§ 2.
(1) Basiseinheiten und deren Zeichen sind:
- 1. für die Länge das Meter (m):
- Das Meter ist die Länge der Strecke, die Licht im Vakuum während der Dauer 1/299 792 458 Sekunden zurücklegt;
- 2. für die Masse das Kilogramm (kg):
- Das Kilogramm ist gleich der Masse des Internationalen Kilogrammprototyps;
- 3. für die Zeit die Sekunde (s):
- Die Sekunde ist das 9 192 631 770fache der Periodendauer der dem Übergang zwischen den beiden Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustandes von Atomen des Nuklids Cäsium-133 entsprechenden Strahlung;
- 4. für die elektrische Stromstärke das Ampere (A):
- Das Ampere ist die Stärke eines zeitlich unveränderlichen elektrischen Stromes, der durch zwei im Vakuum parallel im Abstand von 1 Meter voneinander angeordnete, geradlinige, unendlich lange Leiter von vernachlässigbar kleinem, kreisförmigem Querschnitt fließend, zwischen diesen Leitern je 1 Meter Leiterlänge die Kraft 0,000 000 2 Newton (2 x 10-7 N) hervorrufen würde;
- 5. für die thermodynamische Temperatur das Kelvin (K):
- Das Kelvin ist der 273,16te Teil der thermodynamischen Temperatur des Tripelpunktes des Wassers; diese Definition bezieht sich auf Wasser, dessen Isotopenzusammensetzung durch folgende Stoffmengenverhältnisse definiert ist: 0,000 155 76 Mol ²H pro Mol 1H, 0,000 379 9 Mol 17O pro Mol 16O und 0,002 005 2 Mol 18O pro Mol 16O;
- 6. für die Stoffmenge das Mol (mol):
- Das Mol ist die Stoffmenge eines Systems, das aus ebensoviel Einzelteilchen besteht, wie Atome in 0,012 Kilogramm des Nuklids Kohlenstoff-12 enthalten sind. Bei Verwendung des Mol müssen die Einzelteilchen des Systems spezifiziert sein; es können Atome, Moleküle, Ionen, Elektronen sowie andere Teilchen oder Gruppen solcher Teilchen genau angegebener Zusammensetzung sein;
- 7. für die Lichtstärke die Candela (cd):
- Die Candela ist die Lichtstärke einer Strahlungsquelle, welche monochromatische Strahlung der Frequenz 540 x 1012 Hertz in eine bestimmte Richtung aussendet, in der die Strahlstärke 1/683 Watt durch Steradiant beträgt.
(2) Für folgende aus den Basiseinheiten kohärent abgeleitete Einheiten bestehen besondere Namen und Zeichen:
- 1. für den ebenen Winkel der Radiant (rad):
- 1 Radiant ist gleich dem Winkel, bei dem das Verhältnis der Länge des zugehörigen Kreisbogens zur Länge seines Halbmessers gleich 1 ist:
- 1 rad = 1 m/1 m;
- 2. für den Raumwinkel der Steradiant (sr):
- 1 Steradiant ist gleich dem Raumwinkel, bei dem das Verhältnis des Flächeninhaltes des zugehörigen Teiles der Kugelfläche zum Quadrat der Länge ihres Halbmessers gleich 1 ist:
- 1 sr = 1 m 2/1 m 2;
- 3. für die Frequenz das Hertz (Hz):
- 1 Hz = 1 s-1;
- 4. für die Kraft das Newton (N):
- 1 N = 1 m . kg . s-2;
- 5. für den Druck und die mechanische Spannung das Pascal (Pa):
- 1 Pa = 1 N . m-2;
- 6. für die Energie, die Arbeit und die Wärmemenge das Joule (J):
- 1 J = 1 N . m;
- 7. für die Leistung und den Energiestrom das Watt (W):
- 1 W = 1 J . s-1;
- 8. für die elektrische Ladung das Coulomb (C):
- 1 C = 1 A . s;
- 9. für die elektrische Spannung das Volt (V):
- 1 V = 1 W . A-1;
- 10. für die elektrische Kapazität das Farad (F):
- 1 F = 1 C . V-1;
- 11. für den elektrischen Widerstand das Ohm (Ω):
- 1 Ω = 1 V . A-1;
- 12. für den elektrischen Leitwert das Siemens (S):
- 1 S = 1 Ω-1;
- 13. für den magnetischen Fluss das Weber (Wb):
- 1 Wb = 1 V . s;
- 14. für die magnetische Flussdichte das Tesla (T):
- 1 T = 1 Wb . m-2;
- 15. für die Induktivität das Henry (H):
- 1 H = 1 Wb . A-1;
- 16. für die Celsius-Temperatur der Grad Celsius (°C):
- wobei die Celsius Temperatur T gleich ist der Differenz t = T-T0 zwischen zwei thermodynamischen Temperaturen T und T0 mit T0=273,15 K; ein Temperaturintervall oder eine Temperaturdifferenz kann entweder in Kelvin oder in Grad Celsius ausgedrückt werden; die Einheit Grad Celsius ist gleich der Einheit Kelvin;
- 17. für den Lichtstrom das Lumen (lm):
- 1 lm = 1 cd . sr;
- 18. für die Beleuchtungsstärke das Lux (lx):
- 1 lx = 1 lm . m-2;
- 19. für die Aktivität eines Radionuklids das Becquerel (Bq):
- 1 Bq = 1 s-1;
- 20. für die Energiedosis und die Kerma das Gray (Gy):
- 1 Gy = 1 J . kg-1;
- 21. für die Äquivalentdosis das Sievert (Sv):
- 1 Sv = 1 J . kg-1;
- 22. für die katalytische Aktivität das Katal (kat):
- 1 kat = 1 mol . s-1.
(3) Folgende Einheiten und Zeichen dürfen neben den sich aus den Abs. 1 und 2 ergebenden Einheiten verwendet werden:
- 1. für den Rauminhalt (das Volumen) das Liter (l oder L):
- 1 l = 10-3 m3;
- 2. für den Druck das Bar (bar):
- 1 bar = 105 Pa;
- 3. für die Arbeit und Energie die Wattstunde (Wh):
- 1 Wh = 3 600 Joule;
- für die elektrische Scheinenergie die Voltamperesekunde (VAs)
- und die Voltamperestunde (VAh):
- 1 VAs = 1 J,
- 1 VAh = 3 600 VAs;
- für die elektrische Blindenergie die Varsekunde (vars) und die Varstunde (varh):
- 1 vars = 1 J,
- 1 varh = 3 600 vars;
- das Elektronvolt (eV), das gleich ist der kinetischen Energie, die ein Elektron gewinnt, wenn es die Potentialdifferenz von 1 Volt im leeren Raum durchläuft;
- 4. für die elektrische Scheinleistung das Voltampere (VA):
- 1 VA = 1 W;
- für die elektrische Blindleistung das Var (var):
- 1 var = 1 W;
- 5. für die Masse:
- die Tonne (t)
- 1 t = 103 kg;
- die atomare Masseneinheit (u), die gleich ist ein zwölftel der Masse eines Atoms des Nuklids Kohlenstoff 12;
- 6. für die längenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen das Tex (tex):
- 1 tex = 10-6 kg . m-1;
- 7. für den Flächeninhalt (nur für Grund und Boden) das Ar (a):
- 1 a = 102 m2;
- das gemäß § 3 gebildete Vielfache für 102 a wird Hektar
- (ha) genannt:
- 1 ha = 102 a;
- 8. für den Wirkungsquerschnitt das Barn (b):
- 1 b = 10-28 m2;
- 9. für den ebenen Winkel der Neugrad oder das Gon (gon):
- 1 Neugrad = 1 gon = p/200 Radiant.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 115/2010)
(5) Folgende Einheiten und Zeichen dürfen neben den sich aus den Abs. 1 und 2 ergebenden Einheiten, nicht jedoch mit den Vorsätzen gemäß § 3 verwendet werden:
- (Anm.: Z 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 115/2010)
- 2. für den ebenen Winkel
- der Vollwinkel = 2 p Radiant,
- der Grad (°) = p/180 Radiant,
- die (Winkel-)Minute (') = 1/60 Grad = p/10 800 Radiant,
- die (Winkel-)Sekunde (") = 1/60 Minute = p/648 000 Radiant,
- die Neuminute (c) = 1/100 Neugrad = p/20 000 Radiant und
- die Neusekunde (cc) = 1/100 Neuminute = p/2 000 000 Radiant;
- 3. für die Brechkraft von optischen Systemen die Dioptrie (dpt), die gleich ist der Brechkraft eines optischen Systems mit der Brennweite von 1 Meter in einem Medium mit der Brechzahl 1:1 dpt = 1 m-1;
- 4. für die Zeit
- die Minute (min):
- 1 min = 60 s,
- die Stunde (h):
- 1 h = 3 600 s,
- der Tag (d):
- 1 d = 86 400 s, und – sofern nicht andere Vorschriften abweichende Bestimmungen enthalten – die Woche, der Monat und das Jahr (a) des Gregorianischen Kalenders;
- 5. für die Masse (nur für Edelsteine) das Karat:
- 1 Karat = 2 × 10-4 kg;
- 6. für den Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien das Bel (B), das gleich ist dem Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien, die sich wie 10 : 1 verhalten, und das Dezibel (dB):
- 1 dB = 10-1 B;
- 7. für den Blutdruck und Druck anderer Körperflüssigkeiten die Millimeter Quecksilbersäule (mmHg):
- 1 mmHg = 133,322 Pa.
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 115/2010)
(Anm.: Abs. 7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 85/2002)
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
10011268
Dokumentnummer
NOR40124086
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