Anlage 13
Anhang XIII
Muster für die Bekanntmachung gemäß § 116 Abs. 1 Z 1
A. Offene Verfahren
- 1. Name, Anschrift (e-mail Adresse), Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
- 2. Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).
- 3. Liefer- oder Ausführungsort.
- 4. Bei Bau- und Lieferaufträgen:
- a) Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.
- b) Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
- c) Bei Bauaufträgen:
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfasst.
- 5. Bei Dienstleistungsaufträgen:
- a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.
- b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
- c) Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.
- e) Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
- 6. (Gegebenenfalls) Zulässige Varianten. Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
- 7. Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 119 in Verbindung mit § 61.
- 8. Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
- 9. a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
- b) (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
- 10. a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
- b) Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
- c) Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
- 11. a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
- b) Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
- 12. (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
- 13. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
- 14. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
- 15. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
- 16. Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
- 17. Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
- 18. Sonstige Angaben.
- 19. (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- 20. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
- 21. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
- 22. (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
B. Nicht offene Verfahren
- 1. Name, Anschrift (e-mail Adresse), Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
- 2. Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).
- 3. Liefer- oder Ausführungsort.
- 4. Bei Bau- und Lieferaufträgen:
- a) Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.
- b) Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
- c) Bei Bauaufträgen:
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfasst.
- 5. Bei Dienstleistungsaufträgen:
- a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.
- b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
- c) Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.
- e) Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
- 6. (Gegebenenfalls) Zulässige Varianten. Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
- 7. Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 119 in Verbindung mit § 61.
- 8. Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
- 9. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
- 10. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
- b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
- c) Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
- 11. Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
- 12. (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
- 13. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
- 14. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
- 15. Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind.
- 16. Sonstige Angaben.
- 17. (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- 18. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
- 19. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
- 20. (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
C. Verhandlungsverfahren
- 1. Name, Anschrift (e-mail Adresse), Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
- 2. Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt); Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).
- 3. Liefer- oder Ausführungsort.
- 4. Bei Bau- und Lieferaufträgen:
- a) Art und Menge der zu liefernden Waren
einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.
- b) Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
- c) Bei Bauaufträgen:
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfasst.
- 5. Bei Dienstleistungsaufträgen:
- a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.
- b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
- c) Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.
- e) Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
- 6. (Gegebenenfalls) Zulässige Varianten. Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
- 7. Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 119 in Verbindung mit § 61.
- 8. Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
- 9. (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
- 10. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
- b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
- c) Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
- 11. (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
- 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
- 13. Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
- 14. Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind.
- 15. (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
- 16. (Gegebenenfalls) Datum vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- 17. Sonstige Angaben.
- 18. (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- 19. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
- 20. Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
- 21. (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
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