§ 35a Bgld. WFG 2005

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2012

LGBl. Nr. 5/2012

§ 35a

Ausschluss der Ankaufsförderung

Eine Förderung nach § 34 und § 35 ist ausgeschlossen, wenn der Verkäuferin oder dem Verkäufer bei einer vorzeitigen Darlehenstilgung für das verkaufsgegenständliche Objekt in den dem Abschluss des Kaufvertrags vorhergehenden 20 Jahren ein Nachlass gemäß § 47 Abs. 2 gewährt wurde.

03.02.2012

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