Knappschaftssold, Ausmaß
§ 283.
Der Knappschaftssold beträgt monatlich 81,59 €. An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 9 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2024
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR40037397
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