Anlage 13 Bgld. Vergabegesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1996

Anlage 13

ANHANG XIII

Muster für die Bekanntmachung über vergebene

Aufträge gemäß § 91 Abs. 5

I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

  1. 1. Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. 2. Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:

    (gegebenenfalls) Angabe, ob es sich um eine Rahmenübereinkunft handelt).

  1. 3. Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
  1. 4. a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
  2. b) Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  3. c) Im Falle von ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 84 Abs. 3.
  1. 5. Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren).
  2. 6. Anzahl der eingegangenen Angebote.
  3. 7. Tag der Auftragserteilung.
  4. 8. Für Gelegenheitskäufe nach § 84 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.
  5. 9. Name und Anschrift des (der) Auftragnehmer.
  6. 10. (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
  7. 11. Fakultative Angaben:

II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben

  1. 12. Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
  2. 13. Wert jedes vergebenen Auftrages.
  3. 14. Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
  4. 15. Wurden die in den §§ 51 und 88 bei Verwendung der Europäischen Spezifikationen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?
  5. 16. Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter?).
  6. 17. Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
  7. 18. Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?
  8. 19. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  9. 20. Bezüglich von Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhanges XV: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.

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