Anlage 1 LMKV

Alte FassungIn Kraft seit 19.8.1995

Anlage 1

ANHANG I

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Verzeichnis der Zutaten, bei denen der spezifische Name durch die

Angabe der Klasse ersetzt werden kann

Definition Bezeichnung

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Raffinierte Öle „Öl'', ergänzt

außer Olivenöl - entweder durch den Vermerk

„pflanzlich'' oder „tierisch''

- oder durch die Angabe der

spezifischen pflanzlichen oder

tierischen Herkunft.

Der Hinweis auf ein gehärtetes Öl muß

mit dem Vermerk „gehärtet''

versehen sein.

Raffinierte Fette „Fett'', ergänzt

- entweder durch den Vermerk

„pflanzlich'' oder „tierisch''

- oder durch die Angabe der

spezifischen pflanzlichen oder

tierischen Herkunft.

Der Hinweis auf ein gehärtetes Fett

muß mit dem Vermerk „gehärtet''

versehen sein.

Mischungen von Mehl aus zwei „Mehl'', gefolgt von der Aufzählung

oder mehreren Getreidearten der Getreidearten, aus denen es

hergestellt ist, in absteigender

Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.

Natürliche Stärke und auf „Stärke''

physikalischem oder

enzymatischem Wege

modifizierte Stärke

Fisch aller Art, wenn der „Fisch''

Fisch Zutat eines anderen

Lebensmittels ist und sofern

Bezeichnung und Aufmachung

dieses Lebensmittels sich

nicht auf eine bestimmte

Fischart beziehen

Käse aller Art, wenn der Käse „Käse''

oder die Käsemischung Zutat

eines anderen Lebensmittels

ist und sofern Bezeichnung

und Aufmachung dieses

Lebensmittels sich nicht

auf eine bestimmte Käseart

beziehen

Gewürze jeder Art, die „Gewürz(e)'' oder „Gewürzmischung''

nicht mehr als

2 Gewichtsprozent des

Lebensmittels ausmachen

Kräuter oder Kräuterteile „Kräuter'' oder „Kräutermischung''

jeder Art, die nicht mehr

als 2 Gewichtsprozent des

Lebensmittels ausmachen

Grundstoffe jeder Art, die „Kaumasse''

für die Herstellung der

Kaumasse von Kaugummi

verwendet werden

Brösel (Paniermehl) jeglichen „Brösel'' oder „Paniermehl''

Ursprungs

Saccharose jeder Art „Zucker''

Kristallwasserfreie und „Dextrose'' oder „Traubenzucker''

kristallwasserhaltige

Dextrose

Glucosesirup und „Glucosesirup''

getrockneter Glucosesirup

Milcheiweiß aller Art „Milcheiweiß''

(Kaseine, Kaseinate und

Molkeneiweiß) und Mischungen

daraus

Kakaopreßbutter, „Kakaobutter''

Expeller-Kakaobutter,

raffinierte Kakaobutter

Alle kandierten Früchte, „Kandierte Früchte''

die nicht mehr als

10 Gewichtsprozent des

Lebensmittels ausmachen

Alle Gemüsemischungen, die „Gemüse''

nicht mehr als

10 Gewichtsprozent des

Lebensmittels ausmachen

Weine aller Art im Sinne der „Wein''

Verordnung (EWG) Nr. 822/87

des Rates (ABl. Nr. L 84

vom 27.3.1987, S. 1)

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