Der zweite Abschnitt des 2. Hauptstücks tritt mit LGBl. Nr. 44/2013 außer Kraft.
§ 176
Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung,
Verwendungsänderung
Die §§ 39 bis 42 sind auf die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates nicht anzuwenden.
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