§ 353 GewO 1973

Alte FassungIn Kraft seit 27.9.1991

ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990 Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 517/1991

i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen

§ 353.

Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. 1. in vierfacher Ausfertigung
  1. a) eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
  2. b) die erforderlichen Pläne und Skizzen,
  3. c) eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
  1. d) für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan
  1. 2. in einfacher Ausfertigung
  1. a) nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
  1. b) die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.

ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 517/1991

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12077962

alte Dokumentnummer

N5199116458J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)