Artikel 24
Kundmachung der Richtlinien
Der Fonds wird Richtlinien, die er im Sinne dieser Vereinbarung erlassen hat, in zweckentsprechender Weise kundzumachen haben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 24
Kundmachung der Richtlinien
Der Fonds wird Richtlinien, die er im Sinne dieser Vereinbarung erlassen hat, in zweckentsprechender Weise kundzumachen haben.
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