Art. 1 Z 9 der Novelle BGBl. I Nr. 154/2004 lautet: "In § 35 wird der Ausdruck „§ 4 Abs. 2, 2. Satz“ ersetzt durch den Ausdruck „§ 4 Abs. 3, 2. Satz“.", der zu ersetzende Ausdruck lautet richtig: "§ 4 Abs. 2 zweiter Satz".
Vollziehung
§ 35.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, hinsichtlich des § 1 Abs. 2 dritter Satz und des § 4 Abs. 3, 2. Satz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
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