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Artikel 11 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.11.2010

Artikel 11

Artikel 11

Expertentreffen

Die zuständigen Behörden beider Parteien organisieren bei Bedarf Expertentreffen, insbesondere zur Umsetzung des Rückübernahmeabkommens und dieses Durchführungsprotokolls. Zeitpunkt und Ort dieser Konsultationen werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.

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