Artikel 46 Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Art. 46

Sanktionen extramuraler Bereich

Der Bund wird entsprechende rechtliche Maßnahmen vorsehen, um wirksame Sanktionsmechanismen im extramuralen Bereich sicherzustellen.

09.08.2017

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