Die Formeln sind nicht direkt darstellbar.
§ 2.
Gesetzliche Maßeinheiten sind:
- 1. für die Länge
das Meter (m),
das gleich ist der Länge der Strecke, die Licht im leeren Raum während der Dauer von 1/299 792 458 Sekunde durchläuft;
- 2. für die Masse
das Kilogramm (kg),
das gleich ist der Masse des Internationalen Kilogrammprototyps;
- 3. für die Zeit
die Sekunde (s),
die gleich ist der Dauer von 9 192 631 770 Schwingungen der Strahlung, die dem Übergang zwischen den beiden Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustandes des Cäsiumatoms-133 entspricht;
- 4. für die elektrische Stromstärke
das Ampere (A),
das gleich ist der Stärke des elektrischen Stromes, der durch zwei geradlinige, dünne, unendlich lange Leiter, die in einer Entfernung von 1 Meter parallel zueinander im leeren Raum angeordnet sind, unveränderlich fließend bewirken würde, daß diese beiden Leiter aufeinander eine Kraft von 0,000 000 2 Newton (2 x 10 hoch -7 N) je 1 Meter Länge ausüben;
- 5. für die thermodynamische Temperatur
das Kelvin (K),
das gleich ist 1/273,16 der thermodynamischen Temperatur des Tripelpunktes des Wassers;
- 6. für die Stoffmenge
das Mol (mol),
das gleich ist der Stoffmenge eines Systems, das aus ebenso vielen Teilchen besteht, wie Atome in 0,012 Kilogramm des Nuklids Kohlenstoff-12 enthalten sind;
- 7. für die Lichtstärke
die Candela (cd),
die gleich ist der Lichtstärke einer Strahlungsquelle in einer gegebenen Richtung, welche eine
monochromatische Strahlung mit einer Frequenz von 540 x 10 hoch 12 Hertz aussendet und deren Strahlstärke 1/683 Watt je Steradiant in dieser Richtung beträgt.
(2) Aus den Basiseinheiten kohärent abgeleitete Einheiten; von diesen haben die folgenden besondere Namen und Zeichen:
- 1. für den ebenen Winkel der Radiant (rad):
1 Radiant ist gleich dem Winkel, bei dem das Verhältnis der Länge des zugehörigen Kreisbogens zur Länge seines Halbmessers gleich 1 ist:
1 rad = 1 m/1 m;
- 2. für den Raumwinkel der Steradiant (sr):
1 Steradiant ist gleich dem Raumwinkel, bei dem das Verhältnis des Flächeninhaltes des zugehörigen Teiles der Kugelfläche zum Quadrat der Länge ihres Halbmessers gleich 1 ist:
1 sr = 1 m 2/1 m 2;
- 3. für die Frequenz das Hertz (Hz):
1 Hz = 1 s hoch -1;
- 4. für die Kraft das Newton (N):
1 N = 1 m . kg . s hoch -2;
- 5. für den Druck und die mechanische Spannung das Pascal (Pa):
1 Pa = 1 N x m hoch -2;
- 6. für die Energie, die Arbeit und die Wärmemenge das Joule (J):
1 J = 1 N . m;
- 7. für die Leistung und den Energiestrom das Watt (W):
1 W = 1 J . s hoch -1;
- 8. für die elektrische Ladung das Coulomb (C):
1 C = 1 A . s;
- 9. für die elektrische Spannung das Volt (V):
1 V = 1 W . A hoch -1;
- 10. für die elektrische Kapazität das Farad (F):
1 F = 1 C . V hoch -1;
- 11. für den elektrischen Widerstand das Ohm (():
1 Omega = 1 V . A hoch -1;
- 12. für den elektrischen Leitwert das Siemens (S):
1 S = 1 Omega hoch -1;
- 13. für den magnetischen Fluss das Weber (Wb):
1 Wb = 1 V . s;
- 14. für die magnetische Flussdichte das Tesla (T):
1 T = 1 Wb . m hoch -2;
- 15. für die Induktivität das Henry (H):
1 H = 1 Wb . A hoch -1;
- 16. für die Celsius-Temperatur der ºCelsius (°C), wobei die Temperaturdifferenz von 1 °C gleich der Temperaturdifferenz 1 K ist und der Celsius-Temperatur 0 °C die thermodynamische Temperatur von 273,15 K entspricht;
- 17. für den Lichtstrom das Lumen (lm):
1 lm = 1 cd ( sr;
- 18. für die Beleuchtungsstärke das Lux (lx):
1 lx = 1 lm . m hoch -2;
- 19. für die Aktivität eines Radionuklids das Becquerel (Bq):
1 Bq = 1 s hoch -1;
- 20. für die Energiedosis und die Kerma das Gray (Gy):
1 Gy = 1 J . kg hoch-1;
- 21. für die Äquivalentdosis das Sievert (Sv):
1 Sv = 1 J . kg hoch -1;
- 22. für die katalytische Aktivität das Katal (kat):
1 kat = 1 mol . s hoch -1.
(3) Einheiten und Zeichen, die neben den sich aus den Abs. 1 und 2 ergebenden Einheiten verwendet werden dürfen:
- 1. für den Rauminhalt (das Volumen) das Liter (l oder L):
1 l = 10 hoch -3 m 3;
- 2. für den Druck das Bar (bar):
1 bar = 10 hoch 5 Pa;
- 3. für die Arbeit und Energie die Wattstunde (Wh):
1 Wh = 3 600 Joule;
für die elektrische Scheinenergie die Voltamperesekunde (VAs)
und die Voltamperestunde (VAh):
1 VAs = 1 J,
1 VAh = 3 600 VAs;
für die elektrische Blindenergie die Varsekunde (vars) und die
Varstunde (varh):
1 vars = 1 J,
1 varh = 3 600 vars;
das Elektronvolt (eV), das gleich ist der kinetischen Energie, die ein Elektron gewinnt, wenn es die Potentialdifferenz von 1 Volt im leeren Raum durchläuft;
- 4. für die elektrische Scheinleistung das Voltampere (VA):
1 VA = 1 W;
für die elektrische Blindleistung das Var (var):
1 var = 1 W;
- 5. für die Masse:
die Tonne (t)
1 t = 10 hoch 3 kg;
die atomare Masseneinheit (u), die gleich ist ein zwölftel der Masse eines Atoms des Nuklids Kohlenstoff -12;
- 6. für die längenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen das Tex (tex):
1 tex = 10 hoch -6 kg . m hoch -1;
- 7. für den Flächeninhalt (nur für Grund und Boden) das Ar (a):
1 a = 10 2 m 2;
das gemäß § 3 gebildete Vielfache für 10 2 a wird Hektar
(ha) genannt:
1 ha = 10 2 a;
- 8. für den Wirkungsquerschnitt das Barn (b):
1 b = 10 hoch -28 m 2;
- 9. für den ebenen Winkel der Neugrad oder das Gon (gon):
1 Neugrad = 1 gon = 1/100 des rechten Winkels = Pi/200 Radiant.
(4) Die gemäß § 3 gebildeten Vielfachen und Teile der in den Abs. 1 bis 3 genannten Einheiten, ausgenommen das Kilogramm (Abs. 1 Z 2), bei dem die Vorsätze auf die Einheit Gramm anzuwenden sind, und der ºCelsius (Abs. 2 Z 16).
(5) Einheiten und Zeichen, die neben den sich aus den Abs. 1 und 2 ergebenden Einheiten, nicht jedoch mit den Vorsätzen gemäß § 3, verwendet werden dürfen:
- 1. für den Rauminhalt (das Volumen) das Festmeter (fm) für 1 Kubikmeter soliden Bruchsteines oder soliden Rundholzes und das Raummeter (rm) für 1 Kubikmeter geschlichteter Bruchsteine oder geschlichteten Holzes;
2. für den ebenen Winkel
der rechte Winkel = Pi2 Radiant,
der Grad (°) = 1/90 des rechten Winkels = Pi 180 Radiant,
die Minute (`) = 1/60 Grad = Pi 10 800 Radiant,
die Sekunde (“) = 1/60 Minute = Pi 648 000 Radiant,
die Neuminute (c) = 1/100 Neugrad = Pi 20 000 Radiant und
die Neusekunde (cc) = 1/100 Neuminute = Pi 2 000 000 Radiant;
- 3. für die Brechkraft von optischen Systemen die Dioptrie (dpt), die gleich ist der Brechkraft eines optischen Systems mit der Brennweite von 1 Meter in einem Medium mit der Brechzahl 1:1 dpt = 1 m hoch -1;
- 4. für die Zeit
die Minute (min):
1 min = 60 s,
die Stunde (h):
1 h = 3 600 s,
der Tag (d):
1 d = 86 400 s, und - sofern nicht andere Vorschriften abweichende Bestimmungen enthalten - die Woche, der Monat und das Jahr (a) des Gregorianischen Kalenders;
- 5. für die Masse (nur für Perlen und Edelsteine) das Karat:
1 Karat = 2 × 10 hoch -4 kg;
- 6. für den Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien das Bel (B), das gleich ist dem Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien, die sich wie 10 : 1 verhalten, und das Dezibel (dB):
1 dB = 10 hoch -1 B;
- 7. für den Druck (nur für Körperflüssigkeiten in der Medizin) die Millimeter-Quecksilbersäule (mmHg):
1 mmHg = 133,322 Pa.
(6) Die Produkte und Quotienten der in den Abs. 1 bis 5 angeführten Einheiten, ausgenommen die Millimeter-Quecksilbersäule (Abs. 5 Z 7).
(7) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 85/2002)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)