Anlage 13
ANHANG XIII
Muster für die Bekanntmachung über vergebene
Aufträge gemäß § 91 Abs. 5
I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
- 1. Name und Anschrift des Auftraggebers.
- 2. Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
(gegebenenfalls) Angabe, ob es sich um eine Rahmenübereinkunft handelt).
- 3. Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
- 4. a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
- b) Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- c) Im Falle von ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 84 Abs. 3.
- 5. Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren).
- 6. Anzahl der eingegangenen Angebote.
- 7. Tag der Auftragserteilung.
- 8. Für Gelegenheitskäufe nach § 84 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.
- 9. Name und Anschrift des (der) Auftragnehmer.
- 10. (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
- 11. Fakultative Angaben:
- - Wert und Teil des Auftrages, der möglicherweise im Unterauftrag an Dritte vergeben wird.
- - Kriterium für die Auftragserteilung.
- - Auftragssumme (oder Preisspanne).
II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben
- 12. Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
- 13. Wert jedes vergebenen Auftrages.
- 14. Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
- 15. Wurden die in den §§ 51 und 88 bei Verwendung der Europäischen Spezifikationen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche?
- 16. Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter?).
- 17. Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
- 18. Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?
- 19. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
- 20. Bezüglich von Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhanges XV: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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