vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.9.2016

Geschäftsordnung

§ 7

Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte trifft der Beirat in einer Geschäftsordnung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)