§ 39b
Erlöschen des Anspruchs auf Wohnbeihilfe
Der Anspruch auf Wohnbeihilfe erlischt bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn
- a) der Mietvertrag des Antragstellers aufgelöst wird oder
- b) die Wohnung entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes benützt wird.
28.10.2011
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)