LGBl. Nr. 25/2020
§ 39b
Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19
Der Fortlauf einer am 16. März 2020 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14-tägigen Frist nach § 19 Abs. 1 oder 4 wird bis 30. April 2020 gehemmt.
18.04.2020
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