Geschäftsordnung
§ 7
Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte trifft der Beirat in einer Geschäftsordnung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte trifft der Beirat in einer Geschäftsordnung.
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