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Artikel 12 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.11.2010

Artikel 12

Artikel 12

Verwendete Sprache

Die Parteien verwenden in den gemäß dem Rückübernahmeabkommen und dem Durchführungsprotokoll durchgeführten Verfahren die englische Sprache.

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