Artikel 65
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen wird ab dem 20. September 2023 für alle Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Unterzeichnung aufgelegt und liegt bis zum 20. September 2025 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013164
Dokumentnummer
NOR40277543
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
