Anlage 14
Anlage 14
(zu § 111 Abs. 1 und 2 sowie § 112)
Die Sondererzieherdienstzulage für die Erzieher des Behinderten-Förderungszentrums gemäß § 111 Abs. 1 beträgt:
€ 410,53 monatlich;
Die Sondererzieherdienstzulage für die leitenden Erzieher des Behinderten-Förderungszentrums gemäß § 111 Abs. 2 beträgt:
€ 631,42 monatlich;
Die Dienstzulage für die Erzieher im Sinne des § 105 Abs. 2 und für die Bediensteten im Sinne des § 105 Abs. 4, die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, beträgt gemäß § 112:
- 1. Stufe: Gehaltsstufe 1 bis 5 € 233,78,
- 2. Stufe: Gehaltsstufe 6 bis 11 € 363,77,
- 3. Stufe: ab Gehaltsstufe 12 € 493,64.
23.01.2025
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