Artikel 11
Expertentreffen
Die zuständigen Behörden beider Parteien organisieren bei Bedarf Expertentreffen, insbesondere zur Umsetzung des Rückübernahmeabkommens und dieses Durchführungsprotokolls. Zeitpunkt und Ort dieser Konsultationen werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)