LGBl. Nr. 5/2012
§ 35a
Ausschluss der Ankaufsförderung
Eine Förderung nach § 34 und § 35 ist ausgeschlossen, wenn der Verkäuferin oder dem Verkäufer bei einer vorzeitigen Darlehenstilgung für das verkaufsgegenständliche Objekt in den dem Abschluss des Kaufvertrags vorhergehenden 20 Jahren ein Nachlass gemäß § 47 Abs. 2 gewährt wurde.
03.02.2012
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