Anlage 1 FMA-GebV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Anlage 1

— 2. Teil

Gebühren 1. Abschnitt Allgemeine Gebühren

Euro

1. Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine

Berechtigung verliehen oder geändert, eine

Bewilligung erteilt oder geändert oder eine

Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird,

sofern die Amtshandlung nicht unter eine andere

Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt ....... 50

2. Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die

wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen,

soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung

findet ............................................... 50

3. Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen,

Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht

auch von einfachen kanzleimäßigen

Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken

oder dergleichen), sofern die Amtshandlung

wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen

ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt ...... 50

4. Aufnahme von Niederschriften von mündlichen,

wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden

Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift ......... 2,10

5. Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn

sie von der Behörde ausgestellt werden, sofern die

Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der

Partei gelegen ist und nicht unter eine andere

Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt, für

jeden Bogen der Abschrift (des Duplikates) ........... 2,10

2. Abschnitt

Besondere Gebühren

Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht)

Bankwesengesetz

Euro

6. Erteilung der Konzession zum Betrieb von

Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 des Bankwesengesetzes -

BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2004 ........... 4 000

7. Erweiterung der Konzession zum Betrieb von

Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 und 2 BWG) ................ 750

8. Bewilligung für die Verschmelzung oder Vereinigung

von Kreditinstituten; Bewilligung für die Änderung

der Rechtsform; Bewilligung für die Spaltung von

Kreditinstituten; Bewilligung für die Verschmelzung

oder Vereinigung mit Nichtbanken (§ 21 Abs. 1 BWG);

Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

einem Drittland ...................................... 1 250

9. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder des

Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des

Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO

(§ 21 Abs. 1 BWG) .................................... 500

9a. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut ohne besondere

Bewilligung gemäß § 21a BWG (§ 21a Abs. 1 BWG,

§ 103e Z 2 BWG) ...................................... 3 000

9b. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn zuvor

eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG erteilt

wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) ............................. 3 000

9c. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn nicht

zuvor eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG

erteilt wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) ..................... 6 000

9d. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des auf

internen Ratings basierenden Ansatzes durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21a Abs. 1 und 8 BWG) ....... 12 000

9e. Bewilligung wesentlicher Änderungen im genehmigten

auf internen Ratings basierenden Ansatz oder in

dessen Anwendung (§ 21a Abs. 4 BWG) .................. 4 000

9f. Bewilligung der Beendung der Verwendung von

eigenen Schätzungen der Verlustquote und der

Umrechnungsfaktoren gemäß § 22b Abs. 8 BWG (§ 21a

Abs. 6 Z 1 BWG) ...................................... 2 000

9g. Bewilligung des Übergangs vom auf internen Ratings

basierenden Ansatz gemäß § 22b BWG auf den

Kreditrisiko-Standardansatz gemäß § 22a BWG (§ 21a

Abs. 6 Z 2 BWG) ...................................... 2 000

9h. Anerkennung externer Rating-Agenturen (§ 21b

Abs. 1 BWG) .......................................... 16 000

9i. Bewilligung der Verwendung eigener

Volatilitätsschätzungen bei der umfassenden

Methode gemäß § 22g Abs. 3 Z 2 lit. b BWG (§ 21c

Abs. 1 BWG) .......................................... 5 500

9j. Bewilligung der Ermittlung des um den Effekt der

Sicherheit angepassten Forderungswerts mittels

eines internen Modells im Falle von

Netting-Rahmenvereinbarungen, die

Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder

Warenverleihgeschäfte und Wertpapier- oder

Warenleihgeschäfte oder andere

Kapitalmarkttransaktionen, bei denen es sich nicht

um Derivate gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG handelt,

sowie Lombardkredite betreffen (§ 21c Abs. 2 BWG) .... 5 500

9k. Bewilligung wesentlicher Änderungen in den gemäß

§ 21c Abs. 1 oder Abs. 2 BWG genehmigten Modellen

(§ 21c Abs. 4 BWG) ................................... 2 750

9l. Bewilligung der Berechnung des

Mindesteigenmittelerfordernisses für das

operationelle Risiko nach dem fortgeschrittenen

Ansatz gemäß § 22l BWG durch ein Kreditinstitut

(§ 21d Abs. 1 BWG) ................................... 12 000

9m. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des

fortgeschrittenen Meßansatzes für die Berechnung

des Mindesteigenmittelerfordernisses für das

operationelle Risiko gemäß § 22l BWG durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21d Abs. 1 und 7 BWG) ....... 18 000

9n. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21d

Abs. 1 BWG genehmigten fortgeschrittenen Ansatz

(§ 21d Abs. 4 BWG) ................................... 4 000

9o. Bewilligung der Berechnung des

Eigenmittelerfordernisses nach einem internen

Modell gemäß § 22p BWG durch ein Kreditinstitut

(§ 21e Abs. 1 BWG) ................................... 6 000

9p. Bewilligung der Berechnung des

Eigenmittelerfordernisses nach einem internen

Modell gemäß § 22p BWG durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21e Abs. 1 BWG) ............. 12 000

9q. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21e

Abs. 1 BWG genehmigten internen Modell (§ 21e

Abs. 5 BWG) .......................................... 4 000

9r. Bewilligung des internen Modells für die

Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,

Pensionsgeschäften, Wertpapier- und

Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und

Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch ein

Kreditinstitut (§ 21f Abs. 3 BWG) .................... 6 000

9s. Bewilligung des internen Modells für die

Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,

Pensionsgeschäften, Wertpapier- und

Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und

Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21f Abs. 3 BWG) ............. 12 000

9t. Bewilligung wesentlicher Änderungen des gemäß

§ 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells und dessen

Anwendung (§ 21f Abs. 8 BWG) ......................... 4 000

9u. Bewilligung der Beendung der Verwendung des gemäß

§ 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells (§ 21f

Abs. 10 BWG) ......................................... 2 000

9v. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz

gemäß § 22j BWG (§ 22i Abs. 2 BWG) .................. 2 000

9w. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz

gemäß § 22j BWG oder zum Standardansatz gemäß

§ 22k BWG (§ 22i Abs. 3 BWG) ......................... 2 000

9x. Bewilligung der Verwendung eines alternativen

Indikators für die Berechnung des

Mindesteigenmittelerfordernisses für die

Geschäftsfelder Privatkundengeschäft und

Firmenkundengeschäft (§ 22k Abs. 8 BWG) .............. 5 500

10. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 465/2006)

Bausparkassengesetz

Euro

11. Bewilligung der treuhändigen Entgegennahme von

Bauspareinlagen (§ 6 Abs. 1 des

Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. Nr. 532/1993

Art. III, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 500

12. Genehmigung der Änderung des Geschäftsplanes einer

Bausparkasse und der Allgemeinen Bedingungen für das

Bauspargeschäft (§ 7 Abs. 1 BSpG) .................... 500

13. Bewilligung der Bestandsübertragung (§ 13 Abs. 2

BSpG) ................................................ 1 250

Beteiligungsfondsgesetz

Euro

14. Bewilligung der Ausgabe von Genußscheinen (§ 7

Abs. 2 des Beteiligungsfondsgesetzes - BeteilFG, BGBl.

Nr. 111/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 70

15. Bewilligung von Ausnahmen zu den

Veranlagungsvorschriften (§ 14 Abs. 4 BeteilFG) ...... 70

16. Bewilligung der Fondsrichtlinien

(§ 15 Abs. 3 BeteilFG) ............................... 140

Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz

Euro

17. Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen (§ 29 Abs. 1

des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG,

BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2003) ................... 330

18. Bewilligung der Änderung der Veranlagungsbestimmungen

(§ 29 Abs. 1 BMVG) ................................... 175

19. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

Depotbank (§ 32 Abs. 1 BMVG) ......................... 330

Hypothekenbankgesetz

Euro

20. Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 1 des

Hypothekenbankgesetzes, dRGBl. S 375/1899, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 97/2001) ......................................... 210

Immobilien-Investmentfondsgesetz

Euro

21. Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

Immobilienfonds (§ 3 Abs. 2 des

Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I

Nr. 80/2003) ......................................... 175

22. Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

(§ 15 ImmoInvFG) ..................................... 175

23. Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

Immobilienfonds auf eine andere

Kapitalanlagegesellschaft (§ 16 Abs. 2 ImmoInvFG) .... 175

24. Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 34 Abs. 1

ImmoInvFG) ........................................... 330

25. Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

(§ 34 Abs. 3 ImmoInvFG) .............................. 175

26. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

Depotbank (§ 35 Abs. 1 ImmoInvFG) .................... 330

Investmentfondsgesetz

Euro

27. Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

Kapitalanlagefonds (§ 3 Abs. 2 des

Investmentfondsgesetzes - InvFG, BGBl. Nr. 532/1993

Art. II, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 80/2003) ................................. 175

28. Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

(§ 14 InvFG) ......................................... 175

29. Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

Kapitalanlagefonds auf eine andere

Kapitalanlagegesellschaft (§ 15 Abs. 2

InvFG)................................................ 175

30. Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 22 Abs. 1

InvFG) ............................................... 330

31. Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

(§ 22 Abs. 3 InvFG) .................................. 175

32. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................ 330

Pfandbriefgesetz

Euro

33. Gestattung der Führung von besonderen Registern

(§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I

492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 210

Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)

Versicherungsaufsichtsgesetz

Euro

34. Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der

Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des

Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.

Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 13/2004)

a) an einen kleinen

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des

§ 62 VAG .......................................... 250

b) an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 4 000

35. Erteilung der Folgekonzession für einen neuen

Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)

a) an einen kleinen Versicherungsverein auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 150

b) an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 3 000

36. Erweiterung der Konzession zum Betrieb der

Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)

a) an einen kleinen Versicherungsverein auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb

eines Versicherungszweiges ........................ 750

37. Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

38. Genehmigung der Bestandübertragung und

Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

39. Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a

Abs. 1 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

40. Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis

der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) ............. 420

41. Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter

Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) .. 280

42. Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der

Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19

Abs. 3 VAG) .......................................... 280

43. Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds

(§ 34 Abs. 3 VAG)

a) für einen kleinen Versicherungsverein auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

b) für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280

44. Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage

(§ 41 Abs. 2 VAG)

a) für einen kleinen Versicherungsverein auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

b) für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280

45. Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereins auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .......... 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 420

46. Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

47. Genehmigung der Umwandlung eines

Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) ................. 1 250

48. Genehmigung der Einbringung eines

Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................ 1 250

48a. Genehmigung der Umwandlung eines

Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit in eine

Privatstiftung (§ 61e Abs. 2 VAG) ................... 1 250

49. Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der

Gefahrentragung (§ 64 VAG) ........................... 50

50. Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) ..... 50

51. Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu

den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) .................. 500

51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht

eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln

(§ 73b Abs. 8 VAG) ................................... 500

52. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c

Abs. 5 VAG) .......................................... 280

52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c

Abs. 6 VAG)........................................... 280

53. Genehmigung der Zuordnungsverfahren der

Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) ....................... 280

54. Gestattung einer Eigenmittel verändernden

Vermögensumschichtung (§ 73e Abs. 4 VAG) ............ 500

55. Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte

zur Bedeckung der versicherungstechnischen

Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer

gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung

festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

55a. Genehmigung von Ausnahmen von der Belegenheit der

Vermögenswerte zur Bedeckung der

versicherungstechnischen Rückstellungen im Inland

oder in einem anderen Vertragsstaat (§ 79a Abs. 1

VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens .......... 500

56. Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres

(§ 81 Abs. 5 VAG) .................................... 280

57. Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines

Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung

(§ 86b Abs. 2 VAG) ................................... 280

58. Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des

Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)

a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

b) eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)

Börsegesetz

Euro

59. Erteilung der Konzession zur Leitung und Verwaltung

einer Börse (§ 2 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 -

BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2003) ............... 10 000

60. Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1

BörseG) .............................................. 1 250

61. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) ................. 1 250

62. Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) .............. 350

63. Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)

...................................................... 3 500

64. Bewilligung der Änderung der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens

(§ 13 Abs. 1 BörseG) ................................. 350

65. Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ...... 500

Wertpapieraufsichtsgesetz

66. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

Wertpapierdienstleistungen inkl. § 1 Abs. 1 Z 19

lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 des

Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl.

Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003) .................... 1 500

67. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

Wertpapierdienstleistungen ohne § 1 Abs. 1 Z 19

lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 WAG) ......................... 1 000

68. Erweiterung der Konzession zur Erbringung von

Wertpapierdienstleistungen (§ 19 Abs. 2 WAG) ......... 500

68a. Bewilligung für die Verschmelzung oder

Vereinigung von

Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung

für die Änderung der Rechtsform; Bewilligung für

die Spaltung von

Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung

für die Verschmelzung oder Vereinigung mit nicht

nach dem WAG konzessionierten Unternehmen;

Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen

in einem Drittland (§ 21 Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1

BWG) ................................................ 500

68b. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

des Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des

Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO (§ 21

Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1 BWG) ........................ 250

Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)

Pensionskassengesetz

Euro

69. Erteilung der Konzession zum Betrieb einer

Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des

Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 13/2004) ......................................... 4 000

70. Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung

des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20

Abs. 4 PKG) .......................................... 500

71. Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage

gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) ......... 300

72. Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder

Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............ 1 250

Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz

und Börsegesetz

73. Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1

Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,

BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................ 200

74. Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1

KMG, § 74 BörseG) .................................... 250

75. Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in

einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) ......... 75

76. Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74

BörseG) .............................................. 800

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