Artikel 43 Bgld. LVwgBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 43

Änderung des Burgenländischen Lebensmittelkontrollgebührengesetzes

Das Burgenländische Lebensmittelkontrollgebührengesetz - Bgld. LMKGG, LGBl. Nr. 12/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 dritter Satz entfällt die Wortfolge „erster Instanz“.

2. In § 5 entfällt die Wortfolge „erster Instanz“ sowie der zweite Satz.

3. In § 6 entfällt die Wortfolge „erster Instanz“.

4. In § 9 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.

5. § 10 Abs. 3 lautet:

„(3) § 4 Abs. 1, §§ 5, 6 und 9 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

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