Anlage 1 LMKV

Alte FassungIn Kraft seit 30.1.1993

Anlage 1

ANHANG I

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Verzeichnis der Zutaten, bei denen der spezifische Name durch die

Angabe der Klasse ersetzt werden kann

Definition Bezeichnung

Raffinierte Öle außer Olivenöl „Öl'', ergänzt

- entweder durch den Vermerk

„pflanzlich'' bzw.

„tierisch''

- oder durch die Angabe der

spezifischen pflanzlichen oder

tierischen Herkunft.

Der Hinweis auf ein gehärtetes

Öl, dessen pflanzliche oder

dessen spezifische pflanzliche

oder tierische Herkunft

angegeben ist, muß mit dem

Vermerk „gehärtet'' versehen

sein.

Raffinierte Fette „Fett'', ergänzt

- entweder durch den Vermerk

„pflanzlich'' oder

„tierisch''

- oder durch die Angabe der

spezifischen pflanzlichen oder

tierischen Herkunft.

Mischungen von Mehl aus zwei „Mehl''; anschließend die

oder mehreren Getreidearten Aufzählung der Getreidearten,

aus denen es hergestellt ist,

in absteigender Reihenfolge

ihres Gewichtsanteils.

Natürliche Stärke und auf Stärke

physikalischem oder

enzymatischem Wege

modifizierte Stärke

Fisch aller Art, wenn der Fisch Fisch

Zutat eines anderen

Lebensmittels ist und sofern

Bezeichnung und Aufmachung

für dieses Lebensmittel sich

nicht auf eine bestimmte

Fischart beziehen

Geflügelfleisch aller Art, wenn Geflügelfleisch

dieses Fleisch Zutat eines

anderen Lebensmittels ist und

sofern Bezeichnung und

Aufmachung für dieses

Lebensmittel sich nicht auf

eine bestimmte Art von

Geflügelfleisch beziehen

Käse aller Art, wenn der Käse Käse

oder eine Käsemischung Zutat

eines anderen Lebensmittels

ist und sofern Bezeichnung und

Aufmachung für dieses

Lebensmittel sich nicht auf

eine bestimmte Käseart

beziehen

Gewürze jeder Art und ihre Gewürz(e) oder Gewürzmischung

Auszüge, die nicht mehr als

2 vH des Gewichts des

Lebensmittels ausmachen

Kräuter oder Kräuterteile Kräuter oder Kräutermischung

jeder Art, die nicht mehr

als 2 vH des Gewichts des

Lebensmittels ausmachen

Grundstoffe jeder Art, die Kaumasse

für die Herstellung der

Kaumasse von Kaugummi

verwendet werden

Brösel (Paniermehl) jeglichen Brösel oder Paniermehl

Ursprungs

Saccharose in jeder Form Zucker

Wasserfreie Dextrose; Dextrose oder Traubenzucker

Traubenzucker,

kristallwasserfrei oder

Dextrose; Traubenzucker,

kristallwasserhaltig

Kaseinate jeder Art Milcheiweiß

Kakaopreßbutter, Kakaobutter

Expeller-Kakaobutter,

raffinierte Kakaobutter

alle kandierten Früchte, die kandierte Früchte

nicht mehr als 10 vH des

Gewichts des Lebensmittels

ausmachen

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