Artikel 46 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 46

Änderung des landwirtschaftlichen Bringungsrechts 1949

Das landwirtschaftliche Bringungsrecht 1949, LGBl. Nr. 4, wird wie folgt geändert:

Im § 24 Abs. 1 wird der Betrag „500 S" durch den Betrag „36 Euro" ersetzt.

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