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Anlage 13 K-LVBG 1994

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Anlage 13

Anlage 13
(zu § 109 Abs. 2)

Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 2b1 gem. § 109 Abs. 2 beträgt:

€ 591,59 monatlich;

Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 3 gem. § 109 Abs. 2 beträgt:

€ 457,67 monatlich;

23.01.2025

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