Anlage 1 StMV 2004

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2004

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

SA001 Rechnungswesen und Logistik

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

SA003 Mitgliederverwaltung

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008 Personenstandsbücher

SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010 Melderegister

SA01 1 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende

SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)

SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

SA031 Vereinsregister

SA001 Rechnungswesen und Logistik Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und

01

Ordnungsnummer

1 - 11

02

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

1 - 11

03

Anrede/Geschlecht

1 - 11

04

Anschrift

1 - 11

Erbringer von Lieferungen oder Leistungen):

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

06

Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 11

07

Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 11

08

Firmenbuchdaten

1 - 11

09

Daten zur Bonität

3, 11

10

Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungs­sperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre)

1 - 4, 7, 8, 11

11

Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.)

3, 11

12

Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer

1 - 11

13

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern

1 - 11

14

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 11

15

Gegenstand der Lieferung oder Leistung

1 - 11

16

Bonus-, Provisionsdaten und dgl.

1 - 5, 7, 11

17

Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung

1 - 11

18

Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung

1 - 11

19

Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.)

1 - 11

20

Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle

1 - 5, 7 - 9, 11

21

Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung

1 - 5, 7 - 9, 11

22

Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung

2, 3, 5, 7, 8, 11

23

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

1 - 11

24

Bankverbindung

1 - 9, 11

25

Kreditkartennummern und -unternehmen

1 - 4

26

Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit)

1 - 4, 7

27

Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen

1 - 4, 6 - 8, 11

28

Mahndaten/Klagsdaten

1 - 7, 11

29

Konto- und Belegdaten

1 - 9, 11

30

Leistungsspezifische Aufwände und Erträge

1 - 5, 8

31

Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwert­berichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie)

3, 5

   

Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber:

32

Ordnungsnummer

1 - 12

33

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht)

1 - 12

34

Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber

1 - 12

35

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

36

Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber

1 - 12

37

Umfang der Vertretungsbefugnis

1 - 12

38

Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle

1 - 11

   

An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte:

39

Ordnungsnummer

1 - 12

40

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

1 - 12

41

Anrede/Geschlecht

1 - 12

 

42

Anschrift

1 - 12

43

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

44

Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 12

45

Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 12

46

Firmenbuchdaten

1 - 12

47

Daten zur Bonität

3

48

Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungs­sperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre)

1 - 4, 7, 8, 11

49

Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.)

3, 11, 12

50

Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer

1 - 12

51

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern

1 - 12

52

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

53

Gegenstand der Lieferung oder Leistung

1 - 12

54

Bonus-, Provisionsdaten und dgl.

1 - 5, 7, 11

55

Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung

1 - 12

56

Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. )

1 - 12

57

Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle

1 - 5, 7 - 9, 12

58

Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung

1 - 5, 7 - 9, 12

59

Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung

2, 3, 5, 7, 8

60

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

1 - 10, 12

61

Bankverbindung

1 - 9, 12

62

Kreditkartennummern und -unternehmen

1 - 4, 8

63

Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit)

1 - 4, 7

64

Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen

1 - 4, 6 - 8, 12

65

Mahndaten/Klagsdaten

1 - 7

66

Konto- und Belegdaten

1 - 9

67

Leistungsspezifische Aufwände und Erträge

1 - 5, 8

68

Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie)

3, 5

Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten:

69

Ordnungsnummer

1 - 12

70

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht)

1 - 12

71

Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter

1 - 12

72

Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten

1 - 12

73

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

74

Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger

1 - 12

75

Umfang der Vertretungsbefugnis

1 - 12

76

Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle

1 - 12

Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.:

77

Ordnungsnummer

1 - 9

78

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung

1 - 9

79

Anschrift

1 - 9

80

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

81

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 9

82

Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung

1 - 9

Fremdkapitalgeber:

83

Ordnungsnummer

1 - 5, 11

84

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung

1 - 5, 11

85

Anschrift

1 - 5, 11

86

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

87

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 5, 11

88

Bankverbindung

1 - 5, 11

89

Forderungen an den Auftraggeber

1 - 5, 11

90

Gegenforderungen des Auftraggebers

1 - 5, 11

Gesellschafter:

91

Ordnungsnummer

1 - 6, 11

92

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung

1 - 6, 11

93

Anschrift

1 - 6, 11

94

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

95

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 6, 11

96

Bankverbindung

1 - 6, 11

97

Ausstehende Einlagen

1 - 6, 11

98

Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z.B. Privatentnahmen)

1 - 6, 11

99

Bezüge

1 - 6, 11

100

Gewinn- und Verlustanteile

1 - 6, 11

Empfängerkreise:

1* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2* Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3 Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4* Gerichte;

5* Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6* Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7* Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

8* Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;

9* Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;

10 Bundesanstalt "Statistik Österreich" für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;

11* Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;

12* Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

1. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte):

01

Personalnummer

1 – 24

02

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 – 25

03

frühere Familiennamen

1 – 24

04

Geburtsdatum

1 - 13, 15 - 23

05

Geburtsort

1 - 13, 15 - 22

06

Geschlecht

1 - 23

07

Familienstand

1, 2, 4, 5, 9 - 13, 17 - 19, 21, 22

08

Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)

2, 4, 5, 9 – 13, 17 - 19, 21, 22

09

Gesetzlicher Vertreter

1, 2, 4, 5, 8 - 19, 21, 22

10

Staatsbürgerschaft

2 - 12, 16, 21, 22

11

Bankverbindung

1, 2, 4, 5, 9 - 11, 14, 21, 22

12

Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende

2 - 7, 9 - 11, 15, 16, 18, 21, 22, 25

13

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 23, 25

14

Wohnadresse

1 – 17, 21 - 23

15

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 17, 21 - 23, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

16

Kostenstelle(n)

5, 19, 21, 22

17

Sozialversicherungsnummer

2, 4, 5, 9 - 12, 18, 19, 21 - 24

18

Sozialversicherungsträger

2, 4, 5, 9 - 12, 19, 21 - 23

19

Daten zur Krankenscheinverwaltung

2, 18, 21 - 23

2, 4, 5, 10, 19, 21, 22

20

Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten Versichertenmeldung:

Beitragsgruppe

An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Geringfügigkeit

Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers

Lehrzeit (1. Lehrjahr von - bis, Lehrzeitende) Nacht- Schwerarbeit (Anfang, Ende)

Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn) Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBB-Bediensteten)

  

Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld

 

Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis) Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge) Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis)

Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis)

Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen)

Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch)

Anspruch auf das halbe Entgelt (bis)

Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)

Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:

 

MVK-Leitzahl

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

Eingezahlter Betrag an MV

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub)

2, 12, 24

2, 12, 24

2, 12, 24

2, 12, 24

2, 12, 24

2, 12, 24

24

24

24

2, 24

21

Eintrittsdatum

2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

22

Vordienstzeiten

10, 13, 19, 21, 22

23

Austrittsdatum, Kündigungsfrist

2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

24

Art der Beendigung des Dienstverhältnisses

2, 4, 5, 9 – 11, 21, 22

25

Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen

4 – 8, 11, 21, 22

26

Daten der Beschäftigungsbewilligung

4 - 7, 9, 21, 22

27

Bezeichnung der Tätigkeit

2, 4 - 7, 9, 18, 21, 22

28

Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte)

2 – 7, 9, 15, 16, 21, 22

29

Kammerzugehörigkeit

2, 5, 16, 21, 22

30

Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte

4, 5, 21, 22

31

Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten)

4, 5, 21, 22

32

Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte

4, 5, 21, 22

33

Arbeitszeiterfassung

4, 5, 21, 22

34

Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit)

2, 4 - 7, 9, 10, 12, 21, 22

35

Daten zur Urlaubsverwaltung

3 - 5, 9, 10, 21, 22

36

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheits­verwaltung), nach Angabe des Betroffenen

4, 5, 21, 22

37

Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer)

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

38

Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

39

Kuraufenthalte

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

40

Mutterschutz (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 18, 19, 21, 22

41

Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 15, 18, 19, 21, 22

42

Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 15, 19, 21, 22

 

43

Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung)

2 - 5, 9, 10, 19, 21, 22

44

Daten zur Entgeltfortzahlung

2 - 5, 10, 19, 21, 22

45

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß Arbeit- nehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945 idgF., Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften

4 – 7, 18, 21, 22

46

Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

2 - 5, 9, 11, 15, 21, 22

47

Gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung)

2, 4 - 5, 8, 9, 10, 19, 21, 22

48

Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels)

1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 14,

19, 21, 22

49

Daten der Entgeltsfortzahlung

---

50

Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen

13 - 14, 17, 19, 21, 22

51

Sachbezüge

1, 2, 4, 5, 10, 12, 21, 22

52

Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)

1, 2, 4, 5, 10, 12, 14, 19, 21, 22

53

Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

2, 4, 5, 12, 14, 21, 22

54

Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF.

20, 21, 22

55

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und

Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

14, 15, 21, 22

56

Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers

4, 5, 13, 14, 21, 22

57

Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen

1, 14, 21, 22

58

Lohnpfändungsdaten

1, 4, 5, 21, 22

59

Daten des Lohnzettels (L - 16 Formular)

10, 12, 21, 22

60

Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag (ja/nein)

2, 12, 21, 22

61

Wohnsitzfinanzamt

---

62

Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung)

5, 12, 14, 19, 21, 22

63

Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)

4, 5, 13, 21, 22

64

Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)

4, 5, 7, 21, 22

65

Nebenbeschäftigungen

20, 21, 22

66

Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch

4, 5, 8, 9, 16, 21, 22

2. Organe (und deren Mitglieder) und sonstige

67

Personal- oder Ordnungsnummer

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22

Funktionsträger von juristischen Personen und Personengemeinschaften, soweit sie nicht Beschäftigte gemäß Punkt 1 sind (umfasst auch ehemalige Organe und Funktionsträger):

68

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 17, 19, 20 - 22, 25

69

Frühere Familiennamen

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 21, 22

70

Geburtsdatum

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13,

15 - 17, 19, 20 - 22

71

Geburtsort

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13,

15 - 17, 19, 20 - 22

72

Geschlecht

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22

73

Familienstand

1, 2, 11 - 13, 17, 19, 21, 22

74

Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Organverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)

2, 4, 5, 9, 11– 13, 17, 19, 21, 22

75

Gesetzlicher Vertreter

1, 4, 5, 9, 11 - 17, 19, 21, 22

76

Staatsbürgerschaft

2, 4, 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21, 22

77

Fremdenrechtliche Voraussetzungen der Funktionsausübung

4, 5, 21, 22

78

Bankverbindung

1, 2, 4, 5, 9, 11, 14, 21, 22

79

Wohnadresse

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 21, 22

80

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

81

Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende

2, 4 - 7, 9 - 11, 21, 22, 25

82

Umfang der Vertretungsbefugnis

4, 14, 21, 22

83

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 22, 25

84

Kostenstelle(n)

5, 19, 21, 22

85

Datum der Bestellung in die Funktion

2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

86

Daten betreffend die Verhinderung der Funktionsausübung

2, 4, 5, 19, 21, 22

87

Datum der Funktionsbeendigung

2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

88

Art der Funktionsbeendigung

2, 4, 5, 9, 11, 21, 22

89

Kammerzugehörigkeit

2, 16, 21, 22

90

Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte

4, 5, 21, 22

91

Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten)

4, 5, 21, 22

92

Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte

4, 5, 21, 22

93

Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der Berechnung der Funktionsentschädigung

2, 21, 22

94

Daten zur Berechnung der Funktionsentschädigung (Brutto- und Nettobezüge)

2, 21, 22

95

Daten der Entgeltsfortzahlung

---

96

Sachbezüge

1, 2, 4, 5, 12, 21, 22

97

Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)

2, 14, 21, 22

98

Sozialleistungen

2, 14, 19, 21, 22

 

99

Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF.

20, 21, 22

100

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

14, 15, 21, 22

101

Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers

4, 5, 13, 14, 21, 22

102

Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen

1, 14, 21, 22

103

Lohnpfändungsdaten

1, 4, 21, 22

104

Wohnsitzfinanzamt

21

105

Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung)

5, 12, 14, 19, 21, 22

106

Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)

4, 5, 13, 21, 22

107

Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)

4, 5 - 7, 21, 22

108

Nebenbeschäftigungen

21, 22

      

Empfängerkreise:

1 Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;

2 Sozialversicherungsträger und Betriebskrankenkassen;

3 Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;

4 Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;

5 Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behinderten- vertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz);

6 Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;

7 Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);

8 Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;

9 Arbeitsmarktservice;

10 Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;

11 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) z.B. gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz;

12 Finanzamt;

13 Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;

14 mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken;

15 vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

16 gesetzliche Interessensvertretungen;

17 Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs. 3 ArbVG;

18 Betriebsärzte;

19 Pensionskassen;

20 Rechnungshof;

21* Rechtsvertreter;

22* Gerichte;

23* Mitversicherte;

24 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

25* Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personenge- meinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder:

01

Mitgliedsnummer / Ordnungsnummer

1, 3, 4

02

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation

1, 3, 4

03

Anrede / Geschlecht

1, 3, 4

04

Geburtsdatum

3, 4

05

Anschrift

1, 3, 4

06

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Beruf oder Branche (nach Angabe des Betroffenen)

3, 4

08

Mitgliederkategorie, z.B. ordentliches/außer­ordentliches/unterstützendes Mitglied, Ehren­mitglied usw.

3, 4

09

Eintritts-, Austrittsdaten

3, 4

10

Beiträge

1, 3, 4

11

Auszeichnungen und Ehrungen

3

12

Vom Betroffenen bekannt gegebene Interessen und Spezialgebiete

3

13

Vereinszweckrelevante Aktivitäten, insb. Teilnahme an Veranstaltungen

3

14

Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers mit Zahlungs­verpflichtungen des Betroffenen an den Auftrag­geber

1, 4

15

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 4

16

Bankverbindung

1, 4

Funktionäre:

17

Ordnungsnummer

1 - 4

18

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 - 4

19

Anrede / Geschlecht

1 - 4

20

Geburtsdatum (Volljährigkeit)

2

21

Zustellanschrift im Rahmen der Funktion

1 - 4

22

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, beim Auftraggeber

1 - 4

23

Funktion beim Auftraggeber

1 - 4

24

Beginn und Ende der Funktion

1 - 4

25

Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber

---

26

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 3

27

Auszeichnungen und Ehrungen

3

Förderer:

28

Ordnungsnummer

1, 3, 4

29

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1, 3, 4

30

Anrede/Geschlecht

1, 3, 4

31

Anschrift

1, 3, 4

32

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

33

Spenden und sonstige Leistungen des Betroffenen

3, 4

 

34

Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers

3, 4

 

35

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 3,

4

Empfängerkreise:

1* Banken zum Zweck der Zahlungsabwicklung;

2 Behörden und sonstige Institutionen auf Grund gesetzlicher Melde- oder Berichtspflichten wie, insbesondere Vereinsbehörden, Veranstaltungsbehörden usw.;

3* Personen und Institutionen auf Grund einer Ermächtigung oder Verpflichtung zur Datenübermittlung in den Statuten oder auf Grund besonderer Zustimmung des Betroffenen; 4* Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige Stellen, zum Zweck der Rechtsdurchsetzung.

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Vorschreibung, Einhebung und Abrechnung von öffentlich-rechtlich geregelten Abgaben und Gebühren durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

  1. 1. Regelungen der Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß § 7 Abs. 3 und 5 und § 8 Finanz- Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, sowie gesetzliche Regelungen über die Erhebung von Beiträgen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit diese Regelungen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zu vollziehen sind, insbesondere:
  1. a) Grundsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 149;
  2. b) landesgesetzliche Regelungen der Ankündigungs- und Anzeigenabgabe, Getränkesteuer, Abgaben für das Halten von Tieren, Gebrauchsabgaben, Fremdenverkehrsabgaben, Lustbarkeitsabgaben;
  3. c) landesgesetzliche Regelungen der Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern sowie der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen, wie etwa Wasseranschlussabgaben, Wassermessgebühren und Wasserbezugsgebühren, Müllbeseitigungsgebühren, Kanalanschlussabgaben und Kanalbenützungsgebühren, Aufschließungsbeiträge nach der Bauordnung;
  4. d) Landesverwaltungsabgaben- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetze;
  5. e) §§ 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, Kommissionsgebührenverordnungen, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24 (BVwAbgV), Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnungen;
  6. f) Beschlüsse der Gemeindevertretungen gemäß § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45.
  1. 2. Regelungen der Verwaltung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 Bundes- Verfassungsgesetz und § 11 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, insbesondere Landesabgabenordnungen, Abgabenexekutionsordnung, BGBl. Nr. 104/1949, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Abgabenpflichtige:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1 - 7

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

 

03

Anschrift

1 - 7

 

04

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

 

05

Familienstand

3 - 7

 

06

Geburtsort

3 - 7

 

07

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1 - 7

 

08

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

1 - 7

 

09

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

 

10

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

 

11

Fälligkeitsangaben

1

- 7

12

Bankverbindungen

1

- 7

13

Zahlungsbeträge, Salden

1

- 7

14

Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag

2

- 7

15

Verrechnungskennzeichen

3

- 7

16

Art und Dauer der Vollmacht

2

- 7

17

Erwerbstätigkeit

2

- 7

18

Daten der Rückstandsausweise

2

- 7

19

Angaben über Gerichtsgebühren

2

- 7

Haftende:

20

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1

- 7

21

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

 

22

Anschrift

1

- 7

23

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2

- 7

24

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1

- 7

25

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

1

- 7

26

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2

- 7

27

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2

- 7

28

Fälligkeitsangaben

1

- 7

29

Bankverbindungen

1

- 7

30

Zahlungsbeträge, Salden

1

- 7

31

Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag

2

- 7

32

Verrechnungskennzeichen

2

- 7

33

Art und Dauer der Vollmacht

2

- 7

34

Erwerbstätigkeit

2

- 7

35

Daten der Rückstandsausweise

2

- 7

36

Angaben über Gerichtsgebühren

2

- 7

Vertreter bzw. Zustellungsbevollmächtigte:

37

Name, Titel

1,

3 - 7

38

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

 

39

Anschrift

1,

3 - 7

40

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1,

3 - 7

41

Fälligkeitsangaben

1,

3 - 7

42

Bankverbindungen

1,

3 - 7

43

Zahlungsbeträge, Salden

1,

3 - 7

44

Art und Dauer der Vollmacht

3

- 7

Banken:

45

Bezeichnung

1,

3 - 7

46

Anschrift

1,

3 - 7

47

Kontoinhaber, Kontonummer, Kontoart

1,

3 - 7

48

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1,

3 - 7

49

Zahlungsbeträge, Salden

1,

3 - 7

Eigentümer/Miteigentümer von Liegenschaften:

50

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

2

- 7

51

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

 

52

Anschrift

2

- 7

53

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2

- 7

54

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

2

- 7

55

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

2

- 7

56

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2

- 7

57

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2

- 7

58

Bankverbindungen

2

- 7

        

Empfängerkreise:

1* Banken;

2* Vertreter (Zustellbevollmächtigte);

3 Gemeindeverbandsangehörige Gemeinden;

4 Gerichte;

5 Aufsichts- und Berufungsbehörden;

6 Amt der Landesregierung (in anderen Fällen als Punkt 5);

7 Körperschaften öffentlichen Rechts hinsichtlich der ihnen zukommenden Beiträge;

8 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts Zweck der Datenanwendung:

  1. a) Erstellung von Voranschlägen; Finanzbuchführung, Zahlungsverkehr, Erstellung von Berichten, Betriebsabrechnungen, Neben- und Hilfsbuchführungen
  2. b) Auswertung der Daten zur Budgetkontrolle, zu strategischem Controlling sowie zur Liquiditätssteuerung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, insbesondere Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG 2001), BGBl. I Nr. 3/2001, Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570, Bundes- rechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978, BRZ GmbH Gesetz BGBL. Nr. 757/96, Verordnungen gemäß § 16 Finanz- Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung: Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Sachbearbeiter:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

1-7

02

Rolle und Berechtigungen in der EDV

 

03

Name (Titel, akad. Grad)

1 - 6

04

Dienststelle

1 - 6

05

Dienstliche Telefonnummer

1 - 6

Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler:

06

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR)

7

07

Aktenzahl

1 – 6

08

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede

1 - 6

09

Anschrift

1 - 6

10

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6

11

Steuernummer und Finanzamt

3 - 6

12

Firmenbuchnummer

3 - 6

13

Daten über Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand eines Geschäftes sind, Zahlungsgrund

1 - 6

14

Zahlungssperren

2 - 5

15

Bankverbindungen

1, 3 - 6

16

Logistikinformationen (Lieferanschrift, besondere Informationen für eine Leistung, Incoterms)

3 - 6

17

Statistikdaten: Branche, Region

2 - 5

18

Techn. Organisationszuordnungen

1, 3 - 5

19

Kontonummer, Kontowortlaut, Techn. Kontengruppierung

1, 3 - 5

20

Einzelzahlungsbeträge samt Bestandteilen, Zuschlägen bzw. Abzügen

1 - 5

21

Salden

2 - 5

22

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen

und Schlüssel zum Datenaustausch

1, 3 - 6

   

23

Fälligkeits- bzw. Verzugsdaten, Konditionen

1-3, 5, 6

24

Mahndaten/Klagsdaten

2 – 3, 5, 6

25

Zahlungs- und Verrechnungsgrund

1, 3 – 5, 6

26

Angaben über Aufrechnung mit Forderungen des Bundes gemäß § 71 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz sowie Angaben über Aufrechnung mit

Forderungen der Gebietskörperschaften gemäß den jeweils geltenden Abgabengesetzen und - verordnungen

1 - 6

Banken:

27

Name, Firma, Bezeichnung

1 –3, 5

28

Bankleitzahl

1 –3, 5

29

Anschrift

1 –3, 5

30

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 –3, 5

31

Kontoinhaber (Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers, sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler), Kontonummer

1, 3

32

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 –3, 5

Kontaktperson oder Rechtsvertreter des Debitors oder Kreditors:

33

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR)

7

34

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede

1, 3 – 6

35

Berufliche Anschrift

1, 3 – 6

36

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3 - 6

37

Funktion im Bezug auf den Debitor oder Kreditor

1, 3 - 6

38

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1, 3 - 6

Empfängerkreise:

1 * Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2 Adressaten gesetzlich vorgesehener Berichte;

3 Oberbehörden und Aufsichtsbehörden;

4 Finanzämter im Rahmen des Eilnachrichtenverfahrens;

5* Gerichte;

6* Finanzprokuratur und andere Rechtsvertreter;

7 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse Zweck der Datenanwendung:

Erstellung der Verzeichnisse für die Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten durch die Gemeinden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung): Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. Nr. 256

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Gebührenansprüche und aller damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die nach diesem Gesetz in das Verzeichnis aufzunehmen sind:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 - 4

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Strafrechtswesen (SR)

5

03

Wohnanschrift

1 - 4

04

Geburtsdatum

1 - 4

 

05

Laufende Nummer

1 - 4

06

Antrag auf Befreiung gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 GSchG

2 - 4

07

Einspruch gemäß § 5 Abs. 4 GSchG

2 - 4

08

Bemerkungen des Bürgermeisters gemäß § 5 Abs. 5 GSchG

2 - 4

09

Streichungsvermerk gemäß § 11 in Verbindung mit §§ 7 ff. GSchG

3

Empfängerkreise:

1 Einsichtnehmer gemäß § 5 Abs. 3 GSchG;

2 Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 6 GSchG;

3 Gerichtshöfe erster Instanz gemäß §§ 10 und 11 GSchG;

4 Strafregisteramt gemäß § 8 GSchG (nur für Städte mit eigenem Statut);

5 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen Zweck der Datenanwendung:

Systemzugriffskontrolle und Verwaltung von Benutzerkennzeichen für die Datenanwendungen des Auftraggebers, sowie Verwaltung der Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 14

§ 14 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, allenfalls in Verbindung mit § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG und § 9 Abs. 2 lit. f PVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ablauf der Rechte des Benutzers sowie aller Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden und aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Systembenutzer:

01

Systemnummer

---

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (nur bei Auftraggebern des öffentlichen Bereiches): Personalverwaltung (PV)

1

03

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

---

04

Telefon-, Faxnummer, und andere zur Adressierung beim Auftraggeber erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

05

Beziehung des Systembenutzers zum Auftraggeber (z.B. organisatorische Stellung im Unternehmen, Dienstleister, Kunde)

---

06

Benutzerkennzeichen / Username

---

07

Individueller Zugriffscode / Passwort

---

08

Gültigkeitszeitraum des Passwortes / Letzte Änderung / Zurücksetzung durch den Systemverwalter

---

09

Zugriffsrechte und -beschränkungen

---

10

Voraussetzungen für die Berechtigungsvergabe (Schulungen, Verpflichtung auf das Datengeheimnis)

---

11

Protokoll- und Dokumentationsdaten (gem. § 14 DSG 2000)

---

Empfängerkreise:

1 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA008 Personenstandsbücher

Zweck der Datenanwendung:

Ermittlung des Personenstandes und Führung der Personenstandsbücher (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Personenstandsgesetz (PStG), BGBl. Nr. 60/1983, Personenstandsverordnung (PStV), BGBl. Nr. 629/1983, Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988, Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Ehegesetz dRGBl. I S 807/1938, IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) BGBl Nr. 189/1955, Führerscheingesetz (FSG) BGBl. I Nr. 120/1997, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. A. Geburtenbuch

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

In das Geburtenbuch im Wirkungsbereich der Personenstandsbehörde einzutragende Kinder:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

02

Daten der eintragenden Behörde

1 –17

03

laufende Nummer der Eintragung

1 - 13, 15 - 17

04

Tag der Eintragung

1 - 8, 17

05

Nummer der Eintragung der anderen Kinder bei Mehrlingsgeburten

1 – 4, 6, 7, 17

06

Vor- und Familiennamen

1 –17

07

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 4, 9 - 17

08

Wohnanschrift gemäß § 19 PStV

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

09

Wohngemeinde

14

10

Geschlecht

1 – 10, 17

11

Datum der Geburt

1 – 17

12

Zeitpunkt der Geburt

1 - 10

13

Ort der Geburt

1 – 17

14

Vermerk: ehelich/unehelich

1 – 10, 17

15

Daten der Eheschließung der Eltern

1 – 11, 17

16

Daten der Eheschließung des Eingetragenen

1 – 6, 15 - 17

17

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 13, 15 - 17

18

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

19

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

Vater des Kindes:

20

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

21

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 10, 14 – 17

22

laufende Nummer der Eintragung

1 – 10, 15 - 17

23

Tag der Eintragung

1 – 8

24

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 10, 15 - 17

25

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 6, 15 - 17

26

Familienname gemäß § 29 PStV

1 – 6, 15 - 17

27

Wohnanschrift

1 – 10, 15 - 17

28

Datum und Ort der Geburt

1 – 10, 15 - 17

29

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 10, 15 - 17

30

Religionszugehörigkeit

1 – 10, 15, 16

31

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 10, 15 - 17

32

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

33

Daten der Eheschließung mit der Kindesmutter

1 – 10, 15 - 17

34

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung dieser Ehe

1 – 8, 17

35

Beruf

10

 

36

Daten zur Vaterschaft

2, 10

37

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

38

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

Mutter des Kindes:

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

40

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 10, 14 - 17

41

laufende Nummer der Eintragung

1 – 10, 15 - 17

42

Tag der Eintragung

1 - 8

43

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 10, 15 - 17

44

Familienname gemäß § 29 PStV

1 – 6, 15 - 17

45

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 6, 15 - 17

46

Datum und Ort der Geburt

1 – 10, 15 - 17

47

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 10, 15 - 17

48

Wohnanschrift

1 – 10, 15 - 17

49

Religionszugehörigkeit

1 – 10, 15, 16

50

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 10, 15 - 17

51

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

52

Familienstand zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes

1 - 8

53

Daten der Eheschließung

1 – 10, 15 - 17

54

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung der Ehe

1 – 8, 17

55

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

56

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

Wahleltern:

57

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

58

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

59

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

60

Tag der Eintragung

1 – 6, 8, 9, 15, 16

61

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

62

Familienname gemäß § 29 PStV

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

63

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

64

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

65

Wohnanschrift

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

66

Religionszugehörigkeit

1 – 6, 8, 9, 15, 16

67

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

68

Daten der Eheschließung der Wahleltern

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

69

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung der Ehe der Wahleltern

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

70

Daten zur Annahme an Kindes statt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

71

Daten über die Aufhebung bzw. den Widerruf oder das sonstige Erlöschen der Annahme an Kindes statt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

72

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8, 9, 15, 16

73

Zustimmungserklärung gemäß § 181 ABGB

1 – 6, 8, 9, 15, 16

Anzeigender:

74

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

75

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 4, 7

76

laufende Nummer der Eintragung

1 – 4, 7

77

Tag der Eintragung

1 – 4, 7

78

Name/Bezeichnung

1 – 4, 7

79

Anschrift

1 – 4, 7

80

Identitätsnachweis

1 – 4, 7

81

Datum der Anzeige der Geburt

1 – 4, 7

 

82

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1

– 4, 7

   

Gesetzlicher Vertreter / andere Zustimmungs- berechtigte (sofern sie nicht Vater und Mutter des Kindes sind):

83

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

   

84

Daten zur eintragenden Behörde

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

85

laufende Nummer der Eintragung

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

86

Tag der Eintragung

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

87

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung/ Bezeichnung der Behörde

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

88

Wohnanschrift/Anschrift der Behörde

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

89

Daten für die Festlegung des Vornamens des Kindes

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

90

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1

– 4, 14

  

91

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

Ehegatte des eingetragenen Kindes gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

92

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

   

93

Daten zur eintragenden Behörde

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

94

laufende Nummer der Eintragung

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

95

Tag der Eintragung

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

96

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

97

Wohnanschrift

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

98

Daten der Eheschließung

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

99

Zustimmung nach §§ 181 und 183 ABGB

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

100

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

101

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

Kinder und Kindeskinder des eingetragenen Kindes gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

102

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

   

103

Daten zur eintragenden Behörde

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

104

laufende Nummer der Eintragung

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

105

Tag der Eintragung

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

106

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

107

Datum und Ort der Geburt

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

108

Daten über die Eintragung der Geburt

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

109

Wohnanschrift

1

– 6, 8

– 10,

15

- 17

110

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

111

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1

– 6, 8

– 10,

15,

16

A.2 Empfängerkreise:

1* Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen, gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 PStG;

2* Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 PStG;

3 Verwaltungsbehörden: Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG; Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 PStG; darüber hinaus Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 57 PStG;

4 Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG;

5 Gerichte (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG, Mitteilungen an das Sachwalterschaftsgericht bei Eheschließung der Eltern eines nicht voll geschäftsfähigen unehelichen Kindes gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 PStV);

6* Österreichische Vertretungsbehörden;

7 Bundesanstalt "Statistik Österreich" gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 PStV;

8* Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;

9 Staatsbürgerschaftsevidenzstellen gemäß §§ 17, 18 PStV;

10 Jugendwohlfahrtsträger gemäß § § 17, 18 PStV;

11 Wählerevidenz bei Änderung des Familiennamens des eingetragenen Kindes gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 lit. b PStV;

12 Örtlich zuständige Sicherheitsdirektion, in Wien Bundespolizeidirektion Wien, bei Änderung des Familiennamens eines eingetragenen Kindes, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 lit. a PStV;

13 Militärkommanden bei Änderung des Familiennamens eines Mannes gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 lit. d PStV;

14 Wöchentliches Verzeichnis gemäß § 37 Abs. 4 PStG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 PStV;

15 Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch eines Kindes des Eingetragenen führt, gemäß § 18 Abs. 1 Z 3, 4, 6 und 7, jeweils lit. b PStV;

16 Personenstandsbehörde, die das Ehebuch des Eingetragenen führt, gemäß § 18 Abs. 1 Z 3, 4, 6 und 7, jeweils lit. a, sowie Z 9 PStV;

17 Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß § 360 Abs. 5 ASVG;

18 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Ehebuch

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene

Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Verlobte:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

02

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 18

03

Laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis für Eheermittlungen

1 – 6, 18

04

Tag der Eintragung

1 – 6, 18

05

Laufende Nummer der Eintragung der späteren Eheschließung im Ehebuch

1 – 6, 18

06

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 18

07

Geänderte Vor- und Familiennamen/Geschlechtsnamen

1 – 6, 18

08

Wohnanschrift

1 – 6, 18

09

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 18

10

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 18

11

Geschlecht

1 – 6, 18

12

Religionszugehörigkeit

1 – 6, 18

13

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 18

14

Familienstand

1 – 7, 18

15

Daten der letzten früheren Ehen

1 – 7, 18

16

Zeit und Ort der beabsichtigten Eheschließung

1 – 4, 18

17

Angaben über beschränkte Geschäftsfähigkeit

1 – 6, 18

18

Daten zur Ehemündigkeit und Ehefähigkeit

1 – 6, 18

19

Erklärung über den Familiennamen nach der Eheschließung

1 – 6, 18

20

Zustimmungserklärung, dass die Eheschließung in das wöchentliche Verzeichnis aufgenommen wird

1 – 4, 17, 18

21

Anzahl gemeinsamer Kinder

1 – 7, 18

22

Angaben über vorgelegte Urkunden und Nachweise

1 – 5, 18

23

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 5, 18

24

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 5, 18

25

Vor- und Familiennamen/Bezeichnung sowie Geburtsdaten der Eltern/Wahleltern bzw. des gesetzlichen Vertreters

1 – 5, 18

Eheschließende:

26

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

27

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 17, 19

28

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 17, 19

29

Tag der Eintragung

1 - 16, 19

30

Vor- und Familienname vor der Eheschließung, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 17, 19

31

Vor- und Familienname nach der Eheschließung, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 17, 19

 

32

Angaben über die Bestimmung des Familiennamens

1 - 6

33

Wohnanschrift

1 - 16, 19

34

Wohngemeinde

7, 17

35

Datum und Ort der Geburt

1 - 16, 19

36

Daten über die Eintragung der Geburt

1 - 16, 19

37

Religionszugehörigkeit

1 – 11, 15, 16

38

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 11, 15, 16, 19

39

Daten zu Zeit und Ort der Eheschließung

1 - 17, 19

40

Daten zur Auflösung der eingetragenen Ehe

1 - 4, 19

41

Daten der letzten früheren und ersten späteren Eheschließung

1 – 6, 8 - 11, 19

42

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 11, 15, 16

43

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 - 16, 19

Zeugen bzw. Dolmetscher:

44

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

45

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 4

46

Tag und Nummer der Eintragung

1 - 4

47

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 - 4

48

Wohnanschrift

1 - 4

49

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 - 4

50

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 4

Gemeinsame uneheliche Kinder gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

51

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

52

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

53

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

54

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

55

Geschlecht

1 – 6, 9, 15, 16, 18

56

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 9, 15, 16, 18

57

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

58

Daten der Eheschließung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

59

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

60

Vor- und Familienname/Bezeichnung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters

1 – 6, 9, 15, 16, 18

61

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

62

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

Ehegatten gemeinsamer unehelicher Kinder gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

63

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

64

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

65

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

66

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

67

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

68

Daten der Eheschließung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

69

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

70

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

Kinder von gemeinsamen unehelichen Kindern gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

71

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

72

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

73

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

74

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

75

Daten der Geburt

1 – 6, 9, 15, 16, 18

76

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

77

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

78

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

B.2 Empfängerkreise:

1 * Personen, die an der Einsicht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 PStG;

2* Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 PStG;

3 Verwaltungsbehörden (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG; Einsichtsrecht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG; darüber hinaus Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 57 PStG);

4 Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG;

5* Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;

6* Österreichische Vertretungsbehörden;

7 Bundesanstalt "Statistik Österreich" (nur bei Verehelichung) gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 PStV;

8 Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch der Ehegatten führt, gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 PStV;

9 Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch eines gemeinsamen, unehelichen Kindes führt, gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV;

10 Personenstandsbehörde, die das Ehebuch der letzten Vorehe führt, gemäß § 17 Abs. 2 Z 3 PStV;

11 Staatsbürgerschaftsevidenzstellen gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 PStV;

12 Örtlich zuständige Sicherheitsdirektion, in Wien Bundespolizeidirektion Wien, bei Namensänderung des Mannes gemäß § 17 Abs. 2 Z 5 PStV;

13 Militärkommanden bei Änderung des Familiennamens des Ehemannes gemäß § 17 Abs. 2 Z 6 PStV sowie bei Wiederannahme eines früheren Familiennamens und der Voran- oder Nachstellung des früheren Familiennamens gemäß § 18 Abs. 2 Z 2 lit. d PStV;

14 Wählerevidenz wegen Namensänderung gemäß § 17 Abs. 2 Z 8 PStV;

15 Gerichte (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG insbesondere Sachwalterschaftsgerichte gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 PStV);

16 Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 und Z 3 lit. d PStV;

17 Wöchentliches Verzeichnis gemäß § 37 Abs. 4 PStG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 PStV;

18 Personenstandsbehörde, vor der die Eheschließung erfolgt, gemäß § 46 Abs. 3 PStG;

19 Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß § 360 Abs. 5 ASVG;

20 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

C. Sterbebuch

C.1 Daten der Anwendung:1

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

(siehe C.2)

Witwe/Witwer:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

 

02

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 14

 

03

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 14

 

04

Tag der Eintragung

1 - 14

 

05

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 14

 

06

Datum der Geburt

1 - 7, 9

- 14

07

Daten der Eheschließung

1 - 7, 9

- 14

08

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7, 9

- 14

Eltern tot geborener Kinder:

09

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

 

10

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 7

 

11

Nummer der Eintragung der Totgeburt

1 - 7

 

12

Nummer der Eintragung der anderen Kinder bei Mehrlingsgeburten

1 - 7

 

13

Zeit und Ort der Totgeburt

1 - 7

 

14

Von den Eltern vorgesehene und bekannt gegebene Vornamen des Kindes

1 - 7

 

15

Geschlecht des tot geborenen Kindes

1 - 7

 

16

Vermerk: Kind ehelich/unehelich

1 - 7

 

17

Vor- und Familienname

1 - 7

 

18

Wohnanschrift

1 - 7

 

19

Tag und Ort der Geburt

1 - 7

 

20

Religionszugehörigkeit

1 - 7

 
 

21

Staatsangehörigkeit

1 - 7

22

Familienstand der Mutter zum Zeitpunkt der Totgeburt

1 - 7

23

Daten der Eheschließung

1 - 7

24

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7

Anzeigender:

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

26

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 7

27

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 7

28

Tag der Eintragung

1 - 7

29

Datum der Anzeige des Todes

1 - 7

30

Name/Bezeichnung

1 - 7

31

Anschrift

1 - 7

32

Identitätsnachweis

1 - 7

33

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7

       

___________________________________________________________

1 Daten von verstorbenen Personen sind datenschutzrechtlich nicht geschützt.

C.2 Empfängerkreise:

1* Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland;

2* Personen, die an der Einsicht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 PStG;

3* Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 PStG;

4 Verwaltungsbehörden (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG; Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 PStG; Bezirksverwaltungsbehörde zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 57 PStG);

5 Gerichte im Falle von Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG;

6 Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG;

7 Bundesanstalt "Statistik Österreich" gemäß §§ 17 Abs. 3 Z 9 und 17 Abs. 4 PStV;

8* Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;

9 Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch des Verstorbenen führt, gemäß § 17 Abs. 3 Z 1 PStV;

10 Personenstandsbehörde, die das Ehebuch der zur Zeit des Todes bestehenden Ehe führt, gemäß § 17 Abs. 3 Z 2 PStV;

11 Verlassenschaftsgerichte gemäß § 17 Abs. 3 Z 6 PStV;

12 Jugendwohlfahrtsträger, wenn der Verstorbene minderjährig war, gemäß § 17 Abs. 3 Z 7 PStV;

13 Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß § 360 Abs. 5 ASVG;

14 Örtlich zuständiges Führerscheinregister gemäß § 27 Abs. 2 Führerscheingesetz;

15 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz Zweck der Datenanwendung:

Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Staats- bürgerschaftsbehörden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329, sowie Gesetz über das Heimatrecht, RGBl. Nr. 105/1863, Staatsbürgerschaftsgesetz 1925, BGBl. Nr. 285, Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1949 (StÜG 1949), BGBl. Nr. 276, Staatsbürgerschaftsgesetz 1949 (StbG 1949), BGBl. Nr. 276, Bundesgesetz über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche, BGBl. Nr. 142/1954, Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 (StbG 1965), BGBl. Nr. 250, Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 in der Fassung der Novelle 1983, BGBl. Nr. 170/1983, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die in die Staatsbürgerschaftsevidenz einzutragen sind:

01

Verfahrensdaten formaler Art einschließlich Daten zur eintragenden Behörde

1 - 12

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

03

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 12

04

frühere Vor- und Familiennamen/ Geschlechtsname

1 - 6, 9, 11, 12

05

Geschlecht

---

06

Datum und Ort der Geburt

1 - 12

07

Eintragungsstelle und Nummer der Geburt

1 - 12

08

Ort der Auffindung und Alter bei Auffindung gemäß § 8 StbG in Verbindung mit § 19 StbV

1 - 7, 11

09

Vermerk: ehelich/unehelich

1 - 6, 11

10

Eheschließung der Eltern oder Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten

1 - 6, 8, 11

11

Daten des Verfahrens nach § 7a Abs. 2 - 6 StbG

5, 6

12

Wohnanschrift

1 - 12

13

Familienstand

1 - 3, 5 - 12

14

Daten der Eheschließung

1 - 6, 11, 12

15

Daten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

16

Angaben zum Besitz der österreichischen Staats­bürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

17

Daten zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Staatsbürgerschaftsbestätigungen

1 - 6, 10 - 12

18

Daten des Verlustes der Staatsbürgerschaft

1 - 6, 10 - 12

19

Daten über eine zweite Staatsbürgerschaft gemäß § 28 StbG

1 - 6, 11, 12

20

Daten einer beigelegten Personenstandsurkunde, soweit relevant

1 - 6, 11

21

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 9, 11, 12

Eltern/Großeltern, von denen der Besitz der Staatsbürgerschaft abgeleitet ist:

22

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 8, 11, 12

23

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

24

Datum und Ort der Geburt

1 - 8, 11, 12

25

Eintragungsstelle

1 - 8, 11, 12

26

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 - 6, 8, 11, 12

27

Daten zum Erwerb der österreichischen Staats­bürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

28

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 6, 9, 11

29

Wohnort der leiblichen Mutter im Zeitpunkt der Geburt

1 - 6, 11

Ehegatte:

30

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 6, 11, 12

31

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

32

Datum und Ort der Geburt

1 - 6, 11, 12

33

Eintragungsstelle der Geburt

1 - 6, 11, 12

34

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 - 6, 9, 11, 12

35

Daten zum Erwerb der österreichischen Staats­bürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

36

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 6, 9, 11

     

Empfängerkreise:

1 * Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland gemäß § 41 Abs. 2 StbG;

2 Neue Staatsbürgerschaftsevidenzstelle gemäß § 13 StbV;

3 Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 64 StbG;

4 Landesregierung zur Erlassung von Bescheiden gemäß § 39 StbG;

5* Gesetzliche Vertreter von Betroffenen;

6* Personen, deren Zustimmung zu einem Rechtsakt erforderlich ist, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter gemäß § 7a Abs. 5 StbG u.a.;

7 Landesregierung gemäß § 8 StbG in Verbindung mit § 19 StbV;

8 Landesregierung bei Legitimation eines minderjährigen ledigen Fremden gemäß § 18 StbV;

9 Geburtenbuch des Eingetragenen gemäß § 7a StbG;

10 Gemeinde oder Gemeindeverband am Hauptwohnsitz des Eingetragenen gemäß § 41 Abs. 1 StbG;

11 Bundesminister für Inneres gemäß § § 3 5 und 42 Abs. 2 StbG;

12* Ausländische Behörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen;

13 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA010 Melderegister

A. Lokales Melderegister Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Melderegisters durch die Bürgermeister (Gemeindeämter oder Magistrate), einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung): § 14 Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen/Löschungspflichten (§ 14 Abs. 4 MeldeG). A.1 Daten der Anwendung:

 

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Alle in der Gemeinde aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

19

 

02

Ordnungsnummer(n)

1-3, 17

 

03

Melderegisterzahl (ZMR-Zahl)

1 - 4, 7, 9 -15, 16 - 18

 

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 8,10 - 18 ,

 

05

Familienname vor der ersten Eheschließung

1, 2, 4, 7, 10 – 18

 

06

Geburtsdatum

1 - 4, 6, 7, 10- 18

 

07

Geburtsort, Bundesland, Staat

1 - 4, 7, 10 - 18

 

08

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde, Ausstellungsstaat))

1 - 4, 7, 10 - 15, 17 18

 

09

Geschlecht

1 - 18

 

10

Staatsangehörigkeit

1 - 4, 7, 10 – 18

 

11

Religionsbekenntnis

16

 

12

Anschrift der Unterkunft

1 - 5, 7 - 18

 

13

Hauptwohnsitz (ja/nein)

1 - 5, 7, 9 - 18

 

14

Anschrift des bisherigen Hauptwohnsitzes

1, 2, 4, 7, 10 – 18

 

15

Allfällige weitere Wohnsitze

1 – 5, 7, 9 - 18

 

16

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG

1 - 7, 9-18

 

17

Kontaktstelle gemäß § 19a MeldeG

1 - 4, 7, 9 - 15, 17, 18

 

18

Name des Unterkunftgebers

1, 2, 7, 10 - 15, 17, 18

 

19

Datum der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 - 18

 

20

Datum der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 - 18

 

21

Verzogen nach (Ortsgemeinde, Bundesland bzw. Staat/Ausland)

1, 2, 4, 5, 7, 10 - 18

 

22

Grund der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 - 18

 

23

Grund der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 -18

 

24

Abänderung von Meldedaten gemäß § § 11 bzw. 15 MeldeG

1 -18

 

25

Bescheiddaten bei Einwendung des Meldepflichtigen gegen eine beabsichtigte An-, Ab- oder Ummeldung von Amts wegen (§ 15 Abs. 2 MeldeG)

14, 17

 

26

Berichtigung des Melderegisters auf Grund eines durchgeführten Reklamationsverfahrens (Bescheiddaten gemäß § 17 Abs. 5 MeldeG)

17

 

27

Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1

 

28

Hinweise auf Verwaltungsverfahren (Behörde,

9, 13

  

Aktenzeichen, Datum der Speicherung) gemäß § 14 Abs. 1 MeldeG

 

29

Aliasdaten (Identitätsdaten)

9, 12

30

Herkunftsvermerk (Standesamt, AZ, Datum)

2, 4, 9 - 15, 17, 18

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

31

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

19

32

ZMR-Zahl

1 - 4, 7, 9, 10, 14, 15, 17, 18

33

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 4, 9, 10, 12, 13 –15, 17, 18

34

Familienname vor der ersten Eheschließung

1, 2, 4, 7, 10, 12, 13- 15, 17, 18

35

Geburtsdatum

1 - 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17

36

Geburtsort, Bundesland, Staat

1 - 4, 7, 9, 10, 12- 15, 17

37

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17

38

Geschlecht

1 – 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 18

39

Staatsangehörigkeit

1 - 4, 7, 9, 10, 12 – 15,17

40

Anschrift des Hauptwohnsitzes

1 - 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18

41

Anschrift des zuletzt gemeldeten Hauptwohnsitzes

1, 2, 4, 7, 10, 12- 15, 17, 18

42

Allfällige weitere Wohnsitze (ausgenommen Unterkünfte gemäß § 2 Abs. 2 MeldeG)

1, 2, 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18

43

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

9, 12, 13

44

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18

45

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18

46

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18

47

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18

48

Wohnanschrift nach der Entlassung

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17,

18

49

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis) (§ 18 Abs. 2a, § 16 Abs. 3 MeldeG)

1

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufenthalt) aber für Zwecke einer Fahndung oder eines bestimmten Verwaltungsverfahrens von Bedeutung ist (§ 14 Abs. 2 MeldeG):

50

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

19

51

ZMR-Zahl

9

52

Vor- und Familienname(n), akad. Grad

9

53

Geburtsdatum

9

54

Geburtsort

9

55

Geschlecht

9

56

Staatsangehörigkeit

9

57

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

9

58

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

9

59

Status (Aviso (nicht) freigegeben)

9

60

Ähnlicher Datensatz besteht (keine Ausgabe)

---

       

A.2 Empfängerkreise:

1 Bisherige Meldebehörde im Wege des ZMR, wenn der Meldepflichtige sich bei einer anderen

Meldebehörde anmeldet und sich bei dieser auch von seiner bisherigen Unterkunft abmeldet (§ 4 Abs. 4 MeldeG);

2 Gemeinde für Zwecke der Wählerevidenz (§ 1 der Wählerevidenzverordnung 1973);

3 Schulbehörden (§ 20 Abs. 3 MeldeG);

4 Juristische Personen öffentlichen Rechts (auf Anfrage, soweit gesetzlich vorgesehen, z.B. nach § 360 ASVG oder § 93 Arbeiterkammergesetz);

5 Meldeauskunftswerber (§ 18 MeldeG);

6 Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (§ 294a Abs. 3 Exekutionsordnung);

7 Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen für fremdenpolizeiliche Zwecke (§ 20 Abs. 4 MeldeG);

8 Haus- und Wohnungseigentümer (auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 1 MeldeG);

9 Verwaltungsbehörde, die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht hat (§ 20 Abs. 6 MeldeG);

10 Organe der Gebietskörperschaften (auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG);

11 Personen und Institutionen, die Meldedaten zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen (z.B. § 4 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz);

12 Auftraggeber der Anwendung zur Verwendung in anderen Aufgabengebieten gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG;

13 Verwaltungsstrafbehörde zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 22 MeldeG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52, in der geltenden Fassung;

14 Sicherheitsdirektion bzw. Bundesministerium für Inneres gemäß § 15 Abs. 7 MeldeG;

15 Landeshauptmann oder Bundesministerium für Inneres zur Durchführung des Reklamationsverfahrens (§ 17 MeldeG);

16 Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften (auf Verlangen) im Wege des Bürgermeisters gemäß § 20 Abs. 7 MeldeG;

17 Meldebehörde nach Maßgabe des § 15 Abs. 5 MeldeG;

18 Personen, welche die Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 und 3 trifft oder gemäß § 19 Abs. 1 und 2 MeldeG tätig werden (z.B. in Form einer Meldebestätigung gemäß § 19 MeldeG);

19 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Zentrales Melderegister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Melderegisters als Informationsverbundsystem, mit den Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 16 Abs. 2 MeldeG)

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

§§ 16 und 16a Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; Meldegesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen/Löschungspflichten (§ 16a Abs. 10 MeldeG). B.1 Daten der Anwendung:

 

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Alle aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

11

 

02

ZMR-Zahl

1 - 4, 7 - 9

 

03

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)'

1 – 10

 

04

Familienname vor der ersten Eheschließung'

1 – 9

 

05

Geburtsdatum'

1 – 3, 8 - 10

 

06

Geburtsort, Bundesland, Staat'

1 – 3, 8, 9

 

07

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1 – 3, 8

 

08

Geschlecht'

1 – 9

 

09

Staatsangehörigkeit'

1 – 3, 8, 9

 

10

Anschrift des Hauptwohnsitzes

1 – 10

 

11

Anschrift des zuletzt gemeldeten Hauptwohnsitzes

1 - 3, 5 – 9

 

12

Allfällige weitere Wohnsitze

1 – 9

 

13

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG

1 – 9

 

14

Kontaktstelle gemäß § 19a MeldeG

1 – 4, 8, 9

 

15

Name des Unterkunftgebers

1 - 3

 

16

Datum der Anmeldung

1 – 4, 7 - 9

 

17

Datum der Abmeldung

1 – 3, 7,

8, 9

18

verzogen ins Ausland (Staat), zugezogen vom Ausland (Staat)

1 – 3, 8

 

19

Grund der Anmeldung

1 - 3

 

20

Grund der Abmeldung

1 - 3

 

21

Klärungsinformation (ähnlicher Datensatz eines „Doppelgängers“, Wohnsitzinformation noch zweifelhaft)

1, 2, 8

 

22

Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 2

 

23

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

24

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

11

 

25

ZMR-Zahl

1, 2, 8

 

26

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1, 2 8

 

27

Familienname vor der ersten Eheschließung

1, 2, 8

 

28

Geburtsdatum

1, 2, 8

 

29

Geburtsort, Bundesland, Staat

1, 2, 8

 

30

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 8

 

31

Geschlecht

1, 2, 8

 

32

Staatsangehörigkeit

1, 2, 8

 

33

Anschrift des Hauptwohnsitzes

1, 2, 8

 

34

Anschrift des zuletzt gemeldeten Hauptwohnsitzes

1, 2, 8

 

35

Allfällige weitere Wohnsitze

1, 2, 8

 

36

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

1, 2, 8

 

37

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 8

 

38

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 8

 

39

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 8

 

40

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 8

 

41

Wohnanschrift nach der Entlassung

1, 2, 8

 

42

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis) (§§ 18 Abs. 2a und 16 Abs. 3 MeldeG)

1, 2

 

43

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufenthalt) aber für Zwecke einer Fahndung oder eines bestimmten Verwaltungsverfahrens von Bedeutung ist (§§ 14 Abs. 2 i.V.m. 16 Abs. 6 MeldeG):

44

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

11

 

45

ZMR-Zahl

4

 

46

Vor- und Familienname(n), akad. Grad

4

 

47

Geburtsdatum

4

 

48

Geburtsort

4

 

49

Geschlecht

4

 

50

Staatsangehörigkeit

4

 

51

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

4

 

52

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

4

 

53

Status (Aviso (nicht) freigegeben)

4

 

54

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

Personen, die im Wege eines Änderungszugriffes auf das ZMR Meldedaten überlassen oder Änderungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft, des Namens oder Geschlechts von Menschen, die im Bundesgebiet gemeldet sind, übermitteln:

55

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

1-11

 

56

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

---

57

Bezeichnung der Personenstandsbehörde/Evidenzstelle

1

        

B.2 Empfängerkreise:

1 Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 16a MeldeG);

2 Organe von Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes und Sozialversicherungsträger, denen gemäß § 16a Abs. 4 MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde oder auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG (soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist), xAnmerkung über erfolgte Prüfung der Richtigkeit der im ZMR gespeicherten Daten zum Personenstand und zur Staatsangehörigkeit durch Meldebehörden durch Einsicht in Standarddokumente oder auf Verlangen des Betroffenen (§ 17 E-Government-Gesetz), Übermittlung auf Anfrage an andere Behörden zur Beurteilung einer Vorfrage in einem Verfahren, soweit die Richtigkeit eines Personenstands- oder Staatszugehörigkeitsdatums auch das Meldedatum ist, (§ 16a Abs. 4 MeldeG);

3 Bundesanstalt Statistik Österreich, andere Organe der Bundesstatistik oder nach landesgesetzlichen Vorschriften dazu berufene Organe (§ 16b MeldeG);

4 Behörden (ersuchende Stellen), die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht haben und die Meldebehörde, die das Ersuchen dem BMI zum regelmäßigen Abgleich mit den im ZMR verarbeiteten Anmeldungen überlassen hat (§ 14 Abs. 2 iVm § 16 Abs. 6 MeldeG);

5 Meldeauskunftswerber (Meldeauskünfte gem. § 18 Abs. 1 MeldeG, die unter Inanspruchnahme des ZMR erteilt werden (§ 15 Abs. 3 MeldeV);

6 Personen, denen gemäß § 16a Abs. 5 MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde;

7 Personen, welche die Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 und 3 trifft oder gemäß § 19 Abs. 1 und 2 MeldeG tätig werden (z.B. in Form einer Meldebestätigung gemäß § 19 MeldeG - § 15 Abs. 3 MeldeV);

8 Bundesminister für Inneres (zum Zweck des Datenabgleiches mit von Sicherheitsbehörden geführten Fahndungsevidenzen) gemäß § 16a Abs. 11 MeldeG;

9 Personen und Institutionen, die Auskünfte aus dem ZMR zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen (z.B. § 50 Abs. 2 Fernmeldegebührenverordnung);

10 Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (§ 294a Abs. 3 Exekutionsordnung);

11 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

Zweck der Datenanwendung:

  1. A Führung der Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse (für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen) und der Stimmlisten (für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren); Erstellung der Wählerverzeichnisse für Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sowie der Stimmlisten für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften und der Wählerverzeichnisse für die Wahlen zu beruflichen Interessensvertretungen;
  2. B Evidenthaltung der Daten von Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. gemäß § 22 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471, in der geltenden Fassung) sowie
  3. C Evidenz der Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU, die in Österreich an den Kommunalwahlen teilnehmen (Unionsbürgerevidenz) durch die Gemeinden (Gemeindeämter);

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601; Wählerevidenzverordnung 1973, BGBl. Nr. 306; Nationalrats- Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471; Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57; Volksabstimmungsgesetz 1972, BGBl. Nr. 79/1973; Volksbegehrengesetz 1973, BGBl. Nr. 344; Volksbefragungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 356; landesgesetzliche Regelungen über die Durchführung von Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Wahlen zu beruflichen Interessensvertretungen auf Grund bundes- und landesrechtlicher Vorschriften.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

(siehe A.2)

In der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland:

01

Ordnungsnummer

1 - 7, 9

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

12

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

6

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 9, 11

05

Geburtsjahr

1 - 9, 11

06

Geburtstag und -monat

1, 2, 6 - 9

07

Geschlecht

1 - 7, 9, 11

08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 - 9, 11

09

früherer Hauptwohnsitz

6, 7

10

Regionalwahlkreis

1 - 7

11

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 7, 9

12

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 7, 9, 11

13

Unterstützung eines Wahlvorschlages z.B. gemäß § 42 Abs. 3 NRWO oder § 7 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971

---

14

Unterstützungserklärung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 und landesrecht­licher Bestimmungen

6, 7

15

Ausstellung einer Wahlkarte z.B. § 40 Abs. 1 NRWO

7

16

Richtigstellungen der Wählerevidenz

6, 7, 9

17

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

3, 5, 7

18

Streichungsvermerk

6

19

neuer Hauptwohnsitz

6, 7

In der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland:

20

Ordnungsnummer

1 - 7, 9

21

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

12

22

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

6

23

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 7, 9, 10

24

Geburtsjahr

1 - 7, 9, 10

25

Geburtstag und -monat

1, 2, 6, 7, 9, 10

26

Geschlecht

1 - 7, 9, 10

27

Hauptwohnsitz im Ausland

1 - 7, 9, 10

28

früherer Hauptwohnsitz

6, 7

29

Bezugsanschrift/ Anknüpfungspunkt gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1 - 7, 9, 10

30

Regionalwahlkreis

1 - 7, 10

31

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 7, 9, 10

32

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 7, 9, 10

33

Beginn und Ende der Eintragung gemäß §§ 2 Abs. 3 und 2a Abs. 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973

7

34

Richtigstellungen der Wählerevidenz

6, 7, 9

35

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

3, 5, 7

36

Unterstützung eines Wahlvorschlages z.B. gemäß § 42 Abs. 3 NRWO oder § 7 des Bundes­präsidentenwahlgesetzes 1971

---

37

Unterstützungserklärung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 und landesrechtlicher Bestimmungen

6, 7

 

38

Ausstellung einer Wahlkarte z.B. § NRWO

40 Abs. 1

7

 

39

Streichungsvermerk

 

6

 

40

Neuer Hauptwohnsitz

 

6,

7

A.2 Empfängerkreise:

1 Personen, die sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerevidenz überzeugen wollen (§ 3 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973);

2 Parteien , die in den allgemeinen Vertretungskörpern vertreten sind und deshalb das Recht auf Übermittlung von Daten aus der Wählerevidenz haben (§ 3 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973 und landesgesetzliche Vorschriften);

3 Parteien, die das Recht auf Abschriften der Wählerverzeichnisse haben (z.B. § 27 NRWO);

4 Personen, die innerhalb der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen herstellen (z.B. gemäß § 25 Abs. 3 NRWO);

5 Zustellbevollmächtigte Vertreter, die Wahlvorschläge einzubringen beabsichtigen, gemäß § 5 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971;

6 Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Wählerevidenz (§§ 2 Abs. 2 und 9 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973, § 5 der Wähler- evidenzverordnung 1973);

7 Wahlbehörden bzw. Eintragungs- und Einleitungsbehörden (bei Volksbegehren und Volksabstimmungen);

8 Bürgermeister zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse (§ 5 Abs. 1 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 - GSchG, BGBl. Nr. 256, in der geltenden Fassung); 9 Bundesministerium für Inneres für Zwecke des Wählerevidenzregisters (§ 3 Abs. 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973);

10* Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (§ 39 NRWO);

11 Öffentlichkeit durch Kundmachung in den Häusern (§ 10 Abs. 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973, § 26 NRWO);

12 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

(siehe B.2)

Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen und vom Wahlrecht ausgeschlossen sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

3

03

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1, 2

05

Geburtsjahr

1, 2

06

Geburtstag und -monat

1, 2

07

Geschlecht

1, 2

08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1, 2

09

Früherer Hauptwohnsitz

1, 2

10

Bezugsanschrift/ Anknüpfungspunkt gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 (nur bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland)

1, 2

11

Regionalwahlkreis

1, 2

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1, 2

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1, 2

14

Beginn und Ende der Eintragung gemäß § § 2 Abs. 3 und 2a Abs. 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1, 2

15

Unterstützung eines Wahlvorschlages z.B. gemäß § 42 Abs. 3 NRWO oder § 7 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971

1, 2

16

Unterstützungserklärung z.B. § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973

1, 2

17

Richtigstellungen der Wählerevidenz

1, 2

18

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

1, 2

 

19

Ausstellung einer Wahlkarte z.B. § 40 Abs. 1 NRWO

1, 2

20

Streichungsvermerk

1, 2

21

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2

22

Dauer der Ausschließung vom Wahlrecht

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

1 Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Wählerevidenz (§ 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973, § 5 der Wählerevidenzverordnung 1973);

2 Wahlbehörden zur Entscheidung über das Vorliegen eines Ausschlusses vom Wahlrecht;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

C. Unionsbürgerevidenz

C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

(siehe C.2)

Bürger eines anderen Mitgliedstaates der EU, die zur Ausübung des Wahlrechtes bei Kommunalwahlen in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen sind:

01

Ordnungsnummer

1 - 4, 6

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

7

03

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 6

05

Geburtsjahr

1 - 6

06

Geburtstag und -monat

1 - 4

07

Geschlecht

1 - 6

08

Staatsangehörigkeit

1 - 3

09

Hauptwohnsitz (Wohnanschrift)

1 - 6

10

Früherer Hauptwohnsitz in Österreich

1, 2

11

Regionalwahlkreis

1 - 6

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 6

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 6

14

Unterstützung eines Wahlvorschlages

---

15

Ausstellung einer Wahlkarte

2

16

Richtigstellungen der Wählerevidenz

1 - 3

17

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

1, 2, 4

18

Streichungsvermerk

1

19

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2

C.2 Empfängerkreise:

1 Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Unionsbürgerevidenz;

2 Wahlbehörden, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;

3 Personen, die sich von der Richtigkeit der Unionsbürgerevidenz überzeugen wollen, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;

4 Wahlwerbende Parteien, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;

5 Öffentlichkeit in Form von Anschlägen zur Bekanntgabe einer Wahl und zur Information über den Stand der Unionsbürgerevidenz, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;

6 Personen, die innerhalb der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;

7 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

Zweck der Datenanwendung:

  1. A Führung der automationsunterstützten Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse,
  2. B Evidenthaltung der Daten von Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 des Europa-Wählerevidenzgesetzes (EuWEG), BGBl. Nr. 118/1996, in der geltenden Fassung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind durch die Gemeinden (Gemeindeämter);

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz - EuWEG), BGBl. Nr. 118/1996;

Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung - EuWO), BGBl. Nr. 117/1996.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur gesetzlichen Verpflichtung zur Streichung aus der Evidenz. A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

 

Empfängerkreise:

(siehe A.2)

In der Europa-Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher sowie sonstige Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich:

01

Ordnungsnummer

1

- 5,

7,

8

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

9

   

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

1

   

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1

- 8

  

05

Geschlecht

1

- 8

  

06

Geburtsjahr

1

- 8

  

07

Geburtstag und -monat

1

- 4,

8

 

08

Staatsangehörigkeit

1

- 4,

8

 

09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1

- 8

  

10

Bezugsanschrift / Anknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1

- 3,

8

 

11

Früherer Hauptwohnsitz

1,

8

  

12

Regionalwahlkreis

1

- 5,

7,

8

13

Wahlsprengelzugehörigkeit

1

- 5,

7,

8

14

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1

- 5,

7,

8

15

Beginn und Ende der Eintragung gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1

- 4,

8

 

16

Erklärung eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemäß § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 5 EuWEG, dass er die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will

---

   

17

Erklärung eines Bürgers eines anderen EU- Mitgliedstaates gemäß § 5 Abs. 1 EuWEG, dass er die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will und in seinem Heimatstaat das Wahlrecht besitzt

1

   

18

Hinweis auf die letzte Eintragung im Wählerverzeichnis des Heimatstaates bei Bürgern eines anderen EU-Mitgliedstaates gemäß § 5 Abs. 2 EuWEG

1

   

19

Richtigstellungen der Europa-Wählerevidenz

1

- 4,

8

 

20

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

5,

8

  

21

Ausstellung einer Wahlkarte gemäß § 28 Abs. 1 EuWO

8

   

22

Anmerkung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages gemäß § 30 EuWO

---

   

23

Streichungsvermerk

1

   

24

Neuer Hauptwohnsitz

1,

8

  

A.2 Empfängerkreise:

1 Gemeinde, in die/aus der der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Europa-Wählerevidenz (gemäß § 2 Abs. 2 EuWEG);

2 Unionsbürger, die in die Europa-Wählerevidenz Einsicht nehmen (§ 6 EuWEG);

3 Parteien, die in den allgemeinen Vertretungskörpern der EU vertreten sind und in die Europa-Wählerevidenz Einsicht nehmen oder Abschriften/ Kopien herstellen wollen (§ 6 EuWEG);

4 Bundesministerium für Inneres (im Wege des zuständigen Landes) für Zwecke der Zentralen Europa-Wählerevidenz betreffend Österreicher mit Hauptwohnsitz in einem anderen EU­Mitgliedstaat und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Hauptwohnsitz in Österreich (§ 13 Abs. 2 und 5 EuWEG);

5 Personen, die in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen oder Abschriften herstellen (§ 13 Abs. 3 EuWO);

6 Öffentlichkeit durch Kundmachung in Häusern, sofern in § 14 EuWO vorgesehen;

7 Parteien, die zum Zweck der Wahlwerbung Abschriften der Wählerverzeichnisse erhalten (§ 15 Abs. 1 EuWO);

8 Wahlbehörden (§ 22 Abs. 2 EuWO und §§ 9 ff. EuWEG);

9 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

(siehe B.2)

Unionsbürger, die gemäß § 3 Abs. 1 EuWEG vom Wahl- recht ausgeschlossen sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

3

03

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1, 2

05

Geschlecht

1, 2

06

Geburtsjahr

1, 2

07

Geburtstag und -monat

1, 2

08

Staatsangehörigkeit

1, 2

09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1, 2

10

Bezugsanschrift/ Anknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 EuWEG

1, 2

11

Früherer Hauptwohnsitz

1, 2

12

Regionalwahlkreis

1, 2

13

Wahlsprengelzugehörigkeit

1, 2

14

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1, 2

15

Beginn und Ende der Eintragungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 EuWEG bei Österreichern mit Wohnsitz im Ausland

1, 2

16

Erklärung eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemäß § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 5 EuWEG, dass er die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will

2

17

Erklärung, gemäß § 5 Abs. 1 EuWEG, dass der Betroffene die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will und in seinem Heimatstaat das Wahlrecht besitzt

1, 2

18

Hinweis auf die letzte Eintragung im Wählerverzeichnis des Heimatstaates bei Bürgern eines anderen EU-Mitgliedstaates gemäß § 5 Abs. 2 EuWEG

1, 2

19

Richtigstellungen der Europa-Wählerevidenz

1, 2

20

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

1, 2

21

Ausstellung einer Wahlkarte gemäß § 28 Abs. 1 EuWO

1, 2

22

Anmerkung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages gemäß § 30 EuWO

1, 2

23

Streichungsvermerk

1, 2

24

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2

25

Dauer der Ausschließung vom Wahlrecht gemäß § 3 EuWEG (Befristung von - bis)

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

1 Gemeinde, in die/aus der der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Europa-Wählerevidenz (gemäß § 2 Abs. 2 EuWEG);

2 Wahlbehörden;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, Vertragsbediensteten¬gesetz 1948, BGBl. Nr. 86, Richterdienstgesetz (RDG), BGBl. Nr. 305/1961;

Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 340/1965, Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, Heeres¬gebührengesetz 1992 (HGG 1992), BGBl. Nr. 422, Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440, Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221, Bundesgesetz vom 11. Juli 1974 über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hoch¬schulen, BGBl. Nr. 463/1974, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997;

Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967, Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PVWO), BGBl. Nr. 215/1967, Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319, Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978, Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH. (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, Post-Betriebsverfassungs¬gesetz (PBVG), BGBl. Nr. 326/1996, Post-Betriebsverfassungs- Wahlordnung (PBVWO), BGBl. II Nr. 147/1998, Bahn-Betriebsverfassungsgesetz (BBVG), BGBl. I Nr. 66/1997, Bahn-Betriebsverfassungs-Wahlordnung (BBVWO), BGBl. II Nr. 231/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Bezugs-/Entgeltsempfänger:

01

Ordnungszahl

1 - 27

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

 
   

Personalverwaltung (PV)

1 - 29

  

03

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung

 
   

1 – 21, 23 - 28

  

04

Frühere Namen

4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21,

    

24, 26, 27

  

05

Geburtsdatum

3 – 12, 14, 15, 17 - 21, 24,

    

26

  

06

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 15, 17, 21, 24,

    

26

  

07

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 12, 15, 17, 21,

    

26

  

08

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 12, 17, 21,

    

24, 26

  

09

Familienstand

4 – 7, 9, 11, 12, 21

  

10

Anschrift

3 – 7, 9 – 12, 14, 17, 21,

    

24, 26

  

11

Sozialversicherungsnummer

3 - 7, 9 - 14, 19 - 21, 27

  

12

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer des

 
   

(Ehe-)Partners

4 – 7, 9, 12, 21

  

13

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer bzw.

 
   

Geburtsdatum der Kinder

4 – 7, 9, 12, 21

  

14

Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 12, 15 - 17, 21 -

   

26, 28

 

15

Vorbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

16

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 12, 16, 17, 21, 23

17

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 12, 17, 21

18

Vorrückungsstichtag

6 – 9, 12, 17, 21

19

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 21

20

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 21

21

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

4, 6 – 9, 11, 12, 14, 15, 21

22

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

23

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 18

24

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 12, 17, 21

25

Art der Verwendung / der Funktion

1, 6 - 9, 12, 13, 15 - 21, 28

26

Weitere Dienstbehörden / Personalstellen

19

27

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 26, 28

28

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 26, 28

29

Daten zur Arbeitszeit (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich)

6

30

Arbeitsplatzkennzeichnung

6, 7, 9, 12, 21

31

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 12, 21

32

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 12, 17, 21

33

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen)

6, 7, 9, 12, 14, 15, 21

34

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 21

35

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 12, 21, 26

36

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

37

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 21

38

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 21

39

Gründe sonstiger Abwesenheiten wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 12, 21, 26

40

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 18

41

Dienstliche Ausbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

42

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 – 7, 9, 11, 12, 19 - 21, 24, 26

43

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 12, 19, 21

44

Bezugszettel(-daten)

1 – 3, 11, 21

45

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 – 9, 12, 17, 21

46

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 21

47

Mitarbeitervorsorge:

MVK-Leitzahl

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

Eingezahlter Betrag an MV

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 27

4, 5, 27

4, 5, 27

4, 5, 27 4, 5, 27 4, 5, 27

  

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

27

27

27

4, 27

  

48

Daten zur Krankenscheinverwaltung

4

  

49

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

5 – 7, 21

  

50

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer)

4 – 7, 11,

13,

21

51

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 26

  

52

Forderungen an den Bezugsempfänger

3, 21

  

53

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 21, 24

  

54

Bankverbindung (Postscheckkonto, Girokonto, Bankleitzahl)

1, 6, 7, 21

  

55

Dienstnummer

22, 23

  

56

Lichtbild des Betroffenen

22, 23, 25

  

57

Gültigkeit der Dienstkarte

22, 23

  

58

Grund und Datum der Ausfertigung der Dienst- karte oder des Lichtbildes

---

  

59

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und – behelfe

---

  

60

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945 idgF., Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

  

61

Nebenbeschäftigung / Nebentätigkeit

7, 21, 24

  
         

Empfängerkreise:

1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5 Finanzämter;

6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;

8 Alle Beamten und Personalvertreter (gemäß § 9 Abs. 3 lit. i PVG) der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses nach § 9 Abs. 3 BDG 1979;

9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insb. § § 9, 10 und 1 0a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10 Mitversicherte;

11 Pensionskassen;

12 Bundesministerien in Ausübung der gesetzlichen Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß § 280 BDG 1979, § 171 des Gehaltsgesetzes 1956 und § 96 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948;

13 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

14 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß § § 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);

15 Wahlausschüsse, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 PVWO, sowie Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

16 Personen, die gemäß § 7 Abs. 8 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;

17 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

18 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG;

19 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

20 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. II Nr. 340/1998);

21 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission gemäß § 9 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß § 79 Abs. 3 AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß §§ 87 Abs. 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß §§ 96 ff. BDG 1979);

22 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

23 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

24 Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997;

25 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

26 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

27 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

28* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

29 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

Zweck der Datenanwendung:

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, Bundeshaushaltsverordnung 1989 (BHV 1989), BGBl. Nr. 570, Verordnungen und Richtlinien zum Bundeshaushaltsgesetz, Richtlinien für die Verwaltung der beweglichen Sachen bei Bundesdienststellen (Inventar- und Materialrichtlinien - RIM) entsprechend § 58 Abs. 5 BHG (Erlass des BMF mit Rundschreiben vom 24. August 1954, Zl. 66.000-20/54), sonstige haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder und Selbstverwaltungskörper.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Lieferanten bzw. Abgeber, Empfänger aus Sachgüteraustausch, Abnehmer von ausgeschiedenem Inventar, Einbringer von Fremdinventar:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1 - 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers): Personalverwaltung (PV)

3

03

Gliederungseinheit (Inventarkennzahlen)

1 - 2

04

Bewertungen und Mengen

1 - 2

05

Datumsangaben (Buchungsdatum, Rechnungsdatum, Inbetriebnahmedatum)

1 - 2

06

Daten zum Inventarstück (Zubehör ja/nein, Seriennummer, Geschäftszahlen, Beschreibung u.ä.)

1 - 2

Kontaktperson beim Lieferanten, Empfänger oder Abnehmer:

07

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 2

08

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers): Personalverwaltung (PV)

3

09

Anschrift

1 - 2

10

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 2

Empfängerkreise:

1 Prüfungsstelle der zuständigen Buchhaltung zur Inventarüberprüfung gemäß § 7 Abs. 3 iVm. § 119 Abs. 8 Z 3 BHV bzw. entsprechende Prüfinstanzen der Länder und Gemeinden für die Inventarverwaltung der Landes- und Gemeindedienststellen;

2 An alle Dienststellen des Bundes im Wege über das Bundesministerium für Finanzen im Falle des Sachgüteraustausches des Bundes, gemäß § 58 Abs. 4 BHG, bzw. Dienststellen der Länder und Selbstverwaltungskörper für deren Sachgüteraustausch;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302, Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296, Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172, Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, BGBl. Nr. 244/1969, Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967,

Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992), BGBl. Nr. 422, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, Einkommen- steuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440, Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Eltern- Karenzurlaubsgesetz (EKUG), BGBl. Nr. 651/1989 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Karenzurlaubs- geldgesetz BGBl Nr. 359/1974 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319, Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945, Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 
 

Bezugs-/Entgeltsempfänger:

01

Ordnungszahl

1 – 25

 
 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

1 - 27

 
 

03

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 19, 21 - 26

 

04

Frühere Namen

4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25

 

05

Geburtsdatum

3 – 11, 13 - 19, 22, 24

 

06

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 22, 24

 

07

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 24

 

08

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 15, 19, 22, 24

 

09

Familienstand

4 – 7, 9, 11, 19

 

10

Anschrift

3 - 7, 9 - 11, 13, 15, 19, 21, 22, 24

 

11

Sozialversicherungsnummer

3 - 7, 9 - 13, 17 - 19, 25

 

12

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer des (Ehe-)Partners

4 – 7, 9, 19

 

13

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder

4 – 7, 9, 19

 

14

Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 14, 15, 19 - 24, 26

 

15

Vorbildung

6, 7, 9, 15, 19

 

16

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 15, 19, 21

 

17

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 15, 19

 

18

Vorrückungsstichtag

6 – 9, 15, 19

 

19

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 19

 

20

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 19

 

21

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

4, 6 – 9, 11, 13, 14, 19

 

22

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

6, 7, 9, 11, 16, 19

 

23

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 16

 

24

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 15, 19

 

25

Art der Verwendung / der Funktion

1, 6 - 9, 12, 14 - 19, 26

 

26

Weitere Dienstbehörden / Personalstellen

17

 

27

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 24, 26

 

28

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 24, 26

 

29

Daten zur Arbeitszeit (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich)

6

 

30

Arbeitsplatzkennzeichnung

6, 7, 9, 19

 

31

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 19

 

32

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 15, 19

 

33

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen)

6, 7, 9, 13, 14, 19

 

34

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 19

 

35

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 19, 24

 

36

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

–--

 

37

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 19

 

38

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 19

 

39

Gründe sonstiger Abwesenheiten wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 19, 24

 

40

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 16

 
 

41

Dienstliche Ausbildung

6, 7, 9, 15, 17 - 19

  

42

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 18, 19,

22,

24

43

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Familienbeihilfe)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 17,

  

44

Bezugszettel(-daten)

1 – 3, 11, 19

  

45

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 – 9, 15, 19

  

46

Mitarbeitervorsorge:

MVK-Leitzahl

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

Eingezahlter Betrag an MV

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 5, 25

4, 5, 25

4, 5, 25

4, 5, 25 4, 5, 25 4, 5, 25

25

25

25

4, 25

  

47

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 19

  

48

Daten zur Krankenscheinverwaltung

4

  

49

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

5 – 7, 19

  

50

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer)

4 – 7, 11, 12, 19

  

51

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 24

  

52

Forderungen an den Bezugsempfänger

3, 19

  

53

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 19, 22

  

54

Bankverbindung (Postscheckkonto, Girokonto, Bankleitzahl)

1, 6, 7, 19

  

55

Dienstnummer

20, 21

  

56

Lichtbild des Betroffenen

20, 21, 23

  

57

Gültigkeit der Dienstkarte

20, 21

  

58

Grund und Datum der Ausfertigung der Dienst- karte, des Dienstausweises oder des Lichtbildes

---

  

59

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und – behelfe

---

  

60

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945 idgF., Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

  

61

Nebenbeschäftigung / Nebentätigkeit

7, 19, 22

  
         

Empfängerkreise:

1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5 Finanzämter;

6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;

8 Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;

9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10 Mitversicherte;

11 Pensionskassen;

12 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

13 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß § § 8 und 8a BEinstG;

14 Wahlausschüsse, und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

15 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

16 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;

17 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

18 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 der Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998);

19 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);

20 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

21 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

22 Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997;

23 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

24 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

25 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

26* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

27 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Mitglieder und ehemalige Mitglieder:

01

Ordnungsnummer,

1 - 9

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

 

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

 

04

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

 

05

Staatsbürgerschaft

3 - 5, 7

 

06

Anschriften

1 - 9

 

07

Telefon-, Faxnummern und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

 

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

09

Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten

1 - 9

10

Firmenbuchdaten

1 - 9

11

Auszeichnungen

1 - 9

12

Veröffentlichte Insolvenzdaten

1 - 9

13

Daten betreffend Umlagen, Eintragungsgebühren und Sonderleistungen einschließlich Berechnungsgrundlage

1, 3, 5, 6

14

Geburts- und Sterbedaten bei natürlichen Personen

1 - 9

15

Bankverbindung

1, 3, 5, 6

16

Mahndaten

1, 3, 5

17

Daten zu den Kammerwahlen (z.B. Stichtage, Wahlberechtigung, Nominierung, Wahlvorschläge)

1, 7

18

Daten über Kontakte mit dem Mitglied

1

19

Daten zur Verwaltung von freiwilligen Unterstützungszahlungen der Kammergliederungen an die Mitglieder bzw. deren Angehörige (z.B. Einkommensverhältnisse, Antragsgründe, Leistungsdaten, Bankverbindung)

1, 3, 4, 5, 6

20

UID-Nummer

1 - 9

21

Korrespondenzsprache

1 - 9

Ansprechpartner beim Mitglied oder ehemaligen Mitglied:

22

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

1 - 9

23

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

24

Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds

1 - 9

25

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

26

Korrespondenzsprache

1 - 9

(gewerberechtlicher) Geschäftsführer, auch Filialgeschäftsführer, nominierte, bestellte und ausgeschiedene Geschäftsführer:

27

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

29

Staatsbürgerschaft

1 - 9

30

Anschrift

1 - 9

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

32

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

33

Daten zu Insolvenzen des Betroffenen als Unternehmer zur Prüfung, ob der Betroffene als Geschäftsführer bestellt werden darf

1 - 9

34

Geburts- und Sterbedaten

1 - 9

35

Geschäftsführungsdaten (z. B. Nachsicht von Voraussetzungen der Ausübung gemäß §§ 26 - 28 GewO, Anerkennung gemäß § 373a ff GewO, Stellung im Unternehmen, Datum und Umfang der Vertretungsbefugnis)

1 - 9

36

Auszeichnungen

1 - 9

37

Korrespondenzsprache

1 - 9

Funktionäre und ehemalige Funktionäre:

38

Ordnungsnummer

1 - 9

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

 

40

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

41

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

42

Staatsbürgerschaft

1 - 9

43

Anschriften

1 - 9

44

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

45

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

46

Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten

1 - 9

47

Firmenbuchdaten

1 - 9

48

Auszeichnungen

1 - 9

49

Sozialversicherungsdaten, sofern für die Eigenschaft als Funktionär relevant

1

50

Daten zum Verlust der Funktion gemäß § 53 WKG

1

51

Umlagedaten

1, 3, 5, 6

52

Geburts- und Sterbedaten

1 - 9

53

Bankverbindung

1, 6

54

Mahndaten

1, 3, 5, 6

55

Daten zum Wahlrecht, insbesondere Ausschluss wegen Insolvenz gemäß §§ 73 WKG

1, 7

56

Daten über Kontakte mit dem Funktionär

1

57

Funktionsdaten

1 - 9

58

Laufbahndaten (als Funktionär)

1 - 9

59

Aufwandsentschädigungen

1, 3 - 6

60

Wählergruppenzugehörigkeit

1 - 4, 7, 9

61

UID-Nummer

1 - 9

62

Korrespondenzsprache

1 - 9

Ansprechpartner beim Funktionär:

63

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht

1 - 9

64

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

65

Funktion am Arbeitsplatz des Funktionärs

1 - 9

66

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

67

Korrespondenzsprache

1 - 9

       

Empfängerkreise:

1 * Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;

2* Wirtschaftskammermitglieder;

3 Gerichte und Verwaltungsbehörden;

4 Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben (z. B. Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);

5* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);

6* Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

7 Wirtschaftskammer-Wählergruppen;

8 Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen und Ordnung (z. B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);

9* Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (§ 8 Abs. 2 DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient;

10 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und ehemalige Mitglieder:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

03

Mitgliedsnummer

1, 2

04

Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung, Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers

1, 2

05

Staatsbürgerschaft

1, 2

06

Geburtsdatum

1, 2

07

Stellung im Unternehmen/Gesellschaft

1, 2

08

Wohnanschrift/Firmensitz

1, 2

09

Ladungsanschrift

1, 2

10

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

11

Korrespondenzsprache

1, 2

Ansprechpartner beim Mitglied:

12

Ordnungsnummer

1, 2

13

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

14

Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung

1, 2

15

Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers als Dienstgeber

1, 2

16

Staatsbürgerschaft

1, 2

17

Geburtsdatum

1, 2

18

Stellung im Unternehmen/Gesellschaft

1, 2

19

Wohnanschrift/Firmensitz

1, 2

20

Ladungsanschrift

1, 2

21

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

22

Korrespondenzsprache

1, 2

Mitarbeiter der Wirtschaftskammern:

23

Ordnungsnummer

1, 2

24

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-PV)

3

25

Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung

1, 2

26

Bezeichnung des entsendenden Rechtsträgers

1, 2

27

Staatsbürgerschaft

1, 2

28

Geburtsdatum

1, 2

29

Wohnanschrift

1, 2

30

Ladungsanschrift

1, 2

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

1 Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;

2 Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

Zweck der Datenanwendung:

Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (z.B. Lehrlinge, WIFI-Kurs­teilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Mitglieder, künftige Mitgliedern und Interessenten:

01

Ordnungsnummer

1 - 9

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

 

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

 

04

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

 

05

Staatsbürgerschaft

1 - 9

 

06

Anschrift

1 - 9

 

07

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

 

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 6, 9

 

09

Firmenbuchdaten

1 - 9

 

10

Sozialversicherungsdaten zur Prüfung der Berechtigung eines Anspruchs auf Förderung

1 - 9

 

11

UID-Nummer

1, 8

 

12

Geburts- und Sterbedaten, sofern zur Verwaltung von Leistungen der Kammern erforderlich

1, 2, 3, 6, 9

 

13

Bankverbindung

6, 7, 9

 

14

Daten zu Leistungen der Kammern und Verrechnung

1 - 4, 6, 8, 9

 

15

Buchhaltungskonto- und Belegdaten

6, 7, 8, 9

 

16

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

2, 3, 6, 8

 

17

Mahndaten

4, 6, 8

 

18

Daten zur Zufriedenheit des Betroffenen mit der erbrachten Leistung

1

 

19

Export- und Importdaten (Daten zur Aussenhandelsinformation)

1 - 3

 

20

Unternehmensanbieterdaten

1 - 3, 5, 7

 

21

Unternehmensnachfragerdaten

1 - 3, 5, 7

 

22

Ausbildungs- und Berufsdaten

1 - 3, 8, 9

 

23

Internatskostenbeitrag

1, 5, 7, 8

 

24

Lehrlingsnummer

1, 5, 7, 8

 

25

Studenten-, Schüler- und Ausbildungsbeihilfen

1, 7

 

26

Daten über Gründungsberatung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl. II Nr. 278/1999

1, 4

 

27

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

Ansprechpartner beim Mitglied, künftigen Mitglied und Interessenten:

28

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht

1 - 9

 

29

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

 

30

Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds, künftigen Mitglieds und Interessenten

1 - 9

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

32

Korrespondenzsprache

1 - 9

An der Durchführung der Betreuung mitwirkende Personen innerhalb der WKO:

33

Name und Personalnummer des Sachbearbeiters bzw. zuständigen Funktionärs, Anrede/Geschlecht

1 - 6, 8

34

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

35

Funktionen und Aufgabenstellung in der WKO

8

36

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6, 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

37

Besondere Qualifikationen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse)

1, 2, 3, 8

   

An der Durchführung der Betreuung mitwirkende natürliche und juristische Personen oder sonstige Rechtsträger außerhalb der WKO:

38

Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Bezeichnung der Organisation bzw. des Rechtsträgers

1 - 8

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

40

Anschrift

1 - 8

41

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

42

Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung

1, 2, 3, 5, 7

43

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1

44

Leistungsprofil

1

45

Ausbildungs- und Qualifikationsdaten

1 - 3

46

Angaben über Lieferungen/Leistungen

1 - 3

47

Umsatz, Salden

4, 7

48

Bankverbindung

6, 7

49

Buchhaltungskonto- und Belegdaten

6, 7

50

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

6

51

Mahndaten

4, 6, 8

52

Erfolgskontrolldaten

1

53

Korrespondenzsprache

1 - 8

54

UID-Nummer

1

       

Empfängerkreise:

1* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;

2* Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;

3* Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);

4 Gerichte und Verwaltungsbehörden;

5 Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer Aufgaben;

6* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;

7* Geld- und Kreditinstitute;

8* Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden;

9 Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von Förderungsmaßnahmen;

10 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Mitwirkung am Verfahren gem § 36a Wehrgesetz bzw § 13 Abs. 1 Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Wehrpflichtige Mitarbeiter von Wirtschaftskammermitgliedern:

01

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

03

Anschrift

1, 2

04

Geburtsdatum

1, 2

05

Staatsbürgerschaft

1, 2

06

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Firmenwortlaut und Anschrift des Arbeitgebers

1, 2

08

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, des Arbeitgebers

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

09

Unternehmensdaten einschließlich Berechtigungsdaten des Arbeitgebers

1, 2

10

Kammermitgliedsnummer des Arbeitgebers

1, 2

11

Befreiungsspezifische Daten

1, 2

12

Stellungsdaten bzw Zivildienstdaten

1, 2

13

Befreiungsansuchensdaten

1, 2

Empfängerkreise:

1 Militärkommando;

2 Bundesministerium für Inneres;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Lehrberechtigte:

01

Ordnungsnummer

1

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1

04

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

1, 3, 4

05

Staatsbürgerschaft

1, 3, 4

06

Anschrift

1, 3, 4

07

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1, 3, 4

09

Ausbildungsstätte

1, 3, 4

10

Firmenbuchdaten

1, 3, 4

 

11

Ausbilder bzw Ausbildungsleiter (Name, Qualifikation)

1, 3, 4

12

Lehrberufsnummer

1, 3, 4

13

Lehrstellenangebot

1, 3, 4

Lehrstellensuchende:

14

Vor-, Familienname, Anrede/Geschlecht

1, 2, 4

15

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

16

Staatsbürgerschaft

1, 2, 4

17

Anschrift

1, 2, 4

18

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

19

Lehrstellenwunsch

1, 2, 4

20

Ausbildung, spezielle Fertigkeiten und Begabungen

1, 2, 4

Gesetzlicher Vertreter des Lehrstellensuchenden:

21

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

2, 4

22

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

23

Staatsbürgerschaft

2, 4

24

Anschrift

2, 4

25

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Lehrberechtigter;

3 Lehrstellensuchender;

4 Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen;

5 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und sonstige Arbeitgeberbetriebe:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-AS) Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

3

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1, 2

04

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1, 2

05

Adresse

1, 2

06

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Ansprechpartner

1, 2

08

UID Nummer

1, 2

 

09

UBR Nummer

1, 2

10

Firmenbuchnummer

1, 2

11

ÖNACE-Nummer

1, 2

12

Kontonummer des Arbeitgebers bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger

1, 2

13

Art der Tätigkeit und Leistungsprogramm

1, 2

14

Leistungsdaten, Erträge und Erlöse

1, 2

15

Exporte, Importe

1, 2

16

Daten über Aufwendungen und Ausgaben

1, 2

17

Daten über Investitionen

1, 2

18

Daten über Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnnebenkosten und Bemessungsgrundlage

1, 2

19

Daten über Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsvolumen

1, 2

20

Daten der Betriebsausstattung

1, 2

21

Standortfaktoren

1, 2

Empfängerkreise:

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Bundesanstalt "Statistik Österreich";

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

eigene Kunden; Interessenten, die an den Auftraggeber selbst herangetreten sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

1, 2

03

Anrede/Geschlecht

1

04

Anschrift

1, 2

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

06

Sperrkennzeichen für Werbeaktionen des Auftraggebers

---

07

Untersagung der Übermittlung der Daten an Adressverlage

---

08

Berufs-, Branchen- und Geschäftsbezeichnung

1, 2

09

Firmenbuchdaten

---

10

Korrespondenzsprache, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

---

11

Geburtsdatum, wenn vom Betroffenen angegeben

1

12

Familienstand, wenn vom Betroffenen angegeben

---

13

Nachfrageinteressen (auf Grund bisherigen Nachfrageverhaltens oder eigener Angaben des Kunden gegenüber dem Auftraggeber)

---

14

Kaufkraftklassifizierung

---

15

Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus etc.)

---

16

Kaufverhalten (Frequenz und Volumen)

2

17

Sonstiges Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers

---

18

Bonus- und sonstige Vorteilsdaten, die sich aus der Kunden- oder Interessenteneigenschaft ergeben

---

Kontaktpersonen beim Kunden oder Interessenten:

19

Ordnungsnummer

---

20

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) bzw. Bezeichnung

---

21

Zugehöriger Kunde oder Interessent (Bezeichnung und Anschrift)

---

22

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

23

Korrespondenzsprache

---

24

Funktion oder betreutes Aufgabengebiet beim Kunden oder Interessenten

---

25

Geburtstag, Familienstand und dgl., soweit die Verwendung vom Betroffenen für Zwecke der Kontaktpflege gestattet wird

---

26

Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus, etc.)

---

potenzielle Interessenten, deren Adressen von Adressverlagen zugekauft (gemietet) oder selbst ermittelt wurden:

27

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

---

28

Anschrift

---

29

Öffentlich zugängliche Daten, soweit diese für den Werbezweck relevant sind

---

30

Zugehörigkeit zu einer bestimmten Interessentenklasse

---

31

Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers

---

Empfängerkreise:

1 Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 151 GewO 1994;

2 Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem "Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz" durch Bezirksverwaltungs- behörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967; Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

 

Empfängerkreise:

Antragsteller/ Zulassungsbesitzer/ Bewilligungsinhaber:

01

Name (akad. Grad) / Bezeichnung

1

- 8

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik (VT)

9

  

03

Geschlecht

1

- 6,

8

04

Geburtsdatum

1

- 6,

8

05

Beruf

1

- 6,

8

06

Art des Betriebes

1

- 6,

8

07

Firmenbuchnummer

1

- 6,

8

08

Anschrift

1

- 8

 

09

Kategorie der Zulassung/Bewilligung

1

- 6,

8

10

Daten der Zulassung/Bewilligung

1

- 6,

8

 

11

Rechtliche und technische Fahrzeugdaten

1

- 6, 8

 

12

Zugewiesenes behördliches Kennzeichen

1

- 8

 

13

Status der Kennzeichentafeln

1,

2, 6,

8

14

Daten zur Haftpflichtversicherung:

- Name/Bezeichnung des Haftpflichtversicherers, Versicherungskennzahl

- Polizzen-/Versicherungsbestätigungsnummer

sowie Austellungs- und Gültigkeitsdatum

1,

2, 6

- 8

15

Kosten und Gebühren der Zulassung/Bewilligung

1,

2, 8

 

16

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

- 6, 8

 
        

Empfängerkreise:

1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem: Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3 Bundesanstalt "Statistik Österreich", gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4 Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;

5 gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967;

9 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation (§ 51 ÄrzteG 1998), Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, wie Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, Dentistengesetz (DentG), BGBl. Nr. 90/1949;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968, Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Patienten (auch Probanden):

01

Patientennummer, Protokollnummer

1 - 8

 

02

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 - 8

 

03

Anschrift

1 - 8

 

04

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

 

05

Geburtsdatum

1 - 8

 

06

Staatsbürgerschaft

1, 6, 7

07

Geschlecht

1 - 8

08

Zugehörigkeit zu einer Schule und Klasse bei schulärztlichen Untersuchungen

---

09

Sozialversicherungsnummer

1 - 8

10

Sozialversicherungsträger

1 - 4, 7, 8

11

Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesonders der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten, bei mitversicherten Patienten)

1 - 4, 7, 8

12

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 - 4, 8

13

Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer, usw.)

1 - 4, 8

14

Daten sonstiger Kostenträger

1 - 4, 8

15

Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger

1 - 4, 8

16

Inanspruchnahme des Auftraggebers (Zeitpunkt und Art)

1, 2, 7, 8

17

Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten

---

18

Medizinischer Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung

3 - 8

19

Besondere Risikofaktoren, z.B. Allergien, tätig­keitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition

3 - 8

20

Daten zu Impfungen

3 - 8

21

Vorgeschichte der Erkrankung und dazugehörige Befunde

3 - 5, 7, 8

22

Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung

3 - 8

23

Gutächtliche Äusserungen des Auftraggebers (z.B. gegenüber Arbeitgeber)

6

24

Krankheitsverlauf

3 - 8

25

Zusätzliche Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (Inhalt der vorgeschriebenen Meldeformulare)

7

26

Information an Patienten

3, 4, 8

27

Daten zur Zuweisung an Fachärzte, Labors usw.

1 - 4, 8

28

Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen

1 - 4, 8

29

Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten und zur Identifizierung dieser Arzneispezialitäten und der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983

1 - 4, 8

30

Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln

1 - 4, 8

31

Daten zur Abrechnung von Honoraren, Medikamenten und Laboruntersuchungen

1 - 4, 8

32

Gebührenbefreiungen

1 - 4, 8

33

Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit

6, 8

Kontaktperson (nach Angabe des Patienten oder Probanden) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten oder Probanden:

34

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

---

35

Anschrift

---

36

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

  

37

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung

---

       

Empfängerkreise:

1* Sozialversicherungsträger sowie Betriebskrankenkassen, und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2* Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3* andere Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4* Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes Untersuchungen vornehmen;

5* Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;

6 Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7 Zuständige Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes, z.B. nach § 54 ÄrzteG 1998 oder gemäß § 363 Abs. 2 ASVG usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;

8* Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.

SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen Zweck der Datenanwendung:

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2002 idgF, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg.cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenz der Schüler für Zwecke der Planung, Steuerung und Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten, für Zwecke der Bundes- und Verwaltungsstatistik sowie für Zwecke der Information der Abfrageberechtigten zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Bundesanstalt Statistik Österreich zur Führung der Bundesstatistik zum Bildungswesen sowie des Bildungsstandregisters;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002; Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003; Privatschulen-Statistikverordnung, BGBl. II Nr. 500/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

 

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Schüler und Absolventen von Bildungs- einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungsdokumentationsgesetzes:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad

2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

 

03

Geburtsdatum

1, 2x

 

04

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

 

05

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (soweit keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs­nummer)

06

Geschlecht

1, 2x

07

Staatsangehörigkeit

1, 2x

08

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort

2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

09

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

10

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

11

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

12

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

13

Religionsbekenntnis

---

14

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

15

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

1, 2x

16

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

1, 2x

17

Schulkennzahl

1, 2x

18

Schulformkennzahl

1, 2x

19

Schuljahr, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

20

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semester­weise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

21

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung)

1, 2x

22

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung)

1, 2x

23

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

24

Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht

1,2x

25

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

26

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1)

1, 2x

27

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

28

Besuchter Fachbereich an Polytechnischen Schulen

1

29

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1

30

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1

31

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

32

Zusätzliche Angaben hinsichtlich der Schüler/ Absolventen von Berufspädagogischen Akademien, Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten, Land- und fortwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Land- und forstwirtschaftlichen

1, 2x

  

berufspädagogischen Instituten gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

 

Externisten gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes (einschließlich § 8c des Schulorganisationsgesetzes) an Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, und f des Bildungsdokumentationsgesetzes:

33

Vor- und Familienname, akad. Grad

2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

34

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

35

Geburtsdatum

1, 2x

36

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

37

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs- nummer)

38

Geschlecht

1, 2x

39

Staatsangehörigkeit

1, 2x

40

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort

2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden)

41

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

42

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

43

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

44

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

45

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

46

Schulkennzahl

1, 2x

47

Schulformkennzahl

1, 2x

48

Schulstufe

1, 2x

49

Art der Externistenprüfung

1, 2x

50

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung

1, 2x

51

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

52

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, vom Besuch der Berufsschule gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder von der Schulpflicht wegen Schulunfähigkeit gemäß § 15 des

53

Vor- und Familienname, akad. Grad

2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden)

54

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

55

Geburtsdatum

1, 2x

56

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

57

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (soweit keine Sozialversicherungs-

nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)

Schulpflichtgesetzes 1985 befreit sind:

  

58

Geschlecht

1, 2x

59

Staatsangehörigkeit

1, 2x

60

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort

2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungs­nummer vorhanden)

61

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

62

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

63

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

64

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

65

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

66

Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch

1, 2x

67

Ersatzart der Schulpflicht

1, 2x

68

Schuljahr

1, 2x

69

Datum des Endes der Schulersatzpflicht

1, 2x

Schüler an Privatschulen gemäß Privatschulgesetz (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentations- gesetzes):

70

Vor- und Familienname

2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)

71

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

72

Geburtsdatum

2

73

Sozialversicherungsnummer

2

74

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

2 (soweit keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs­nummer)

75

Geschlecht

2

76

Staatsangehörigkeit

2

77

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

2

78

Anschrift am Heimatort

2 (soweit keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden)

79

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

2

80

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

2

81

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

2

82

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

2

83

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

2

84

Schulkennzahl

2

85

Schulformkennzahl

2

 

86

Schuljahr, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

2

87

Unterrichtsorganisation

2

88

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Privatschulen-Statistikverordnung)

2

89

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Privatschulen- Statistikverordnung)

2

90

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

2

91

Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht

2

92

Im Alltag gebrauchte Sprachen

2

93

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Privatschulen-Statistikverordnung

2

94

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Privatschulen- Statistikverordnung

2

95

Zusätzliche Angaben hinsichtlich der Schüler/ Absolventen von mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufspädagogischen Akademien, Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten, Land- und fortwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Instituten gemäß § 4 Privatschulen- Statistikverordnung

2

Externisten an Privatschulen gemäß Privatschulengesetz (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentationsgesetzes):

96

Vor- und Familienname

2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)

97

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

98

Geburtsdatum

2

99

Sozialversicherungsnummer

2

100

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs- nummer)

101

Geschlecht

2

102

Staatsangehörigkeit

2

103

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

2

104

Anschrift am Heimatort

2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)

105

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

2

106

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

2

107

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

2

108

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

2

109

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

2

110

Schulkennzahl

2

111

Schulformkennzahl

2

112

Schulstufe

2

113

Art der Externistenprüfung

2

114

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis

2

  

der Externistenprüfung

 

115

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Privatschulen-Statistikverordnung

2

116

Zusätzlichen Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Privatschulen- Statistikverordnung

2

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch den Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

117

Bezeichnung

1, 2x

118

Anschrift

1, 2x

119

Rechtsnatur

1, 2x

120

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

1, 2x

121

Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung)

1, 2x

122

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

1

123

Anzahl der Pensionierungen

1

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungs- dokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird):

124

Bezeichnung

1, 2x

125

Anschrift

1, 2x

126

Rechtsnatur

1, 2x

127

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

1, 2x

128

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

1

Erhalter von Privatschulen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentations- gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an dieser Bildungseinrichtung wahrnimmt):

129

Bezeichnung

2

130

Anschrift

2

131

Rechtsnatur

2

132

Anzahl der beschäftigten Personen (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, - ausmaß und Bildungseinrichtung)

2

133

Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung)

2

Erhalter von Privatschulen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentations- gesetzes (Verarbeitung

134

Bezeichnung

2

135

Anschrift

2

136

Rechtsnatur

2

137

Einnahmen und Ausgaben in der

2

 

und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand trägt):

 

Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

 
    
 

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungsdokumentations- gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, der en Personalaufwand nicht zur Gänze oder nur zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

138

Bezeichnung

2

 

139

Anschrift

2

 

140

Rechtsnatur

2

 

141

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

2

 

142

Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung)

2

 

143

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

2

  

Anzahl der Pensionierungen

2

    
 

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungs- dokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand dieser Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil trägt):

144

Bezeichnung

2

 

145

Anschrift

2

 

146

Rechtsnatur

2

 

147

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

2

 

148

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

2

       

Empfängerkreise:

1 Zuständiger Bundesminister zum Zwecke der Führung der Gesamtevidenz der Schüler bzw. Studierenden;

2 Statistik Österreich (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung im Wege des für die Führung der Gesamtevidenzen zuständigen Bundesministers);

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Arzneitaxeverordnung, BGBl. Nr. 128/1962; Apothekenbetriebsordnung, BGBl. II Nr. 171/1934 idF BGBl. I Nr. 191/1999 (bis 31. 12. 2004); Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. I Nr. 154/2001; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verschriebene Arzneimittel abgegeben werden):

01

Versicherungsnummer des Patienten

1, 2

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1, 2

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1, 2

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1, 2

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1, 2

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1, 2

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1, 2

08

Rezeptabgabedatum

1, 2

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1, 2

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Pharmanummer, Stoffname, Menge, Anzahl der Packungen, Abgabeeinheiten, magistrale Zubereitung)

1, 2

11

Chefärztliche Genehmigung

1, 2

12

Rezeptgebührenbefreiung

1, 2

13

Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte

1, 2

14

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1, 2

15

Mehrwertsteuersatz

1, 2

16

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1, 2

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden:

17

Kurzbezeichnung

1

18

Krankenkassennummer

1

19

Versichertengruppennummer

1

20

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

21

Rezeptanzahl

1

22

Rezeptgebühren

1

23

Taxbeträge + MWSt

1

24

Anzahl der gebührenpflichtigen Packungen

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

1 Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und § 5 Gehaltskassengesetz;

2 Zuständiger Krankenversicherungsträger als Verrechnungsstelle der Apotheke gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer, der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (auf Verlangen).

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel (§ 137 ASVG, § 93 GSVG, § 87 BSVG, § 65 B- KUVG) mit den Sozialversicherungsträgern durch Gewerbetreibende (insbesondere Augenoptiker, Kontaklinsenoptiker, Gehörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher) einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 349 Abs. 3 ASVG).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel abgegeben werden):

01

Versicherungsnummer des Patienten

1

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1

08

Rezeptabgabedatum

1

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Gleitsichtbrillen)

1

11

Chefärztliche Genehmigung

1

12

Positionsnummer des verordneten/abgegebenen Heilbehelfs/Hilfsmittels

1

13

Tarife

1

14

Selbstbehaltbefreiung

1

15

Selbstbehalte

1

16

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1

17

Mehrwertsteuersatz

1

18

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel an Kunden abgegeben werden:

19

Kurzbezeichnung

1

20

Krankenkassennummer

1

21

Versichertengruppennummer

1

22

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

23

Rezeptanzahl

1

24

Selbstbehalt

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

1 Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, §§ 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter physiotherapeutischer, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer oder ergotherapeutischer Behandlungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste gemäß § 7 Abs. 3 MTD-Gesetz (§ 135 Abs. 1 Z 1 ASVG)

Verrechnung der aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderlichen diagnostischen Leistungen durch klinische Psychologen (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG)

Verrechnung psychotherapeutischer Behandlungen durch Personen, die gemäß § 11 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG) mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967,

Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 3 ASVG, oder für den Träger der Krankenversicherung vom Hauptverband abgeschlossene Einzelverträge mit freiberuflich tätigen klinischen Psychologen bzw. freiberuflichen Psychotherapeuten gemäß § 349 Abs. 2 ASVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden oder verordneten Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von Ärzten, denen eine Behandlung oder diagnostische Leistung verordnet wurde:

01

Versicherungsnummer des Patienten

1

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1

08

Rezeptabgabedatum

1

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Art der Behandlung oder diagnostischen Leistung)

1

11

Chefärztliche Genehmigung

1

12

Positionsnummer der verordneten Leistung/Behandlung

1

13

Tarife

1

14

Selbstbehaltbefreiung

1

15

Selbstbehalte/Behandlungsbeiträge/Service-Entgelt

1

16

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1

17

Mehrwertsteuersatz

1

18

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt oder dia- gnostische Leistungen erbracht werden:

19

Kurzbezeichnung

1

20

Krankenkassennummer

1

21

Versichertengruppennummer

1

22

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

23

Rezeptanzahl

1

24

Selbstbehalt

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

1 Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, § § 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation) Zweck der Datenanwendung:

Formale Behandlung der vom Auftraggeber zu besorgenden Geschäftsfälle (einschließlich der Aufbewahrung der bei dieser Tätigkeit angefallenen Dokumente).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl Nr. 76

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungsvorschriften.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Einbringer von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich des Auftraggebers schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI)

2

02

Name/sonstige Bezeichnung

1

03

Anschrift

1

04

Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift

1

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1

06

Versandart

1

07

Eingangsdatum /elektronische Empfangsbestätigung

1

08

Fremdzahl und Fremddatum

1

09

Betrefftext (Gegenstandsbezeichnung) des Eingangsstücks

1

10

Art und Anzahl der Beilagen

1

11

Geschäftszahl

1

12

Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten)

1

13

Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden)

1

14

Eingangsstücknummer

1

15

Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen)

1

16

Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke)

1

17

Gegenstand (Betreff, Schlagworte)

1

18

Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk)

1

19

Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen)

1

20

Erledigungstext

1

21

Datum der Erledigung

1

22

Name/Titel des Bearbeiters

1

23

Name/Titel des Genehmigenden

1

24

Name/Titel des Abfertigenden

1

25

Datumsangaben der Erledigungsstadien

1

26

Ablagevermerk

1

27

Löschungsvermerk

1

Adressaten einer amtswegigen Geschäftstätigkeit:

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI)

2

29

Name/sonstige Bezeichnung

1

30

Anschrift

1

31

Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift

1

32

Telefon- und Faxnummer und andere zur

1

  

Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

 

33

Versandart

1

34

Art und Anzahl der Beilagen

1

35

Geschäftszahl

1

36

Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten)

1

37

Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden)

1

38

Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen)

1

39

Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke)

1

40

Gegenstand (Betreff, Schlagworte)

1

41

Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk)

1

42

Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen)

1

43

Erledigungstext

1

44

Datum der Erledigung

1

45

Name/Titel des Bearbeiters

1

46

Name/Titel des Genehmigenden

1

47

Name/Titel des Abfertigenden

1

48

Datumsangaben der Erledigungsstadien

1

49

Ablagevermerk

1

50

Löschungsvermerk

1

Empfängerkreise:

1 Alle Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind;

2 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

Zweck der Datenanwendung:

  1. 1. Verarbeitung von Daten Anfragender im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes, der Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten;
  2. 2. Verarbeitung von Daten zu informierender Personen, sofern aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zu einem bestimmten Thema ein allgemeines Bedürfnis an Informationen besteht.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76 (insbesondere Anlage zu § 2 Teil 1und 2); Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 sowie die Auskunftspflichtgesetze der Länder, gesetzliche Regelungen über die Selbstverwaltungskörper, insbesondere: Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998, Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, Ärztegesetz, 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), BGBl. I Nr. 58/1999 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), BGBl. Nr. 66/1972, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Anfrage oder Informationstätigkeit oder bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden oder wenn von Betroffenen die weitere Zusendung von Informationsmaterial gewünscht wird.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Anfragende, die an den Auftraggeber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herangetreten sind:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI)

1

02

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

---

03

Anrede/Geschlecht

---

04

Anschrift

---

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die

---

  

sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

 

06

Datum der Anfrage bzw. Datum und Uhrzeit des Anrufes/E-Mail-Nachricht

---

07

Thema (zu welchem Themenkreis Informationsunterlagen gewünscht werden/wurden)

---

08

Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen

---

Personen, bei denen ein Informationsbedarf zu einem bestimmten Thema besteht und bei denen die Datenverwendung nach § 47 DSG 2000 zulässig ist:

09

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI)

1

10

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

---

11

Anrede/ Geschlecht

---

12

Anschrift

---

13

Zielgruppe

---

14

Thema (an welchem Themenkreis ein allgemeines Informationsbedürfnis besteht)

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15

Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen

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Empfängerkreise:

1 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA031 Vereinsregister

A. Lokales Vereinsregister

Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Vereinsregisters durch die Vereinsbehörden erster Instanz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 16 und 17 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten (§ 16 Abs. 3 VereinsG). A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 im örtlichen Wirkungs- bereich des Auftrag- gebers:

01

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz

1, 2,

3

02

Name des Vereins

1, 2,

3

03

Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG)

1, 2,

3

04

Datum des Entstehens

1, 2,

3

05

Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift

1, 2,

3

06

Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins

1, 2,

3

07

Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist)

1, 2,

3

08

Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit)

1, 2,

3

09

Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines)

1, 2,

3

10

Änderungen zu den Eintragungen

3

 

11

Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

1, 2,

3

12

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

 
 

13

Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

 

14

Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

 

15

Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

 

16

Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2,

3

17

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

 

18

Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2,

3

19

Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

 

20

Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

 

21

Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

 

22

Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode

1, 2,

3

23

Name des Abwicklers

1, 2,

3

24

Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers

1, 2,

3

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

 

26

Geburtsdatum des Abwicklers

2, 3

 

27

Geburtsort des Abwicklers

2, 3

 

28

Zustellanschrift des Abwicklers

2, 3

 

29

Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung

1, 2,

3

30

Änderungen zu den Eintragungen

3

 

31

Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen)

2, 3

 

32

Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

3

 

33

Verfahrens- und Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG)

3

 

A.2 Empfängerkreise:

1 Auskunftswerber (§ 17 Abs. 1 VereinsG);

2 Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 17 Abs. 1 und 2 VereinsG);

3 Zentrales Vereinsregister (§ 18 VereinsG);

4 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Zentrales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Vereinsregisters als Informationsverbundsystem, mit den Vereinsbehörden erster Instanz als teilnehmende Auftraggeber, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 18 Abs. 1 VereinsG).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 18 und 19 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten.

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

 

Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002:

01

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz

1, 2,

3,

4,

5

 

02

Name des Vereins

1, 2,

3,

4,

5

 

03

Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG)

1, 2,

3,

4,

5

 

04

Datum des Entstehens

1, 2,

3,

4,

5

 

05

Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift

1, 2,

3,

4,

5

 

06

Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins

1, 2,

3,

4,

5

 

07

Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist)

1, 2,

3,

4,

5

 

08

Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit)

1, 2,

3,

4,

5

 

09

Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines)

1, 2,

3,

4,

5

 

10

Änderungen zu den Eintragungen

4

   
 

11

Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

1, 2,

3,

4,

5

 

12

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

   
 

13

Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4,

5

  
 

14

Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4,

5

  
 

15

Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4,

5

  
 

16

Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2,

3,

4,

5

 

17

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

   
 

18

Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2,

3,

4,

5

 

19

Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4,

5

  
 

20

Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4,

5

  
 

21

Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4,

5

  
 

22

Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode

1, 2,

3,

4,

5

 

23

Name des Abwicklers

1, 2,

3,

4,

5

 

24

Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers

1, 2,

3,

4,

5

 

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

   
 

26

Geburtsdatum des Abwicklers

3, 4,

5

  
 

27

Geburtsort des Abwicklers

3, 4,

5

  
 

28

Zustellanschrift des Abwicklers

3, 4,

5

  
 

29

Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung

1, 2,

3,

4,

5

 

30

Änderungen zu den Eintragungen gemäß § 18 Abs. 2 VereinsG

4, 5

   
  

31

Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen)

3, 4,

5

 

32

Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

4, 5

 
 

33

Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG)

4, 5

 
 

34

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

4

 
           

B.2 Empfängerkreise:

1 Personen, denen eine Online-Einzelabfrage gemäß § 19 Abs. 3 VereinsG eröffnet wurde;

2 Auskunftswerber im Wege einer Vereinsbehörde erster Instanz gemäß § 19 Abs. 1a VereinsG;

3 Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses im Wege einer Vereinsbehörde erster Instanz gemäß § 19 Abs. 2 VereinsG;

4 Vereinsbehörden erster Instanz als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 18 Abs. 1 VereinsG);

5 Organe der Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts, denen eine Abfrage im Zentralen Vereinsregister eröffnet wurde, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist (§ 19 Abs. 2 VereinsG);

6 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

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