§ 146
Bericht
(1) Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung in der “Kärntner Landeszeitung" zu veröffentlichen hat.
(2) Der veröffentlichte Jahresbericht hat insbesondere folgende Gegenstände zu behandeln:
- a) Gesetze und Verordnungen, welche die Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu beachten hat;
- b) Personal der Land- und Forstwirtschaftsinspektion;
- c) Statistik der der Aufsicht unterstellten landwirtschaftlichen Betriebe und Zahl der darin beschäftigten Personen;
- d) Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;
- e) Statistik der Übertretungen und der verfügten Zwangsmaßnahmen;
- f) Statistik der Arbeitsunfälle und deren Ursachen;
- g) Statistik der Berufskrankheiten und deren Ursachen.
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