§ 353 GewO 1973

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1990

ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990

i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen

§ 353.

Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. 1. in vierfacher Ausfertigung
  1. a) eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
  2. b) die erforderlichen Pläne und Skizzen,
  3. c) eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
  1. d) für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmeplan
  1. 2. in einfacher Ausfertigung
  1. a) nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
  1. b) die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.

ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12076790

alte Dokumentnummer

N5199011293H

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