Anlage 1
Anlage
----------------------------------------
zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992
KONSULARGEBÜHRENTARIF Bezeichnung der gebührenpflichtigen Amtshandlungen
TARIFPOST 1 Anbringen, Zustellungen, Weiterleitungen
Höhe der
Gebühr
(1) Anbringen betreffend Dokumentenbeschaffungen,
Nachlaßangelegenheiten oder Ausforschung .......... 24 Euro
(2) Zustellung oder Weiterleitung einer Schrift
an eine Privatperson .............................. 18 Euro
(3) Für jede Beilage (Abs. 1 und 2) ............. 6 Euro
(4) Werden mit einem Anbringen mehrere Ansuchen gestellt, so ist
für jedes Ansuchen die Gebühr zu entrichten.
(5) Gebührenfrei ist die Entgegennahme von Abschriften oder
sonstigen Vervielfältigungen einer Eingabe oder Beilage.
TARIFPOST 2 Protokolle (Niederschriften)
(1) Aufnahme eines Protokolls (einer Niederschrift), wenn für die
dadurch veranlaßte Amtshandlung keine besondere Konsulargebühr
festgesetzt ist,
1. für den ersten Bogen ......................... 42 Euro
2. für jeden weiteren Bogen ..................... 24 Euro
(2) Gebührenfrei sind Quittungen und Verpflichtungserklärungen
betreffend Unterstützungs- bzw. Heimsendungsdarlehen.
TARIFPOST 3 Abschriften, Vervielfältigungen
(1) Anfertigung einer Abschrift, für jeden Bogen. 36 Euro
(2) Anfertigung einer Vervielfältigung, für
jeden Bogen ....................................... 12 Euro
TARIFPOST 4 Beglaubigungen
(1) Beglaubigung einer behördlichen Unterschrift,
des Amtssiegels oder beides gemeinsam, oder der
Unterschrift einer Privatperson ................... 30 Euro
(2) Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift
oder einer sonstigen Vervielfältigung, für jeden
Bogen ............................................. 30 Euro
TARIFPOST 5 Ausstellung von Bescheinigungen
(1) In Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
1. Staatsbürgerschaftsnachweis .................. 48 Euro
2. sonstige Bescheinigungen ..................... 42 Euro
(2) In anderen Angelegenheiten .................. 42 Euro
(3) Gebührenfrei sind Lebensbestätigungen zum Bezug von Ruhe- oder
Versorgungsgenüssen, Erziehungsbeiträgen, Pensionen oder Renten.
TARIFPOST 6 Reisedokumente
(1) Ausstellung eines Reisepasses ............... 72 Euro
(2) Über Antrag erfolgte Änderungen in einem
Reisepaß ohne Rücksicht auf deren Anzahl .......... 24 Euro
(3) Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines
Fremdenpasses oder eines Konventionsdokuments ..... 24 Euro
(4) Ausstellung eines Rückkehrausweises für
Staatsbürger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union ................................ 24 Euro
TARIFPOST 7 Einreise- und Aufenthaltstitel
(1) Erteilung eines Einreisetitels:
1. Flugtransitvisum (Visum für den Flughafentransit,
Visum A) ............................................ 10 Euro
2. Durchreisevisum (Visum B) ........................... 10 Euro
3. Reisevisum (Visum C)
a) für den Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Visum C1) .... 25 Euro
b) für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen (Visum C2) .... 30 Euro
plus 5 Euro für den Aufenthalt mit mehreren
Einreisen, beginnend mit der zweiten Einreise,
c) für die mehrmalige Einreise mit einer
Gültigkeitsdauer von einem Jahr (Visum C3) ....... 50 Euro
d) für die mehrmalige Einreise mit einer
Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren (Visum C4) ... 50 Euro
plus 30 Euro für jedes zusätzliche Jahr.
4. Flugtransitvisum, Durchreisevisum oder Reisevisum
mit räumlich beschränkter Gültigkeit ....... 50% der
Gebühr des entsprechenden uneingeschränkten Visums.
5. Sammelvisum
a) für den Flughafentransit oder die Durchreise für
fünf bis 50 Personen ............................. 10 Euro
plus 1 Euro pro Person,
b) für den Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für ein
oder zwei Einreisen für fünf bis 50 Personen ..... 30 Euro
plus 1 Euro pro Person,
c) für den Aufenthalt bis zu 30 Tagen für mehr als
zwei Einreisen für fünf bis 50 Personen .......... 30 Euro
plus 3 Euro pro Person.
6. Aufenthaltsvisum (Visum für den längerfristigen
Aufenthalt, Visum D) ................................ 72 Euro
TARIFPOST 8 Vidierungen
Erteilung einer Vidierung in anderen
Angelegenheiten als Paßsachen ..................... 36 Euro
TARIFPOST 9 Leichenpässe
(1) Ausfertigung eines Leichenpasses ............ 96 Euro
(2) Gebührenfrei ist die Ausfertigung eines Leichenpasses für die
Überführung der sterblichen Überreste von Kriegsopfern, Opfern des
Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich oder von Opfern der
politischen oder rassischen Verfolgung oder von in Ausübung des
Dienstes oder einer öffentlichen Funktion im Ausland verstorbenen
Österreichern.
TARIFPOST 10 Vernehmungen im Rechts- und Amtshilfeverfahren
für jede begonnene Stunde der Amtshandlung ...... 72 Euro
TARIFPOST 11 Verwahrnisse
(1) Übernahme eines Verwahrstückes und Ausstellung
einer Empfangsbestätigung ......................... 48 Euro
(2) Verwahrung und Ausfolgung
1. wenn die Verwahrung nicht länger als sechs
Monate gedauert hat .......................... 36 Euro
2. wenn die Verwahrung länger als sechs, aber
nicht länger als zwölf Monate gedauert hat ... 84 Euro
3. für jedes weitere angefangene Jahr ........... 120 Euro
(3) Mehrere zu einem Paket verpackte Gegenstände gelten als ein
Verwahrstück.
TARIFPOST 12 Amtshandlungen, die außerhalb des Amtes vorgenommen
werden
(1) 1. für jede begonnene Stunde der Amtshandlung
einschließlich des Hin- und Rückweges .... 72 Euro
2. wenn die Abwesenheit vom Amt länger als
sechs Stunden dauert, für jede weitere
begonnene Stunde ......................... 48 Euro
(2) Die Gebühren nach Abs. 1 sind auch dann zu entrichten, wenn die
Amtshandlung nach einer anderen Tarifbestimmung einer Gebühr
unterliegt.
TARIFPOST 13 Auszahlung von Geldbeträgen auf Grund von
Depoterrichtungen (ausgenommen Haftunterstützung)
je Depoterrichtung bis 120 Euro .................. 6 Euro
je Depoterrichtung von mehr als
120 Euro und bis 5 000 S .......................... 12 Euro
je Depoterrichtung über 5 000 S .................. 24 Euro
TARIFPOST 14 Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen in bürgerlichen
Rechtssachen
Weiterleitung eines Rechtshilfeersuchens in bürgerlichen
Rechtssachen, sofern nicht Tarifpost 1 Absatz 2 oder
Tarifpost 10 zur Anwendung zu kommen hat .................. 72 Euro
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)