Artikel 24 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 24

Änderung des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes

Das Burgenländische Gemeindevolksrechtegesetz, LGBl. Nr. 55/1988, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/1996, wird wie folgt geändert:

Im § 67 Abs. 2 wird der Betrag „10.000 S" durch den Betrag „730 Euro" ersetzt.

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