportliche Maßnahmen.
2. Semester
Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Leistungsbereich; Leitung und breitensportliche Maßnahmen im Bereich der Tennisschule.
12. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.
Lehrstoff:
1. Semester
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.
2. Semester
Kurzwiederholung sowie vertiefende Spezialthemen im Bereich der allgemeinen Bewegungslehre.
13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Bewegungslehre der Basisschläge. Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken.
Lehrstoff:
1. Semester
Einführung in das Lernen von tennisspezifischen Bewegungen, Bewegungsbeobachtung und ‑korrektur im Grundlagenbereich; Bewegungsanalysen im Grundlagenbereich.
2. Semester
Lernen von tennisspezifischen Bewegungen und deren Variationsmöglichkeiten, Bewegungsbeobachtung und -korrektur im Leistungsbereich; Bewegungsanalysen im Leistungsbereich; Videoanalysen im Leistungsbereich und im Bereich der Tennisschule.
Analyse von komplexen Bewegungsabläufen; sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschafen der Sparte. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik; spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung.
14. Allgemeine Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Fähigkeit erwerben, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
1. Semester
Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, ‑inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren.
2. Semester
Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eignungsdiagnostik, Nachwuchstraining – Belastungsfähigkeit bei Kindern, Jugendlichen und Senioren; Kinder- und jugendadäquates Training; Training mit Senioren.
15. Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden. Erarbeiten der speziellen trainingsmethodischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Tennis.
Lehrstoff:
1. Semester
Einführung in die Inhalte der einzelnen konditionellen, taktischen sowie wettkampfspezifischen Trainingsbereiche im Grundlagenbereich.
2. Semester
Eingehen auf spezielle Fragen und Probleme der Trainingslehre in der Sparte Tennis; konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des spezifischen Konditionstrainings; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur; Analyse der Trainingsplanung; Leistungskontrolle – Testprotokolle; Schulungsmethoden der trainierbaren, leistungsbestimmenden Faktoren (Kondition, Technik, Taktik); Schwerpunktarbeit; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; das Wettspiel – seine Vorbereitung – Lenkung und Auswertung; Wechselbeziehung von Technik und Kondition.
16. Medieneinsatz
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
1. Semester
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur.
17. Geräte- und Materialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung.
Lehrstoff:
1. Semester
Der Sand- und Hartplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung.
18. Antidoping
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz.
Lehrstoff:
1. Semester
Information zur Dopingprävention.
19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
1. Semester
Einführend Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung.
2. Semester
Vertiefende Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Tennis im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turnier usw.).
20. Spezielle Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung und Vermittlung der spezifischen Organisation im Bereich des Leistungstennis und des Tennisschulwesens.
Lehrstoff:
2. Semester
Tennisschulkonzepte; Leistungstrainingskonzepte.
21. Allgemeine praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung.
Lehrstoff:
1. Semester
Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.
2. Semester
Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden konditionellen Belastungskomponenten für den Tennissport.
22. Spezielle praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des praktischen Basiswissens und Basiskönnens im Grundlagen-, Leistungs- und Tennisschulbereich.
Lehrstoff:
1. Semester
Grundlagentraining; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Grundlagenbereich.
2. Semester
Leistungsbereich und Tennisschulwesen; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Leistungsbereich und Tennisschulwesen.
23. Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des praktisch-methodischen Basiswissens im Grundlagen-, Leistungs- und Tennisschulbereich.
Lehrstoff:
1. Semester
Grundlagentraining; Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; tennisspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben. Fehlerdiagnose und Therapie.
2. Semester
Leistungsbereich und Tennisschulwesen.
Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes Tennistraining im Leistungsbereich und Tennisschulwesen; Wettkampftraining und Möglichkeiten der Trainingsintensivierung.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Tennislehrerin bzw. eines Tennislehrers; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte.
C. Freigegenstände
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweiterung der Kompetenzen der Tennislehrerin bzw. des Tennislehrers.
Lehrstoff:
Aktuelle Fachgebiete.
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