Artikel 10
Kosten
Alle Kosten gemäß Artikel 15 des Rückübernahmeabkommens werden von der ersuchenden Partei getragen und falls erforderlich innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen ab Erhalt der Unterlagen, die diese Kosten belegen, per Banküberweisung in Euro erstattet.
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